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Handeln gegen Rassismus und unver­hält­nis­mä­ßige Gewalt­an­wen­dung: Humanis­ti­sche Union fordert Polizei­be­auf­trag­te*n für Bremen

19. Juni 2020

Pressemitteilung der Humanistischen Union e.V. – Landesverband Bremen

Die Humanistische Union e.V. – Landesverband Bremen begrüßt den Antrag von SPD, Grünen und Linken  eine Antidiskriminierunsstelle gegen Ausgrenzung und Benachteiligung einzurichten.

Für Bremen fehlt jedoch weiterhin ein*e von der Polizei und der Regierung unabhängige*r Polizeibeauftragter, wie es im Koalitionsvertrag vom August 2019 vereinbart wurde.

Ein*e Polizeibeauftragte*r ist Ansprechpartner*in für Bürger*innen wie Polizeibeamt*innen, wenn diese von rechtswidrigem Verhalten betroffen sind. Sie soll ebenso wie die Landesdatenschutzbeauftragte beim Parlament verankert werden.

Unverhältnismäßige Gewaltanwendungen gegenüber Bürger*innen sind rechtswidrig. Wenn Bürger*innen gegen rechtswidrig handelnde Polizeibeamt*innen bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten, haben sie nicht selten das Problem, das sie ihrerseits wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamt*innen angezeigt werden. Zudem ist im Strafprozess rechtswidrige Polizeigewalt oft nicht nachzuweisen, weil Polizeibeamt*innen nicht immer gegeneinander aussagen.

Insoweit kann ein*e Polizeibeauftragte*r abhelfen, wenn er*sie eigenständige Untersuchungsbefugnisse hat und möglichem polizeilichen Fehlverhalten niedrigschwellig nachgehen.

Rechtswidrig ist aber auch diskriminierendes Verhalten gegenüber Ausländern und anders  Aussehenden.  In Bremen wird  immer wieder von diskriminierenden  Handlungen der Polizeien berichtet. Anders Aussehende z.B. schwarze Menschen beklagen, dass sie mehr als andere von anlasslosen Polizeikontrollen betroffen sind.  Auch aus der Polizei selbst sind  diskriminierende Äußerungen gegenüber Kolleg*innen mit Migrationshintergrund oder Homosexuellen bekannt.

Aus diesen Gründen  hält es die Humanistische Union für dringend erforderlich, dass unverzüglich die im Koalitionsvertrag vereinbarte Beschwerdestelle eingerichtet wird.

An diese unabhängige Beschwerdestelle sollen sich Bürger*innen mit Kritik an unverhältnismäßigen und rechtswidrigem Verhalten der Polizeien, aber auch mit Vorschlägen wenden können. An diese Beschwerdestelle sollen sich aber auch Polizeibedienstete wenden können, wenn Sie sich in ihrem Dienst ungerecht behandelt fühlen. Diese Beschwerdestelle soll eigenständige Untersuchungsbefugnisse erhalten und unabhängig vom Senat bei der Bürgerschaft angesiedelt werden.

Die Polizeien können mit der Einrichtung eines*r unabhängigen Polizeibeauftragten nur gewinnen: Ihre rechtsstaatliche Qualität wird verbessert und die Etablierung einer zeitgemäßen Fehlerkultur wird unterstützt.

Zusatzinformation

Schon vor über 10 Jahren hat die Humanistische Union (HU) einen Gesetzentwurf für eine solche Behörde ausgearbeitet. (s. Vorgänge Nr. 204 (4/2013)Demzufolge soll die Position vom Parlament besetzt werden und der oder die Polizeibeauftragte ebenso unabhängig von der Regierung agieren wie die Wehrbeauftragte der Bundesregierung (https://www.humanistische-union.de/nc/publikationen/vorgaenge/online_artikel/online_artikel_detail/back/vorgaenge-204/article/gesetzentwurf-zur-institutionalisierung-eines-polizeibeauftragten/).

Nachfragen an Th.v.Zabern, Tel.: 0421-5970730

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