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Keine Kronzeu­gen­re­ge­lung für Rechts­ex­tre­misten!

01. März 2001

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Mitteilung Nr. 173, S. 2

Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Däubler-Gmelin, liebe Herta,
das Auslaufen der Kronzeugenregelung Ende 1999, wie in der Koalitionsvereinbarung zwischen den die Regierung tragenden Parteien vereinbart, ist von allen rechtsstaatsbewußten Bürgerinnen und Bürgern als ein wesentliches positives Ergebnis der bürgerrecht-lichen Rot-Grünen-Koalition gewürdigt worden. Mit Entsetzen muß daher nunmehr zur Kenntnis genommen werden, daß Stimmen auch aus den Regierungsfraktionen und der Regierung für eine Wiedereinführung der Kronzeugenregelung eintreten, nunmehr für Rechtsextremisten. Und „alle Alarmglocken läuten“, wenn man in der neuesten Ausgabe des Informationsdienstes der SPD, in intern 1/2001 auf Seite 10 lesen kann, daß das von Dir geleitete Bundesjustizministerium an einer solchen Neuregelung arbeitet. Will die SPD denn wirklich das Feld der Verteidigung der Bürgerrechte den Grünen überlassen?
Nicht ohne Grund haben doch die heutigen Regierungsfraktionen die Kronzeugenregelung auslaufen lassen. Die Kronzeugenregelung ist zutiefst rechtsstaatswidrig. Wie kann sich ein Rechtsstaat – um welcher angeblich guten Zwecke auch immer – mit Straftätern verbünden? Ganz davon abgesehen, daß die Kronzeugenregelung im Bereich der terroristischen Vereinigungen und damit zusammen-hängender Straftaten wahrlich nicht von Erfolg gekrönt war, ist doch auch zu berücksichtigen, daß das Versprechen von persönlichen Vorteilen für Straftäter nicht gerade zur Glaubwürdigkeit von deren Aussagen beiträgt. Natürlich versuchen diese, den eigenen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Oft genug hat der Generalstaatsanwalt von Frankfurt darauf hingewiesen, daß seit Einführung der Kronzeugen-regelungen – insbesondere auch im Bereich des Betäubungsmittel-rechts – die Zahl der Aussagedelikte stark zugenommen hat. Wie im übrigen auch nicht anders zu erwarten war.
Und bei aller Empörung gegen die Rechtsextremisten muß weiterhin gelten: Es gibt keine guten und bösen Straftäter, es gibt keine gute und böse Kronzeugenregelung. Ob rechts oder links oder in der „traditionellen“ Kriminalität: Das Versprechen von Straflosigkeit oder Strafminderung für Straftäter durch den Rechtsstaat, wenn nur der Straftäter sich mit den Strafverfolgungsorganen gegen andere verbündet, ist ein Widerspruch in sich. Und die § § 46 ff. Strafgesetzbuch, in Verbindung mit den großzügigen Strafrahmen der einzelnen Deliktstatbestände, ermöglichen auch ohne Kronzeugenregelung jedem Gericht die angemessene Berück-sichtigung von Geständnissen, sonstigen Aussagen und Hinweisen von Angeklagten.
Wer rechtsstaatlich denkt, wer für ein faires Verfahren eintritt, wer Straftäter nicht zu Falschaussagen gegen Dritte im Interesse der eigenen Begünstigung verführen will, der muß ohne Wenn und Aber jede Kronzeugenregelung ablehnen!
Wir setzen unsere Hoffnung auf die Bundesjustizministerin, nachdem schon der Bundesinnenminister vielfältig seine früheren rechtsstaat-lichen Positionen vergessen hat.
Mit freundlichen Grüßen

Dr. Till Müller-Heidelberg, Bundesvorsitzender Humanistische Union

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