Themen / Lebensweisen / Pluralismus

„Kritische Polizis­tInnen“ bald mundtot?

01. Juni 2001

Mitteilung Nr. 174, S. 52

Die „Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizisten und Polizistinnen (Hamburger Signal e.V.)“ wurde 1986 als Bürgerrechtsorganisation zur Wahrung der (Menschen-) Rechte von Polizeibeamten innerhalb ihrer Behörde und dem Anspruch des Bürgers auf Beachtung seiner Rechte durch Polizeibeamte gegründet. Seitdem wurden in einer Vielzahl von Fällen Missstände innerhalb der Behörde sowie gegenüber dem Bürger aufgedeckt – und oftmals behoben. Gerade in den letzten Jahren waren die „Kritischen“ oft als Ansprechpartner gesucht: als Referenten für Seminare der Polizeibehörden, für viele Kollegen mit Problemen und die Medienöffentlichkeit – kurz: für die „Bürger“. Inzwischen ist die weitere Arbeit dieses Vereines ernsthaft gefährdet: Eine Presse-Information der Kritischen PolizistInnen vom 07.12.2000 zu Mobbing-Fällen in der Berliner Polizei war Anlass für den Berliner Polizei-präsidenten und einen Polizeidirektor, gerichtliche Untersagungsver-fügungen zu erwirken, den Kritischen PolizistInnen zufolge entgegen aller beweisbaren Tatsachen. Im Gegensatz zu den Polizeibehörden der anderen Bundesländer wird „Mobbing“ offensichtlich von der Berliner Polizeiführung als nicht existentes Phänomen zurückge-wiesen (und dies, obwohl eine von den Kritischen PolizistInnen zitierte Untersuchung der Polizeihochschule Berlin allein ca. 1.800 „Mobbing-Opfer“ in der Berliner Polizei ermittelte, was dem bundesweiten Durchschnitt von 7-10 % entspräche). Kritischen Berliner PolizistInnen sind aus Erfahrung ihrer täglichen Arbeit eine Vielzahl von Mobbing-Opfern und etliche versuchte sowie erfolgte Suizide von Berliner Polizeibeamten bekannt geworden. Somit mussten die Kritischen PolizistInnen in einem Widerspruchsverfahren alle möglichen Beweismittel für den Wahrheitsgehalt ihrer Darstellung beibringen (Todesermittlungsakten, Eidesstattliche Erklärungen der Kollegen, präsente Zeugen, Gutachten usw.); das Verfahren geht weiter mit einer Berufung und dem Hauptklagever-fahren. Dieses aufwändige Rechtsverfahren stellt den Verein vor ernsthafte finanzielle Probleme.Der lediglich beitragsfinanzierte und relativ kleine Verein muß bis zu einer (mit einiger Wahrscheinlichkeit als erfolgreich zu erwartenden) Berufung sämtliche Kosten tragen. Diese Finanzbelastung kann nun – trotz der von der Bundes-sprecherin aufgenommenen Privatkredite – nicht mehr getragen werden. Damit wären die „Kritischen“ vor dem Aus: Nach dem Vereinsrecht bestünde dann die Verpflichtung, die BAG Kritischer Polizisten zu liquidieren, d.h. Konkursantrag zu stellen und sich damit offiziell aufzulösen – wenn es nicht gelingt, die Geldmittel für bereits vorhandene und noch zu erwartende Forderungen des Anwaltes und der Gegenseite (zusammen ca. 30.000 DM) zu erfüllen, wenn auch höchst wahrscheinlich nur vorübergehend.Im Interesse aller Polizeibeamten und Bürger, für die sie sich immer eingesetzt haben und auch weiter einsetzen wollen, bittet die BAG Kritische PolizistInnen zum Erhalt des Vereins um Spenden auf folgendes Sonderkonto: Bianca Müller, Sonderkonto: Konto-Nr. 241 890 – 104, Postbank Berlin (BLZ 100 100 10)Verwendungszweck (unbedingt angeben): Spende für Rechtsstreit Kritischer Polizistinnen

Sollten die Spenden nicht ausreichen um die Liquidation abzuwehren, wird der Betrag zur Bezahlung des Anwaltes und daraus bereits bestehender Ansprüche verwendet, ein möglicher Restbetrag würde satzungsgemäß an Amnesty International überwiesen.

Tobias Baur nach einer Pressemitteilung von Bianca Müller, Bundessprecherin Bundesarbeitsgemeinschaft „Kritische PolizistInnen“

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