Beitragsbild Unsere Stellungnahme zum Entwurf (Drs. 8/1231) der Landesregierung Sachsen-Anhalt
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Unsere Stellung­nahme zum Entwurf (Drs. 8/1231) der Landes­re­gie­rung Sachsen-An­halt

18. Oktober 2022

Die Humanis­ti­sche Union hat zum Entwurf der Landes­re­gie­rung Sachsen-An­halt eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-An­halt (Drs. 8/1231) Stellung genommen.

Die HU kritisiert die vorgesehene Verstetigung des Einsatzes der elektronischen Fußfessel zur Abwehr von terroristischen Straftaten – obwohl diese Maßnahme in den vergangenen Jahren nur einmal eingesetzt wurde, gibt die Landesregierung nun an, der Einsatz habe sich bewährt. Eine Studie des Bundesjustizministeriums dagegen kam zum Ergebnis, die Fußfessel habe nur eine sehr beschränkte Wirkung zur Prävention von Straftaten, und empfiehlt, diese nicht bei weiteren Personengruppen einzusetzen.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf den Einsatz von Body-Cams zum Schutz von Polizist*innen vor. Die HU weist darauf hin, dass in der Begründung keine möglichen Fälle unverhältnismäßiger Gewaltanwendung durch Polizeibeamt*innen thematisiert werden. Nach Auffassung der HU ist auch ein Hinweis auf mögliche Aufnahmen lediglich durch auf der Einsatzkleidung aufgebrachte Piktogramme nicht ausreichend. Sie empfiehlt für den Einsatz von Body-Cams Formulierungen und Regeln, die sich an § 24c ASOG Bln (2021) orientieren.

 

Volltext der Stellungnahme hier:

2022-09-19_HU-StN_Oeff-Sich_ST_Bussmer

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