Themen / Innere Sicherheit

Nachhaltige Kritik am "Terrorpaket". Bürger­rechtler appellieren an Parlament

01. Dezember 2001

Bundesvorsitzender der Humanistischen Union kritisiert bei der Anhörung des Innenausschuss des Bundestages den „Gesetzentwurf zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus“

Auf der gestrigen Anhörung beim Innenausschuss des Bundestages appellierte der als Sachverständige geladene Vorsitzende der Humanistischen Union (HU), Dr. Till Müller-Heidelberg nachdrücklich an die Abgeordneten, sich bei der Beratung des „Entwurfes eines Gesetzes zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus“ nicht von aktionistischer Eile treiben zu lassen. Wegen der vorgeschlagenen tiefen Eingriffe in bestehende Bürgerrechte sollte der mögliche Nutzen vorgeschlagener Maßnahmen gut gegen alle Einwände abgewogen werden.

Der HU-Bundesvorsitzende kritisierte unter anderem die Durchlöcherung des bestehenden Trennungsgebotes zwischen Polizei und Nachrichtendiensten sowie zwischen den Verfassungsschutzbehörden und dem für das Ausland zuständigen Bundesnachrichtendienst (BND). Die historischen Gründe dieses Verfassungsgebots würden ignoriert, was verfassungsrechtlich nicht haltbar sei. Durch den im Gesetzentwurf vorgesehenen Datenaustausch zwischen Polizeibehörden und Nachrichtendienste würde das Trennungsgebot faktisch aufgehoben. „Die Polizeibehörden“, so Dr. Till Müller-Heidelberg, „sind zur Strafverfolgung berufen als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft sowie zur Gefahrenabwehr; dies ist nicht Aufgabe von Geheimdiensten.“

Außerdem behindere die parallele Kompetenz verschiedener Sicherheitsorgane faktisch jede rechtliche Kontrolle sowie die Verteidigung jedes in Verdacht geratenen Bürgers.
Bei der Erhebung von personenbezogenen Informationen z.B. bei Kreditinstituten und Telekommunikationsdiensten durch Verfassungsschutz, MAD und BND ist es nicht hinnehmbar, dass der Betroffene davon nichts erfahren soll.

Solange kein Straftatbestand gegen einen Bürger besteht – und dann wären die Strafverfolgungsorgane und nicht die Geheimdienste zuständig – geht es den Staat nichts an, wem der Bürger E-Mails schreibt, von wem er Post empfängt oder welche Banküberweisungen er tätigt.

Eine Aufnahme biometrischer Personenmerkmale wie zum Beispiel Fingerabdrücke in Personalpapiere sei weder geeignet noch verhältnismäßig, auf keinen Fall dürften solche Merkmale in einer zentralen Referenzdateien gesammelt oder als eine Art Personenkennziffer verwendet werden. Zu dieser Frage hat die Humanistische Union kürzlich auch ein ausführliches Anschreiben an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages versendet.

weiterführende Informationen:

Stellungnahme der Humanistischen Union vom 27.11.2001 (PDF)

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