Themen / Innere Sicherheit

Nichts gelernt aus NSU und NSA: Bundes­ka­bi­nett verab­schiedet mit Verfas­sungs­schutz­re­form Aufrüstung der Geheim­dienste

25. März 2015

Die Humanistische Union zur heutigen Verabschiedung des Verfassungsschutz-Gesetzes im Bundeskabinett: Mit der geplanten Straffreiheit für V-Leute und der Ausweitung geheimdienstlicher Kommunikationsüberwachung stellt sich die Bundesregierung ein Armutszeugnis aus.

Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) kommentiert die heutige Verabschiedung des „Gesetzes zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes“ – soweit bisher vorliegend – im Bundeskabinett. Zuvor hatte die HU bereits eine ausführliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben und die verantwortlichen Minister sowie die Innen- und Rechtspolitiker/innen mit persönlichen Briefen dazu aufgerufen, den Gesetzentwurf aus bürger- und verfassungsrechtlichen Gründen zurückzunehmen. Die Stellungnahme sowie den Brief an Justizminister Maas können Sie hier abrufen: http://www.verfassung-schuetzen.de/?p=2211

Werner Koep-Kerstin, Bundesvorsitzender der Humanistischen Union, ist empört über die Pläne der Regierung: „Die Regierung stellt sich mit dieser Geheimdienstreform ein Armutszeugnis aus. Ihre Antwort auf die Verstrickungen der deutschen Geheimdienste in den NSU- und den NSA-Komplex sind die Straffreiheit und Entgrenzung des V-Leute-Einsatzes und die Ausweitung geheimdienstlicher Kommunikationsüberwachung. Diese Aufrüstung der Geheimdienste kommt auch noch im Schafspelz einer „Verbesserten Zusammenarbeit“ daher – ein Hohn für alle Mitarbeiter der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse und für die an einer echten Geheimdienstreform interessierten Bürger.“

Dr. Till Müller-Heidelberg, Rechtsanwalt, früherer Bundesvorsitzender der Humanistischen Union und Verfasser der Stellungnahme zum Bundesverfassungsschutzgesetz, erklärt: „Die geplante Straffreiheit für V-Leute ist mit unserem Verständnis des Rechtsstaats nicht vereinbar. Der Gesetzentwurf erlaubt V-Leuten und verdeckten Ermittlern eine ganze Bandbreite von Straftaten wie z.B. Nötigung, Körperverletzung, Erpressung, Drogenhandel und unerlaubten Waffenbesitz. Bei Straftaten von erheblicher Bedeutung soll der Behördenleiter die Fortführung des Einsatzes als V-Person – und folglich z.B. auch die Bezahlung der Straftat! – beschließen dürfen. Diese und viele weitere Hintertüren bei Anwerbung und Einsatz von V-Leuten führen zu einer Entgrenzung statt zu einer Begrenzung des V-Leute-Unwesens.“

Prof. Dr. Martin Kutscha, Verfassungsrechtler und Mitglied im Bundesvorstand der Humanistischen Union, ergänzt: „Durch Änderungen im G10-Gesetz will die Bundesregierung den Bundesnachrichtendienst nach dem Vorbild der NSA aufrüsten. Der BND soll seine digitale Massenüberwachung auf so genannte „Cyber-Gefahren“ ausdehnen können. Deren Definition bleibt diffus und allumfassend. Anstatt der ausufernden Überwachungspraxis einen Riegel vorzuschieben, werden die gesetzlichen Möglichkeiten zur Überwachung einmal mehr ausgedehnt. Dass sich die Regierung dies nach den Enthüllungen des NSA-Untersuchungsausschusses erlaubt, ist schockierend.“

Stellungnahme der Humanistischen Union zum „Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes“: http://www.verfassung-schuetzen.de/?p=2211

Pressekontakt:

Astrid Goltz, Humanistische Union, kampagne@humanistische-union.de , Tel: 030-20450256, mobil: 0152-56111704

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