PM: Verwaltungsgerichtshof stimmt Berufung zu Münchner Raumverboten zu
Ob München städtische Räume für Veranstaltungen untersagen darf, die sich mit der völkerrechtswidrigen israelischen Besatzungspolitik befassen, wird nunmehr der Bayerische Verwaltungsgerichtshof beurteilen müssen.
Ein Antrag auf Zulassung einer Berufung gegen das Urteil des Münchner Verwaltungsgerichts, das im Dezember 2018 die Klage des Münchner Bürgers Klaus R., gegen die Saalverweigerung des Stadtmuseums zurückwies, wurde kürzlich vom Verwaltungsgerichtshof mit der Begründung angenommen, die Rechtssache weise „besondere rechtliche Schwierigkeiten“ auf.
Die HUMANISTISCHE UNION Bayern (HU) begrüßt die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Wolfgang Stöger vom Vorstand: „Das Grundrecht ist nicht nur eingeschränkt, wenn eine Meinungsäußerung verboten wird, sondern auch dann, wenn die Grundrechtswahrnehmung behindert wird, z.B. durch ein Nutzungsverbot kommunaler Veranstaltungsräume.“
Das erstinstanzliche Urteil des Münchner Verwaltungsgerichts hatte die Klage Klaus Rs. gegen die Saalverweigerung für eine Diskussionsveranstaltung „Wie sehr schränkt München die Meinungsfreiheit ein?“ zurückgewiesen, bei der es um die Folgen des umstrittenen Stadtratsbeschluss vom 13.12. 2017 gehen sollte. Dieser ermächtigt die Stadt, Veranstaltungen in städtischen oder städtisch geförderten Räumen zu untersagen, bei denen die Boykottbewegung BDS (Boykott, Desinvestment, Sanktionen) zur Sprache kommen könnte. Der Kläger sieht darin eine Verletzung des Grundgesetzes und der Bayerischen Gemeindeordnung, die allen Gemeindemitgliedern grundsätzlich das Recht auf die Nutzung städtischer Räume einräumt. Das Verwaltungsgericht urteilte hingegen, die Verweigerung sei zulässig gewesen, die Stadt verfüge über „einen weiten Gestaltungsspielraum“.
Für Rückfragen: Wolfgang Stöger, Tel. 0175 / 320 40 98