Themen / Rechtspolitik

Press­er­klä­rung zum Fall Daschner

20. Januar 2004

Erhebung öffentlicher Anklage gegen Wolfgang Daschner begrüßt. Menschen- und Bürgerrechtsgruppen fordern jedoch nachhaltige Anstrengungen zur Beachtung des absoluten Folterverbotes

Ein breites Bündnis von Menschen- und Bürgerrechtsgruppen begrüßt die heute bekannt gewordene Entscheidung der Staatsanwaltschaft, gegen den Vizepräsidenten der Frankfurter Polizei Wolfgang Daschner öffentliche Anklage zu erheben. Das Verfahren kann mit dazu beitragen, über die menschenrechtliche Bedeutung des absoluten Folterverbotes aufzuklären und verloren gegangenes Vertrauen in den freiheitlichen Rechtsstaat zurück zu gewinnen. Daschner hatte vergangenes Jahr während der Ermittlungen im Entführungsfall Jakob von Metzler einem Tatverdächtigen Foltermaßnahmen androhen lassen. Der später wegen Mordes verurteilte Täter hatte die Polizei daraufhin zum Versteck des bereits getöteten Jungen geführt. Die unterzeichnenden Bürger- und Menschenrechtsorganisationen zeigen sich angesichts der andauernden Folterdebatte besorgt. Das Vorgehen des Polizeivizepräsidenten war in der Öffentlichkeit, bei Landes- und Bundespolitikern sowie bei berufsständischen Vertretern auf Verständnis und sogar Zustimmung gestoßen. Das Grundgesetz sowie internationale Bestimmungen wie etwa die europäische Menschenrechtskonvention verbieten jedoch die Folter und ihre Androhung. Auch „ein bisschen Folter“ darf es, bei noch so guter Absicht, in einem den Menschenrechten verpflichteten Rechtsstaat nicht geben. In Deutschland gilt ein absolutes Folterverbot, das die Menschenwürde, die körperliche Unversehrtheit und die freie Willensentschließung jedes und jeder Beschuldigten schützt. Auch die Menschenwürde von Polizisten verbietet es in einem Rechtsstaat, sie zu Folterknechten zu machen.

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