Reform des Staatsangehörigkeitsrechts Gleichberechtigung unter gemeinsamen Werten
Erklärung des HU-Landesverbands Bayern, veröffentlicht am 22. Jan. 1999
Mitteilungen Nr. 165, S. 07
Die Humanistische Union – älteste bundesdeutsche Bürgerrechtsorganisation – unterstützt grundsätzlich die von der Bundesregierung vorgeschlagene Reform des Staatsangehörigkeitsrechts.
In Deutschland leben 7,5 Millionen Ausländerinnen und Ausländer – ungefähr die Hälfte seit mehr als 10 Jahren. Ein Fünftel aller Ausländer sind bereits in Deutschland geboren, sie wachsen hier auf, gehen zur Schule und werden hier arbeiten. Dennoch sind sie rechtlich Ausländer. Der innere Friede ist gefährdet, wenn in einem demokratisch verfaßten Gemeinwesen auf Dauer zweierlei Recht für seine Mitglieder herrscht.
Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ist seit langem überfällig. Schon 1993 hat sich die Humanistische Union am „Referendum für eine doppelte Staatsbürgerschaft“ beteiligt, für die in kürzester Zeit 1 Million Unterschriften gesammelt und dem Bundestag übergeben wurden. Wir halten die jetzt vorgeschlagene Reform für geeignet, die dauerhaft in Deutschland lebenden ZuwanderInnen zu Staatsangehörigen mit gleichen Rechten und Pflichten zu machen und dadurch ihre Integration zu erleichtern.
Worum es geht:
Die deutsche Staatsbürgerschaft wird niemandem aufgedrängt, ihr Erwerb ist an klare Bedingungen gebunden:
1. Kinder ausländischer Eltern erhalten mit der Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil hier geboren wurde oder bis zum 14. Lebensjahr nach Deutschland eingereist ist. Voraussetzung: eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis der Mutter bzw. des Vaters.
2. Das Recht auf Einbürgerung hat,
– wer (im Regelfall) mindestens acht Jahre hier lebt,
– wer selbst für seinen Unterhalt aufkommen kann (also kein Bezieher von Sozialhilfe oder Arbeitslosenhilfe),
– wer keine erhebliche strafrechtliche Belastung aufweist,
– derjenige, gegen den keine Tatsachen vorliegen, daß er nicht zur Verfassung steht (keine Regelanfrage, aber Nachprüfung bei Verdacht),
– derjenige, mit dem eine Verständigung in deutscher Sprache möglich ist.
In beiden Fällen ist der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nicht von der Aufgabe einer anderen Staatsangehörigkeit abhängig.
Obwohl Einzelheiten des Verfahrens noch klärungsbedürftig sind und größere Rechtssicherheit noch erarbeitet werden muß, sind diese Bedingungen für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft gerechter als – wie bisher – vom Gutdünken einer Behörde abhängig zu sein.
Die von der CSU behauptete „Nachzugswelle“ von Familienangehörigen der Eingebürgerten ist eine Irreführung. Die meisten Kinder und Ehegatten sind schon hier, nur noch ca. 15.000 ihrer Kinder leben in der alten Heimat. Das ist die „CSU-Nachzugswelle“!
Doppelte Staatsbürgerschaft
Bereits heute leben über 2 Millionen „Doppelstaatler“ in unserer Gesellschaft, ohne daß es zu den vielbeschworenen Loyalitätskonflikten gekommen ist.
Die Humanistische Union legt besonderen Wert auf die bürgerrechtliche Integration der dauerhaft in Deutschland lebenden ZuwanderInnen, insbesondere auf die politischen Mitwirkungsrechte. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist diesem Ziel förderlich. Gerade die älteren Einwanderer möchten angesichts der ausländerfeindlichen Angriffe (Solingen, Mölln) und der Verbalattacken vor allem bayerischer Politiker („doppelte Staatsbürgerschaft ist gefährlicher als die RAF“) die verbrieften Rechte ihrer Herkunftsländer (z.B. Erbrecht) und Rückkehroptionen behalten.
Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit werden nicht privilegiert. Ob sie in einem anderen Land wählen dürfen, ist die Entscheidung des betreffenden Landes und berührt die Rechtslage hier nicht. Da auch in anderen Ländern zumeist das Wohnsitzprinzip für den Erhalt staatlicher Leistungen gilt, kann niemand in zwei Staaten gleichzeitig Sozialleistungen beziehen. Und es gibt Abkommen, die eine Verdoppelung von Rechten und Pflichten (z.B. Wehrpflicht) unterbinden.
Ein Blick über die Grenzen
Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts koppelt Deutschland an die Entwicklung in Europa an:
– In Großbritannien geborene Kinder erhalten die britische Staatsangehörigkeit, wenn die Eltern über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verfügen. Das Problem einer zweiten oder dritten Generation von „Inländern mit ausländischem Paß“ gibt es daher dort nicht. Bei der Einbürgerung spielt die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit keine Rolle.
– Ein in Frankreich geborenes Kind erhält spätestens mit der Volljährigkeit automatisch die französische Staatsangehörigkeit. Die Frage der Mehrstaatlichkeit ist beim Erwerb der französischen Staatsangehörigkeit unerheblich.
– In Belgien und in den Niederlanden geborene Kinder erhalten mit der Geburt die belgische bzw. niederländische Staatsangehörigkeit, wenn seine Eltern im Inland geboren wurden. In Belgien ist Mehrstaatlichkeit kein Problem. Die Niederlande sind 1993 vom Prinzip der Vermeidung von Mehrstaatlichkeit abgewichen und haben auch bei der Einbürgerung Mehrstaatlichkeit hingenommen – mit Erfolg: Allein 1995 wurden 18% aller TürkInnen eingebürgert. In Deutschland betrug die Einbürgerungsquote nicht einmal zwei Prozent.
Mehrstaatlichkeit ist für die meisten Mitgliedsstaaten der EU kein Problem. In Europa wird über den Ausbau der Europäischen Unions-Staatsbürgerschaft diskutiert. Wer ein vereintes Europa will mit seiner gemeinsamen Währung, mit Freizügigkeit auf vielen Gebieten, der muß auch für die politische und soziale Gleichberechtigung der in Europa lebenden und arbeitenden Menschen eintreten.
Wolfgang Killinger