Schleswig-Holstein: Einsatz von Body-Cams bei der Polizei
Der Innenausschuss des Landestags Schleswig-Holstein führte eine Sachverständigen-Anhörung zum umstrittenen Einsatz von Body-Cams bei der Polizei durch. Hintergrund waren zwei konkurrierende Anträge der CDU (die den unverzüglichen Einsatz bei der Landespolizei forderte, Drs. 18/3849) sowie der Fraktion der Piraten (die das ablehnt, Drs. 18/3886). Die Stellungnahme der HU geht ausführlich auf bisherige Modellversuche und empirische Erfahrungen zur Wirksamkeit der BodyCams ein.
Die Stellungnahme der HU hinterfragt zunächst, ob aus der Polizeilichen Kriminalstatistik eine zunehmende Gewaltbereitschaft gegen Polizisten abzulesen ist – und damit jener dringende Handlungsbedarf besteht, den die CDU behauptete. Die Antwort ist eindeutig: nach der Polizeilichen Kriminalstatistik haben Aggressivität und Gewaltbereitschaft gegen Polizisten in Schleswig-Holstein in den letzten Jahren eher ab- als zugenommen.
Ausgiebig befasst sich die Stellungnahme mit der angebl. Notwendigkeit und Wirksamkeit von BodyCams. Viele Gründe sprechen dagegen, dass Body-Cams geeignet seien, Übergriffe gegen Polizeibeamte zu verhindern bzw. umgekehrt das Fehlverhalten von Polizisten gegen Bürger zu verringern. Auch die Ergebnisse eines hessischen Modellprojektes zum Body-Cam-Einsatz sind schlussendlich zu wenig aussagekräftig, um die Wirksamkeit des Instruments beurteilen zu können.
Den ausführlichen Text der Stellungnahme finden Sie im Anhang.
Bezug:
Antrag der CDU-Fraktion zur Einführung von BodyCams bei der Landespolizei (Drs. 18/3849) sowie Gegenantrag der Piraten-Fraktion (Drs. 18/3886)