Schleswig-Holstein: Liberalisierung des Bestattungsgesetzes
In einem Gesetzesentwurf zur Änderung des Bestattungswesens fordert die Fraktion der Piraten (Ds 18/3934) eine weitere Liberalisierung des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen in Schleswig-Holstein. Mit ihrem Vorschlag will sie erreichen, dass Urnen und Totenasche jenseits des Friedhofs aufbewahrt und zerstreut werden können; zudem sollen auch religiös geprägte, insbesondere muslimische Bestattungsrituale stärker berücksichtigt werden.
In einer Stellungnahme für die HU betont Kirsten Wiese, dass beide Ziele verfassungsrechtlich geboten und zulässig sind. Eine einseitige Ausrichtung des staatlichen Bestattungsrechtes an der Bestattungstradition christlicher Kirchen (Erdbestattung auf Friedhöfen) hält sie diesbezüglich mit Verweis auf die Grenzen des postmortalen Verfügungsrechtes für unhaltbar. Dem Einzelnen könne nicht grundsätzlich verwehrt werden, selbst zu entscheiden, wo er die Urne mit seiner Asche aufbewahren bzw. zerstreuen möchte. Dazu müsse der Staat ihm die entsprechenden Möglichkeiten zur Verfügung stellen. Dazu gehöre auch die unbefristete Aufbewahrung einer Urne zu Hause, wenn es der Wunsch des Verstorbenen ist. Um wirksam zu sein, muss dieser Wunsch nicht unbedingt schriftlich fixiert sein.