Spätzle-Stasi: Polizei zahlt Schmerzensgeld für illegale Überwachung
Mitteilungen Nr. 191, S.27
In den Jahren 1991/1992 setzte das LKA Baden-Württemberg in mehreren Städten des Landes Polizeibeamte als verdeckte Ermittler (VE) ein, um die linke Szene auszuforschen. In Tübingen verliebte sich ein Beamter in sein weibliches Beobachtungsobjekt und offenbart sich. In Freiburg tauchen zwei Zivildienstleistende ab, als sie mit entsprechenden Verdächtigungen konfrontiert werden. Ganze 11 Jahre hat es gedauert, bis die Polizei, durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Dezember 2002 gezwungen, den Einsatz von Verdeckten Ermittlern auch in Freiburg zugegeben hat. Erst nachdem feststand, daß tatsächlich ein Einsatz von Verdeckten Ermittlern stattgefunden hat, und nicht irgendein Hirngespinst eines übersensiblen Bürgers vorlag, konnte das Verwaltungsgericht Freiburg über die Rechtmäßigkeit des Einsatzes befinden. Endlich, mit Urteil vom 6. Juli 2005 wurde festgestellt, dass der Einsatz rechtswidrig war, weil die Polizei nicht einfach ins Blaue hinein Verdeckte Ermittler auf BürgerInnen – die sog. linksautonome Szene – loslassen könne, ohne dass ein gegen diese gerichtetes Ermittlungsverfahren oder eine besondere Gefahrensituation bestanden hat, und ohne dass der Kreis der Betroffenen in irgendeiner Weise spezifiziert würde. Als späte Genugtuung für die über ein 3/4 Jahr gehende illegale Überwachung und Ausforschung seiner Person wurde dem hartnäckigen Bürger ein Schmerzensgeld von 6.000 Euro gezahlt. Die Humanistische Union hat den Bürger bei seinen gerichtlichen Schritten unterstützt.
Eine ausführliche Darstellung dieser 14 Jahre dauernden gerichtlichen Auseinandersetzung findet sich in dem im Januar 2006 erscheinenden Heft 82 von Bürgerrechte & Polizei/CILIP. Rückfragen können an den Autor gerichtet werden, der Prozessvertreter und Rechtsanwalt des Klägers war.