Verteidigung des Friedens
Strafverfahren zum Kosovo-Krieg
Mitteilung Nr. 169, S. 1
Der Nato-Krieg gegen Jugoslawien, wegen des Kosovo, war verfassungs- und völkerrechtswidrig, verstieß darüber hinaus gegen den Nato-Vertrag und den 2 + 4 Vertrag. Strafanzeigen beim Generalbundesanwalt gegen Mitglieder der Bundesregierung, wegen eines sowohl im Grundgesetz wie im Strafgesetzbuch verbotenen Angriffskrieges, verliefen im Sande. Wohl aber laufen bundesweit Strafverfahren gegen Menschen, die unter Hinweis auf das Verbot des Angriffskrieges und die Verfassungs- und Völkerrechtswidrigkeit Soldaten aufgefordert hatten, sich einem Einsatz gegen Jogoslawien zu widersetzen. Diese Menschen sollen öffentlich zur Begehung von Straftaten aufgefordert haben, nämlich zur strafbaren Fahnenflucht. Bisher hat es mehrere erstinstanzliche Verurteilungen und Freisprüche gegeben – und zahllose Vertagungen, nachdem die hiermit befaßten Amtsrichter die Brisanz der Strafverfahren erkannt hatten. Angeklagt sind u.a. die Fritz-Bauer-Preisträger der HUMANISTISCHEN UNION Hanne und Klaus Vack. Die Verteidigungsanschrift von Rechtsanwalt Urbanczyk, Verteidiger von Klaus Vack, wird nachfolgend auszugsweise (mit seinem Einverständnis) abgedruckt, weil sie auch Nicht-Spezialisten die Rechtsfragen deutlich macht – eventuell auch anderen Beschuldigten zu Verteidigungszwecken dienen kann.
Am 4./5. März veranstaltet die HU zusammen mit ihrem Bildungswerk NRW und der Böll-Stiftung u.a. zu diesen Fragen eine Tagung in Schwerte unter dem Titel: Internationale Konfliktlösung und „neues“ Völkerrecht
Dr. Till Müller-Heidelberg