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Bundesärztekammer

Die Bundesärztekammer (BÄK) gibt mit ihren „Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung“ (2004) und ihren „Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen in der ärztlichen Praxis“ (2007) grundlegende Hinweise, wie Ärzte und Patienten bei der Bewältigung der vielfältigen und schwierigen Fragen im Zusammenhang mit dem Lebensende und dem Wunsch nach einem menschenwürdigen Sterben umgehen sollen. Diese Empfehlungen respektieren grundsätzlich den in einer Patientenverfügung geäußerten Willen des Patienten und dessen Verbindlichkeit, und zwar unabhängig von der Art oder dem Stadium einer Erkrankung.

In der Praxis der Sterbehilfe und dem Umgang mit Patientenverfügungen sind die Grundsätze und Empfehlungen von erheblicher Bedeutung für Ärzte und ihre Einrichtungen. Einen Gesetzgebungsvorschlag seitens der Bundesärztekammer gibt es nicht. 

Empfehlung der BÄK zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis vom 27.03.2007

Grundsätze der BÄK zur ärztlichen Sterbebegleitung vom 07.03.2004

„Selbstbestimmung und Fürsorge“. Stellungnahme vom 13.07.2006

Wortprotokoll der Öffentlichen Tagung zum Thema „Selbstbestimmung am Lebensende“ vom 24.11.2004 in Münster

Wortprotokoll der Öffentlichen Tagung zum Thema „Wie wir sterben“ vom 31.04.2004 in Augsburg

Wortprotokoll des Forums Bioethik „Zwischen Fürsorge und Selbstbestimmung“ vom 11.06.2003

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