Publikationen / vorgänge / vorgänge Nr. 201/202: Verfassungsschutz in der Krise?

Deutschland vor dem UN-Men­schen­rechtsrat

aus: vorgänge Nr. 201/202 (1/2-2013), S. 117

(SL) Im April diesen Jahres fand zum zweiten Mal die Anhörung zur Menschenrechtslage Deutschlands im Rahmen des Universal Periodic Reviews (UPR) vor dem UN-Menschenrechtsrat statt. Auf der Grundlage des Regierungsberichtes sowie alternativer Stellungnahmen der Zivilgesellschaft beurteilten die Vertreter der internationalen Staatengemeinschaft die deutsche Menschenrechtslage und gaben zahlreiche Empfehlungen ab. Bemängelt wurden u.a. die mangelnde Vorsorge gegen den Rassismus in Polizei und Gesellschaft; die zu geringe Sensibilität für und Ahndung von rassistisch motivierten Straftaten; die fehlende Unabhängigkeit bei der Kontrolle mutmaßlicher Polizeiübergriffe; die Diskriminierung religiöser Minderheiten in Schulgesetzen und im öffentlichen Dienst.
Die Bundesregierung wies die meisten Einschätzungen und Empfehlungen zurück. Viele der Einwände wurden unter Verweis auf bestehende (verfassungs-) rechtliche Vorgaben zurückgewiesen – so als ob Rechtslage und Rechtswirklichkeit identisch seien.

INFORMATIONEN

Alle Dokumente zur UPR-Anhörung Deutschlands 2013 finden sich auf der Webseite des Deutschen Instituts für Menschenrechte unter www.institut-fuer-menschenrechte.de

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