vorgänge Nr. 201/202: Verfassungsschutz in der Krise?

vorgänge Nr. 201/202: Verfas­sungs­schutz in der Krise?

 

Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ist die Sammlung und Auswertung von Informationen … über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht

– so heißt es in § 3 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Wie wenig das Bundesamt dieser Aufgabe nachkommt, erfahren wir derzeit nahezu täglich. Immer neue Details über die großflächige Überwachung der Kommunikation durch amerikanische Geheimdienste werden bekannt. Veröffentlicht wurde dieser Skandal durch Whistleblower und Medien – vom Verfassungsschutz keine Spur.

Auch bei vielen anderen Aufgaben ist der Verfassungsschutz bisher den Nachweis schuldig geblieben, dass wir seiner bedürfen. Er verhinderte nicht die Mordserie der NSU, stattdessen behinderte er deren Aufklärung; er verhindert keine Kriege, stattdessen überwacht er die Gegner des Militärs; seine Berichte analysieren kaum die Gefährdungen unserer Demokratie, sondern sind selbst eine Gefahr für die demokratische Willensbildung.

Höchste Zeit also, noch einmal an die grundsätzliche Kritik am behördlichen Verfassungsschutz zu erinnern.

Verfassungsschutz in der Krise?
vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik
52. Jahrgang, Nummer 201/202 (Heft 1-2/2013), Juli 2013

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