Publikationen / vorgänge / vorgänge Nr. 201/202: Verfassungsschutz in der Krise?

Alles oder Nichts – bleibt wie es war - Die Zukunft der Verfas­sungs­schutz­be­hörden aus Sicht der Bundes­tags­frak­ti­onen

Die Zukunft der Verfassungsschutzbehörden aus Sicht der Bundestagsfraktionen.

Aus: vorgänge Nr. 201/202 (1/2-2013), S. 12-28

Die Fehlersuche ist noch nicht abgeschlossen. Doch schon jetzt hat der NSU-Skandal deutlich werden lassen, wie tief verstrickt die Verfassungsschutzbehörden in die Szene militanter Rechtsextremisten waren und wie wenig zugleich sie sich um die Aufklärung der Neonazi-Mordserie bemühten. Offenkundig sind die Fehleinschätzungen des Verfassungsschutzes in der Beurteilung dieser Szene; die mangelnde Steuerbarkeit der von ihm eingesetzten V-Leute; seine vorrangigen Bemühungen um den Schutz seiner Quellen vor dem Zugriff der Strafverfolger, und nicht zuletzt die Aktenvernichtungen just zu Beginn der Aufklärungsarbeiten.
Grund genug, die Arbeit des Verfassungsschutzes ernsthaft in Frage zu stellen, oder zumindest breiter zu diskutieren – sollte man meinen. Wir haben die im Bundestag vertretenen Parteien befragt, wie sie zu den gegenwärtigen Vorschlägen zur Schließung, Umwandlung oder Reform der Verfassungsschutzbehörden stehen.

Neben den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen findet bzw. fand die Diskussion um die Zukunft des Geheimdienstes auf drei Ebenen statt:
Am 23. Mai 2013 präsentierten die Mitglieder der Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus ihren Abschlussbericht und die Empfehlungen zum Reformbedarf bei der Zusammenarbeit der deutschen Sicherheitsbehörden. (1) Sie kamen (erwartungsgemäß) zu dem Ergebnis, dass die Verfassungsschutzbehörden nicht abzuschaffen seien. Für das Versagen der Sicherheitsbehörden bei der Aufklärung bzw. Verhinderung der NSU-Mordserie machten die Experten ein „Trennungsgebot in den Köpfen“ verantwortlich, dass „zu Gunsten eines gemeinsamen Verständnisses von Verantwortung für die Sicherheit“ abgebaut werden müsse. Neue gesetzliche Befugnisse seien dazu nicht notwendig, die außergesetzlichen Vorschriften zur gegenseitigen Amtshilfe jedoch anzupassen. Zu ihren weiteren Ergebnissen gehört u.a. die Stärkung des Bundesamtes für Verfassungsschutz als „Zentralstelle“. Dazu soll eine erweiterte, gesetzlich festgeschriebene Pflicht zum Informationsaustausch zwischen Bundes- und Landesämtern eingeführt werden. Die Länder sollen alle gewonnenen Informationen und Auswertungen an das Bundesamt übermitteln und umgekehrt von jenem über alle, ihr jeweiliges Land betreffende Erkenntnisse informiert werden. Zugleich sollen im Kooperationsfall die gemeinsame Auswertung sowie die Abstimmung operativer Maßnahmen gesetzlich verpflichtend werden. Dafür sind umfangreiche Änderungen im Bundesverfassungsschutzgesetz (v.a. § 5 BVerfSchG) sowie den Landesgesetzen notwendig.
Bereits im Februar 2013 stellte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, Eckpunkte für eine Reform vor (2), über deren erste Umsetzungsschritte auf einer Pressekonferenz am 3. Juli 2013 berichtet wurde. (3) Ziel der Reform ist demnach eine Neuausrichtung der Behörde und ihrer Prioritätensetzungen. Der Schwerpunkt der Arbeit soll künftig auf der Beobachtung des gewaltorientierten Extremismus liegen, der Einsatz von V-Leuten durch eine zentrale Datei koordiniert sowie der Informationsaustausch mit anderen Behörden insgesamt intensiver werden. Daneben sind interne Umstrukturierungen angekündigt zur engeren Verzahnung zwischen Auswertung und Beschaffung von Informationen, zur bereichsübergreifenden Analyse, für mehr IT-Kompetenz und einheitliche Standards der Aktenverwaltung (und -vernichtung). Schließlich will das Amt seine Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ausbauen. So weit die behördeninterne Antwort auf den NSU-Skandal.
Noch keine Ergebnisse vorzuweisen hat die Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsarchitektur und -gesetzgebung in Deutschland nach dem 11. September 2001, deren Einsetzung bereits im Koalitionsvertrag von 2009 vereinbart wurde, die ihre Arbeit jedoch erst im Januar 2013 aufnehmen konnte.
Die im Bundestag vertretenen Parteien haben diese Debatten in den vergangenen 18 Monaten unterschiedlich intensiv und kontrovers begleitet. Wir stellen hier ihre Positionen und Vorschläge zur Zukunft des Verfassungsschutzes bzw. der Nachrichtendienste vor. Dabei konzentrieren wir uns auf sechs Bereiche: grundsätzliche Existenz der Behörde, Organisation, Aufgaben, Befugnisse, Kooperationen und Kontrolle. Die Vorschläge sind als innenpolitische Standortbestimmungen vor der Bundestagswahl am 22. September 2013 zu lesen. Eine kurze Problembeschreibung und Leitfragen sollen die Orientierung erleichtern.
1. Grundsätzliches
Die Kritik am Verfassungsschutz ist nicht neu, auch seine Abschaffung wurde bereits mehrfach gefordert (siehe den Beitrag von Lüders, S. 78 ff.). Neben der grundsätzlichen Kritik am heimlichen Ausforschen von Bürgerinnen und Bürgern mehrten sich nach dem NSU-Skandal die Zweifel an Qualität, Ergiebigkeit und Notwendigkeit der verfassungsschützerischen Erkenntnisse – zumal es für manche Aufgaben (z.B. IT-Sicherheit und Spionageschutz, Akteure und Strukturen der sog. extremistischen Szenen) kompetentere Ansprechpartner gibt, die ohne geheimdienstliche Mittel auskommen.
Unsere Fragen: Kann der Verfassungsschutz abgeschafft werden? Welche seiner Aufgaben sind unverzichtbar, wer könnte bzw. sollte sie im Falle einer Auflösung übernehmen?

CDU/CSU   Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist für sie „wichtiger Bestandteil unserer Sicherheitsarchitektur“ und damit weder verzichtbar noch abzuschaffen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN   Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen sprechen sich „angesichts des massiven Versagens der Geheimdienste, das die Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse des Bundes und der Länder ans Licht gebracht haben, für eine klare Zäsur und einen umfassenden strukturellen und personellen Neustart“ (4) aus. Ihre grundsätzliche Position: „Verfassungsschutz ist Aufgabe der ganzen Gesellschaft. Geheimdienste sollen künftig ausschließlich Aufgaben wahrnehmen, die nicht ohne den Einsatz verdeckter Mittel möglich sind und nicht durch öffentlich und parlamentarisch besser kontrollierbare Institutionen erbracht werden können.“ (5) Das Reformkonzept für die Geheimdienste soll zukünftig auf zwei Säulen stehen: ein neues unabhängiges „Institut zur Analyse demokratie- und menschenfeindlicher Bestrebungen“ soll demokratie- und menschenfeindliche Bestrebungen aus öffentlichen Quellen und mit wissenschaftlichen Methoden beobachten und analysieren.
Nach Auflösung des Bundesamtes für Verfassungsschutz soll eine neue „Inlandsaufklärung“ mit klar eingegrenzten nachrichtendienstlichen Befugnissen, neuem, verkleinertem Personalstab und anderem Selbstverständnis gegründet werden. Die Aufgaben der Inlandsaufklärung sollen auf die Spionageabwehr und die Aufklärung gewaltbereiter Bestrebungen beschränkt sein, die Anwendung nachrichtendienstlicher Befugnisse soll per Gesetz differenziert und begrenzend geregelt werden.

DIE LINKE   Der Verfassungsschutz soll in seiner jetzigen Form aufgelöst werden. Als konkreten Handlungsvorschlag hat der Arbeitskreis „Bürgerrechte und Demokratie“ im August 2012 ein 12-Punkte-Sofortprogramm (6) vorgelegt, welches die Abwicklung der Ämter behandelt. Dem BfV sollen alle Geheimdienst-Sonderrechte entzogen, inklusive der quasi polizeilichen Befugnisse und der Befugnisse zur Bekämpfung von Organisierter Kriminalität; das Amt selbst wird als kompetente Politikberatung neu gestaltet. (7)
Einige Aufgaben, die derzeit bei den Ämtern für Verfassungsschutz angesiedelt sind, müssten künftig durch andere Behörden übernommen und polizeilich bearbeitet werden. Dazu gehören die Spionageabwehr und die Personalüberprüfung in besonders sicherheitsrelevanten Bereichen.
Im Falle der (voraussichtlichen) Nicht-Abschaffung wird die Fraktion zu einzelnen Reformschritten dann Stellung beziehen, wenn es real um deren Vollzug geht. Die Position, die auf eine Schwächung des VS als Geheimdienst zielt, soll dabei zentral und beibehalten werden. Damit will sich die Fraktion von der Reform-Logik der anderen Fraktionen absetzen. (8)

FDP   Die FDP will den Verfassungsschutz nicht abschaffen. Für die Liberalen sind „die Beobachtung extremistischer Personen und Gruppen sowie die systematische Informationssammlung unerlässlich für den Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung“ (9). Zentral bleibt das Trennungsgebot: Eine Trennung der Zuständigkeiten von Verfassungsschutz und Polizei ist für die FDP-Fraktion auch zukünftig unerlässlich, eine Übernahme von Verfassungsschutz-Aufgaben durch die Polizei scheidet daher aus.

SPD   Die Sozialdemokratische Partei spricht sich ebenfalls für die Beibehaltung des Verfassungsschutzes als Sicherheitsbehörde aus. Aber es bedürfe eines grundlegenden „Mentalitätswechsels“ beim Bundesamt, hin zu mehr Transparenz, mehr Kontrolle und klareren Regeln, um wieder mehr Vertrauen in die Behörden entstehen lassen zu können. Sofern einzelne Abteilungen oder Behördenteile an einen anderen Dienstort verlegt werden, sollten die Bedürfnisse der Mitarbeiter so weit als möglich berücksichtigt werden: „Dabei sollte – wie damals bei der Abteilung 6 – ein striktes Freiwilligkeitsgebot herrschen, so dass ein konzeptioneller und personeller Neuaufbau dieses Bereichs ermöglicht wird („frischer Wind“). (10)
2. Organisation der Verfassungsschutzbehörden
Es gibt in Deutschland 17 Ämter für Verfassungsschutz: 16 Landesämter und das Bundesamt. Der interne Aufbau (etwa die Abläufe der Informationsauswertung), die Anbindung und Zuständigkeiten sind in den Ländern unterschiedlich geregelt. Gemein ist allen Landesverfassungsschutzbehörden, dass sie bisher eigenständig, d.h. jeweils für den gesamten Aufgabenbereich zuständig sind. Dabei variiert die personelle Ausstattung der Landesämter und damit die „Tiefe“ ihrer Arbeit stark (siehe Dokumentation, S. 76 f.).
Die grundsätzliche Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Landesbehörden regelt § 5 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG): Bislang sind die Landesbehörden angehalten, ihre Informationen dem Bundesamt bzw. anderen Landesämtern zu übermitteln, „soweit es für deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist“ (§ 5 Abs. 1 S. 1 BVerfSchG). Umgekehrt darf das Bundesamt in einem Land nur tätig werden, sofern Schutzgüter des Bundes oder auswärtige Belange betroffen sind, es sich um länderübergreifende Bestrebungen handelt, oder ein Bundesland speziell um Unterstützung ersucht.
Unsere Fragen: Welche Vorschläge haben Sie im Fall der Beibehaltung zur Behörden(neu)organisation? Sollte die Anzahl der Landesämter reduziert, oder das Verhältnis von Bundes- und Landesbehörden gesetzlich neu geregelt werden? Wie schätzen Sie den Personalbedarf der Behörden ein? Muss das Verhältnis von Auswertung und Verarbeitung von Informationen neu strukturiert werden? Welchen weiteren Bedarf für Organisationsreformen sehen Sie?

CDU/CSU   Die Christdemokraten wollen die Landes- und Bundesämter als eigenständige Behörden erhalten, auch wenn nach ihrer Auffassung „eine stärkere Koordinierung und Zentralisierung bestimmter Aufgaben unverzichtbar ist“ (11). Die Länder sollen eigenständig über eine Reduzierung oder Zusammenlegung entscheiden. Die Stärkung des Bundesamtes als Zentralstelle wird befürwortet, ebenso eine Aufstockung des Personals. Eine Neuorganisation von Informationsbeschaffung und Auswertung, so die Fraktion, schließe „eine bessere Verzahnung von Auswertung und Beschaffung, stärkere Nutzung wissenschaftlicher Analysekompetenzen für Auswertung und Analyse und die Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit in der Analyse“ ein. Die Position des Beauftragten für den Datenschutz im Bundesamt für Verfassungsschutz solle gestärkt werden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN   Die Fraktion will im Hinblick auf zahlenmäßige und inhaltliche Neuorientierungen „eine breite ergebnisoffene Diskussion über Schwerpunkte, Zuständigkeiten und die mögliche Zusammenlegung von Verfassungsschutzbehörden“ anregen. Da der Aufgabenbereich der nach den Plänen der Grünen neu zu gründenden „Inlandsaufklärung“ auf die Spionageabwehr und die Aufklärung gewaltbereiter Bestrebungen beschränkt sein soll, wird auf jeden Fall weniger Personal für die reduzierten Aufgabenbereiche veranschlagt. Die neue Inlandsaufklärung brauche, so die Fraktion, das Selbstverständnis „eines Nachrichtendienstes in einer freiheitlichen Gesellschaft“. Analysefähigkeit, Unvoreingenommenheit und Bereitschaft zu Transparenz müssten „Kernkompetenzen“ des neuen Personals sein. Weiterhin soll die Ausbildung in Menschenrechts- und Demokratiefragen intensiviert werden. Für die Beobachtung und Analyse demokratie- und menschenfeindlicher Bestrebungen soll künftig ein unabhängiges Institut zuständig sein, das sich aus öffentlichen Quellen informiert und wissenschaftliche Methoden anwendet. Das Institut soll Behörden und Politik beraten und der Öffentlichkeit und dem Bundestag jährlich berichten. (12)

DIE LINKE   Es obliegt der Hoheit des Bundes und der jeweiligen Länder, wie die neuen VS-Behörden zur wissenschaftlichen Politik- und Gesellschaftsberatung konkret ausgestaltet werden. Die Fraktion will sich deshalb bei der Frage nach der Anzahl dieser Ämter nicht festlegen. (13)

FDP   Die FDP ruft auf zu einem „ intensiven Erneuerungsprozess aller Ämter“. Sie will kleinere Landesämter zusammenlegen und die verbleibenden Ämter durch größere Zuständigkeitsbereiche sowie thematische Spezialisierung stärken. Zudem fordert sie gemeinsame Standards für die Behörden von Bund und Ländern bei Ausbildung, Führung und Einsätzen von V-Leuten und fordert eine gesetzliche Regelung für die gegenseitige Information der Behörden über ihre jeweils eingesetzten V-Leute. Sie will die Ausbildung professionalisieren, die Kooperation und den Informationsfluss zwischen den Ämtern verbessern sowie die parlamentarische Kontrolle stärken. (14)
Zur Personalausstattung schreibt der sicherheitspolitische Sprecher der Fraktion, Hartfrid Wolff: „Grundsätzlich geht es weniger darum, mehr Leute einzusetzen. Vielmehr muss geprüft werden, ob die eingesetzten Personen an der richtigen Stelle eingesetzt sind, ob die Schwerpunkte der Verfassungsschutzbehörden richtig gesetzt werden. Die Ausbildung der Beschäftigten des Verfassungsschutzes muss dringend verbessert werden. Dazu müssen Bund und Länder gemeinsame Richtlinien erarbeiten. Personalauswahlverfahren sind durch klare Qualitätskriterien und Leitlinien zu organisieren, Weiterentwicklungsmöglichkeiten transparent zu handhaben.“ (15) Die Fraktion schlägt „eine dreijährige, qualifizierte und verbindliche Ausbildung für alle in Bund und Länder tätigen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes vor – mit einer standardisierten Abschlussprüfung“ (16). Auch über bessere Verdienstmöglichkeiten müsse geredet werden. Wichtig sei vor allem eine professionelle Informationssammlung, Auswertung und Verarbeitung. Die Abläufe müssen ständig geprüft werden.“

SPD   Laut Regierungsprogramm will die SPD „wo notwendig, neue Kompetenzen schaffen …, ohne in bestehende Länderkompetenzen einzugreifen“. Innerhalb dieser Grenzen soll die Zentralstellenfunktion des BfV gestärkt werden. Durch eine Änderung von § 5 des BVerfSchG soll das Bundesamt ermächtigt werden, in den Ländern selbstständig Informationen sammeln zu können und operative Maßnahmen zu koordinieren, sowie deren Auswertung an sich zu ziehen. Darüber wiederum muss es die betroffenen Landesämter informieren. Zudem soll es eine gesetzliche Verpflichtung zum Informationsaustausch zwischen LfV und BfV geben.
3. Aufgaben
Zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes gehören die Sammlung und Auswertung von Informationen über:
a) Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung (§ 3, 1 Nr. 1 BVerfSchG), das meint die Beobachtung linker/rechter/ausländischer „Extremisten“
b) sogenannte gewaltbereite Extremisten (§ 3, 1 Nr. 1 BVerfSchG)
c) (Wirtschafts-)Spionage (§ 3, 1 Nr. 2 BVerfSchG)
d) völkerrechtswidrige Bestrebungen (§ 3, 1 Nr. 3f. BVerfSchG).

Zudem wirken Verfassungsschutzbehörden mit bei Sicherheitsüberprüfungen in öffentlichen Einrichtungen (§ 3, 2 BVerfSchG), bei Beschäftigten in sog. sicherheitsrelevanten Bereichen (z.B. Luftverkehr, Wasser- und Energieversorgung; § 1 Abs. 4f. SÜG) sowie von Bewerbern im öffentlichen Dienst (17). Daneben beobachten einige Landesämter das Umfeld der organisierten Kriminalität (18) sowie Strukturen/Akteure des ehem. Ministeriums für Staatssicherheit (19).
Einige Aufgaben sind in den Augen der Kritiker demokratiefeindlich: etwa wenn der Geheimdienst entscheidet, welche politischen Positionen zulässig sind (und welche nicht); welche Personen oder Gruppen gefährlich sind und deshalb überwacht werden. Zudem zeichnet den Verfassungsschutz oft eine eingeengten Perspektive aus: Bedrohungen rühren demnach von Minderheiten, gefährlichen Bürgern oder geheimen Zirkeln; offenkundige, politisch-institutionalisierte Angriffe auf die Verfassungsordnung übersieht er dagegen häufig. In anderen Bereichen (etwa der Spionageabwehr) haben die Verfassungsschützer kaum nennenswerte Ergebnisse vorzuweisen.
Das Bundesamt selbst will seine Legitimationskrise auch durch eine stärkere Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit überwinden, durch noch mehr Fortbildungen (u.a. zu Extremisten), durch Ausstellungen oder Materialien wie die „ANDI“-Comics. Dies ist nicht unumstritten, denn weder besitzt das Bundesamt einen gesetzlichen Auftrag dafür, noch hält es sich an die Regeln der politischen Bildungsarbeit (s. den Beitrag von Pohner in diesem Heft).
Unsere Fragen: Das interne Reformprogramm des Bundesamtes für Verfassungsschutz sieht eine Neupriorisierung der gesetzlichen Aufgaben vor. Wie stehen Sie dazu: Welche Aufgaben sollten nach Ihrer Auffassung stärker als bisher, welche können nachrangiger behandelt werden; welche können ggf. ganz aus dem Zuständigkeitsbereich gestrichen werden? Welche Behörden oder Institutionen können einzelne Aufgaben evtl. übernehmen?Und wer soll über die Prioritätensetzung entscheiden: Ministerium, Kontrollgremien und/oder Parlament? Soll die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit der Ämter ausgebaut werden, auch durch Bildungsangebote?

CDU/CSU   „Bei der Reform des Bundesamtes geht es unter anderem darum, die notwendigen Schlussfolgerungen aus der Aufarbeitung des NSU-Komplexes zu ziehen.“ Daher solle das Bundesamt für Verfassungsschutz künftig zusammen mit anderen Sicherheitsbehörden ermitteln, wo die besondere Gefährlichkeit verfassungsfeindlicher Organisationen liegt und danach eine Aufgabenpriorisierung vornehmen und gemeinsam mit den Ländern anhand der neuen Priorisierung arbeitsteilig seine Aufgaben wahrnehmen. Gewaltorientierte und gewaltausübende Organisationen seien dabei im besonderen Blickfeld des Bundesamtes. Die Aufgaben werden gemeinsam mit den Ländern anhand der neuen Priorisierung arbeitsteilig wahrgenommen, entschieden werde wie bisher auch vom BfV in Abstimmung mit dem Ministerium. Das gelte für alle Phänomenbereiche. Das BfV müsse zudem seine Aufklärungsarbeit intensivieren: „neben dem jährlichen Verfassungsschutzbericht und Ausstellungen sind die Pressearbeit zu verstärken und die parlamentarischen Gremien proaktiv zu unterrichten“ (20).

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN   Der Aufgabenbereich der Inlandsaufklärung soll künftig auf solche Bestrebungen beschränkt bleiben, die sich „gegen die Grund- und Menschenrechte, die nicht veränderbaren Grundsätze der Verfassung oder das friedliche Zusammenleben der Völker richten und sich zu diesem Zweck tatsächlich auf die Anwendung von Gewalt und den Aufbau auf Gewalt ausgerichteter Handlungsstrukturen vorbereiten oder fortgesetzt gewalttätige Akteure unterstützen oder Kontakt zu diesen suchen“. Angesichts der herausragenden Bedeutung der Meinungsfreiheit im Grundgesetz sollen zukünftig Gruppierungen und Einzelpersonen, die ihre Gedanken lediglich in Wort, Schrift und Bild äußern, grundsätzlich nicht mehr mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden, wenn ihre Aktivitäten keinen Gewaltbezug aufweisen. Die Beobachtung solcher Aktivitäten ohne Gewaltbezug wäre Aufgabe des neu zu gründenden Instituts zur Beobachtung und Analyse demokratie- und menschenfeindlicher Bestrebungen. Das Institut kann die Inlandsaufklärung auf Bestrebungen aufmerksam machen, die dabei sind, Gewaltbezug und Gewaltstrukturen zu entwickeln. Ausschließlich zur Klärung der eigenen Zuständigkeit kann die Inlandsaufklärung zeitlich eng begrenzt Informationen über Bestrebungen ohne Gewaltbezug erheben und auswerten. Strafbare Äußerungsdelikte sollen wie bisher von der Polizei und den Staatsanwaltschaften verfolgt werden.
Überflüssige Arbeitsfelder des BfV, etwa die Beobachtung der Partei Die LINKE oder des neu zu gründenden Instituts entfallen ersatzlos. Die Verfassungsschutzämter sollen keine Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit durchführen.
DIE LINKE   „Die vor allem in den Ländern unter dem Mantel der Aufklärung vom VS entwickelte Bildungsarbeit wird eingestellt. Die für diese Zwecke eingesetzten finanziellen Mittel werden unabhängigen Bildungseinrichtungen zugewiesen.“ (21)

FDP   Die FDP-Fraktion vertritt den Standpunkt, dass „Extremisten beobachtet werden müssen, egal von welcher Seite sie kommen“. Es gäbe allerdings erheblichen Überarbeitungsbedarf bei der Beobachtung der rechtsextremistischen Szene. Die Gefahren insbesondere für Anschläge aus dem islamistischen Bereich sollten nicht unterschätzt werden und die linksextreme Szene „nicht vernachlässigt“ werden. Da der Bereich Wirtschaftsspionage an Bedeutung gewinne, müsse verstärkte Aufmerksamkeit darauf verwandt werden. Änderungsbedarf bei den anderen Aufgaben des BfV wird nicht gesehen. Die Fraktion wünscht sich eine verstärkte öffentlichkeitswirksame Aufklärungs- und Bildungsarbeit bei den Behörden. Die „professionell gepflegte Abschottung der Verfassungsschutzämter sollte aufhören. Um Vertrauen bei der Bevölkerung zurückzugewinnen, ist eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit notwendig.“ (22)

SPD   Die SPD ist der Ansicht, dass der Verfassungsschutz einen Mentalitätswechsel benötigt. Wichtig sei, dass der Verfassungsschutz seinen Mehrwert für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger deutlich und sein Handeln nachvollziehbar macht. Im Vordergrund stehe dabei die nachrichtendienstliche Aufgabe des Verfassungsschutzes als Frühwarnsystem der Demokratie, das Radikalisierungstendenzen erkennen soll. Eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und politische Bildungsangebote erachtet die SPD-Fraktion für wünschenswert – sie möchte vom BfV „mehr Aufklärung vor Ort“.
4. Befugnisse des Verfassungsschutzes
Der Verfassungsschutz hat grundsätzlich keine polizeilichen Befugnisse, er darf jedoch nachrichten- oder geheimdienstliche Mittel anwenden. Für das Bundesamt sind das beispielsweise der Einsatz von V-Leuten, Observationen, Bild- und Tonaufzeichnungen im öffentlichen Raum („kleiner Lauschangriff“), Überwachungen der Telekommunikation und des Postverkehrs (G10). Daneben stehen dem BfV besondere Auskunftsbefugnisse nach dem Terrorismusbekämpfungs(ergänzungs-)gesetz zur Verfügung
a) über Bestandsdaten bei Teledienstanbietern (§ 8a, 1 BVerfschG)
b) zu Flugbuchungen bei Luftverkehrsanbietern (§ 8a, 2 Nr. 1 BVerfschG)
c) zu Konten, Inhabern und Zahlungsverkehr bei Finanzdienstleistern (§ 8a, 2 Nr. 2 BVerfschG)
d) zu Kommunikationsverbindungsdaten bei TK-Anbietern (§ 8a, 2 Nr. 4 BVerfschG)
e) zu Identifikations- und Nutzungsdaten bei den Teledienstanbietern (§ 8a, 2 Nr. 5 BVerfschG)

Der Einsatz geheimer Ermittlungsmethoden durch den Verfassungsschutz ist grundsätzlich umstritten – da seine Ermittlungen nicht allein auf mutmaßlich strafbares Handeln beschränkt sind (s. Extremismus-Beobachtung), bereits sehr unbestimmte Anhaltspunkte für die Bespitzelung ausreichen und oft unverdächtige Personen aus dem Umfeld überwacht werden. Nach dem NSU-Skandal gerieten besonders die sogenannten V-Leute in die Kritik: Ihr Einsatz ist bisher nicht gesetzlich geregelt, und es gibt keinerlei Koordination oder Überblick darüber, welche Behörden wie viele V-Leute wo einsetzen.
Unsere Fragen: Welche bisherigen Befugnisse sollen zukünftig beibehalten, eingeschränkt, abgeschafft, neu eingeführt werden? Wie soll die Auskunftsverpflichtung bei telekommunikativer Überwachung, wie der Umgang mit V-Leuten künftig gehandhabt werden? Soll es ein (gemeinsames) V-Leute-Register geben?

CDU/CSU   Alle derzeitigen Befugnisse (Einsatz von V-Leuten, Observation, Bild- und Tonaufzeichnungen im öffentlichen Raum, G10-Maßnahmen, besondere Auskunftsbefugnisse) sollen erhalten bleiben, ein Gesetz zur Einsatzregelung sowie ein zentrales V-Leute-Register sei hingegen wünschenswert. Weitergehende Befugnisse müssten die bestehenden Kommissionen festlegen. (23)

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN   Die Fraktion setzt sich laut ihrem zentralen Papier für eine grundrechtsorientierte, methodisch hochwertige Evaluierung der Antiterrorgesetzgebung mit unabhängiger wissenschaftlicher Begleitung ein. Dabei soll das Parlament das Design der Evaluierung maßgeblich mitbestimmen. Der Evaluationsbericht soll die Grundlage für die politische Entscheidung über die Verlängerung oder Abschaffung der verschiedenen Eingriffsnormen sein. Grundsätzlich fordern sie möglichst starke Verfahrenssicherungen, eine transparente Prüfung der Erforderlichkeit jeder (neuen) Eingriffsnorm und die vollständige Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, u.a. zum Lauschangriff und zur Antiterrordatei. Im Hinblick auf den Informationsaustausch mit der Polizei sind nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Antiterrordatei sämtliche Übermittlungsvorschriften an den verfassungsrechtlichen Maßstäben, insbesondere dem informationellen Trennungsgebot, zu überprüfen.
Die anwendbaren, geheimdienstlichen Befugnisse sind gesetzlich zu begrenzen. Die verdeckten Aufklärungsmethoden sollen einschließlich ihrer Eingriffsvoraussetzungen im Gesetz abschließend und präzise aufgelistet werden. Den Einsatz von V-Leuten will die Fraktion abschaffen. Falls das nicht durchsetzbar ist, müsse ihr Einsatz zumindest gesetzlich geregelt werden, ein bundesweites Register wäre wünschenswert.

DIE LINKE   Die V-Leute-Praxis wäre gemäß der Fraktion Die LINKE sofort zu beenden, alle V-Leute in der NPD und der Nazi-Szene wären sofort abzuschalten. Die Regelungen zur Übermittlung von Informationen des BfV an Landes- und Polizeibehörden werden im BVerfSchG gestrichen. Alle Dateien und Akten in Bund und Ländern werden jeglicher nachrichtendienstlicher Verwendung entzogen, automatisierte technische Verbindungen gekappt, Dateien und Akten gesichert, archiviert und zur wissenschaftlichen Aufarbeitung und Information der Betroffenen aufgearbeitet, laufende Vorgänge werden Gremien in Bund und Ländern zur Prüfung der weiteren Verwendung der jeweiligen Information vorgelegt. (24) Als langfristige Maßnahmen sieht das 12-Punkte-Sofortprogramm u.a. vor: „Die Übermittlung von personenbezogenen Daten an und von Behörden, die über nachrichtendienstliche Befugnisse auf Grundlage anderer Gesetze als der Strafprozessordnung oder der das allgemeine Polizeirecht regelnden Gesetze des Bundes und der Länder verfügen, ist ausgeschlossen. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich mit der Bitte um Auskunft an die Informations- und Dokumentationszentren wenden.“

FDP   Bei der nächsten Evaluierung des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes, so die Fraktion, müssten alle Befugnisse auf den Prüfstand. Nicht erforderliche Befugnisse sollen abgeschafft werden. Das NSU-Debakel habe den Einsatz von V-Leuten in Misskredit gebracht. Um dies zu korrigieren, soll es klare gesetzliche Regeln für den Einsatz von V-Leuten geben, deren Vollzug durch praxistaugliche Dienstvorschriften sicherzustellen sei. Bund und Länder müssen sich zudem intern über Richtlinien zum Einsatz von V-Leuten verständigen. Dazu gehören u.a. Vorgaben darüber, wer als V-Person in Frage komme (Anforderungen an die Persönlichkeit), wie er von wem geführt werde (z.B. Führungs-/Zuverlässigkeitsanforderungen an die V-Personen-Führer) und welche Entschädigungsmöglichkeiten bestehen. Über den Einsatz von V-Leuten sollen sich Landesämter und das Bundesamt gegenseitig informieren. Ein bundesweites Register der V-Leute aller Sicherheitsbehörden ist wünschenswert. Der Einsatz müsse im ersten Jahr alle 6 Monate, danach alle drei Monate von einem Vorgesetzten des V-Mann-Führers auf Rechtmäßigkeit und Notwendigkeit hin geprüft werden; die Prüfung sei zu dokumentieren.
Bei Kapitaldelikten (wie Mord) müsse gewährleistet werden, dass wichtige Erkenntnisse für Polizei und Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt werden. Sperrerklärungen und Quellenschutz müsse so konkret als möglich begründet werden. Zugleich sei der Schutz von V-Personen und ihrem Führungspersonal zu gewährleisten. (25)

SPD   Die SPD-Fraktion fordert ein V-Leute-Gesetz, dass die Voraussetzungen und Grenzen für ihren Einsatz rechtsstaatlich festlegt und Regelungen zu deren parlamentarischer Kontrolle vorsieht. Anhand dieses Gesetzes soll festgestellt werden können, inwieweit Personen mit Vorstrafen oder laufenden Ermittlungsverfahren als V-Leute in Frage kommen. Weiterhin „bedarf es einer gesetzlichen Aufforderung an die Verfassungsschutzbehörden, sicherzustellen, dass die an V-Personen zu erbringenden staatlichen Gegenleistungen nicht dazu genutzt werden können, Zielsetzung oder Aktivitäten der beobachteten Organisation bewusst zu steuern“ (26). Es soll eine gesetzliche Verpflichtung in Form einer regelmäßigen Meldepflicht zur Koordination der Quellen geben.

5. Kooperation der Sicherheitsbehörden
Seit 1949 gilt das Trennungsgebot zwischen Geheimdiensten einerseits und Polizei- bzw. Strafverfolgungsbehörden andererseits. Umstritten ist, ob darunter nur die Aufgaben und Befugnisse fallen, oder was das Trennungsgebot für den Informationsaustausch zwischen den Behörden besagt. Es gab und gibt immer wieder Doppelzuständigkeiten (also Aufgaben, die von Polizei und Geheimdiensten gleichzeitig wahrgenommen werden), in den letzten Jahren wurde der Datenaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden und dem Verfassungsschutz intensiver. Besonders bei den Ermittlungen im sog. Gefahrenvorfeld ist die Trennung zwischen geheimdienstlicher und polizeilicher Tätigkeit kaum noch zu erkennen.
Polizeiliche bzw. Zwangsbefugnisse für die Verfassungsschutzbehörden sind bislang: das Recht zur Ausschreibung für die (verdeckte) polizeiliche Beobachtung, die das BfV gemäß § 17 Abs. 3 BVerfSchG vornehmen darf; weiterhin die Auskunftsverpflichtung zahlreicher Unternehmen (Telekommunikations- und Teledienstanbieter, Kreditinstitute, Luftfahrtunternehmen) gemäß § 8b VI BVerfSchG. Eine Aufgabendopplung gibt es darüber hinaus mit der Befugnis zahlreicher Landespolizeien zur Ermittlungen im sog. Gefahrenvorfeld der organisierten Kriminalität.
Das Bundesamt ist an mehreren übergreifenden Kooperationseinrichtungen beteiligt. Das 2004 eingerichtete Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) koordiniert die operative Arbeit der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern. Die in Berlin ansässige Einrichtung beschäftigt sich ausschließlich mit der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus. In ihr arbeiten Verbindungsbeamte des Verfassungsschutzes (Bund und Länder), von BND und MAD mit Vertretern der Generalbundesanwaltschaft, von BKA, Zollkriminalamt, Bundespolizei und Landeskriminalämtern sowie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zusammen. Nach dem Bekanntwerden des NSU-Skandals eröffnete der Bundesinnenminister zwei weitere Einrichtungen nach dem gleichen Organisationsmodell: zunächst im Dezember 2011 das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus (GAR); am 15. November 2012 schließlich ein gemeinsames Extremismus-und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ), in dem das GAR aufgehen soll. Bislang gibt es keine gesetzliche Vorgaben für die Arbeit dieser Zentren, die Zusammenarbeit erfolgt informell bzw. auf der Basis der geltenden Austausch- und Übermittlungsbefugnisse. Eine Kontrolle der konkreten Informationsabläufe ist nicht gegeben.
Daneben gibt es mittlerweile mehrere gemeinsame Dateien (Verbunddateien), über die ein Informationsaustausch zwischen Geheimdiensten und Polizeibehörden stattfindet. 2006 wurde die sogenannte Antiterrordatei (ATD) eingeführt. In der Datei werden nicht allein Terrorverdächtige, sondern auch deren Unterstützer, Befürworter oder (unwissende) Kontaktpersonen, Vereinigungen etc. gespeichert. Strafverfolgungsbehörden wie Geheimdienste können so wechselseitig abfragen, über welche Personen Informationen bei der jeweils anderen Seite vorliegen. Daneben gestattet das Gesetz sog. Projektdateien, die für laufende, gemeinsame (!) Ermittlungsvorhaben genutzt werden und aufgrund ihrer offenen Datenstruktur noch viel weniger kontrollierbar sind. In Folge des NSU-Skandals wurde 2012 nach dem Vorbild der ATD die Verbunddatei Rechtsextremismus (RED) aufgebaut. Die zunehmende Vernetzung der Sicherheitsbehörden ist vor dem Hintergrund des Trennungsgebotes und der allgemeinen Datenschutzregeln ein andauernder Streitpunkt in Politik und Rechtswissenschaften (s. dazu den Beitrag von Will in diesem Heft).
Unsere Fragen: Soll das Trennungsgebot weiter beibehalten bzw. wie soll es ausgelegt werden? Soll es weiterhin dienst- bzw. behördenübergreifende Sicherheitszentren wie das Gemeinsame Terrorabwehrzentrum (GTAZ), das Gemeinsame Extremismus- und Terrorabwehrzentrum (GETZ) oder das Gemeinsame Abwehrzentrum Rechtsextremismus (GAR) geben? Wenn ja, auf welcher Grundlage sollen diesen operieren? Ist die Notwendigkeit gegeben, gemeinsame Datenbanken, sogenannte Verbunddateien weiterzuführen bzw. neu einzurichten?

CDU/CSU   Zum Trennungsgebot steht die CDU/CSU-Fraktion zwar grundsätzlich, dennoch bezeichnet ihr innenpolitischer Sprecher „die Existenz und den genauen Inhalt eines solchen Gebotes“ als „strittig“ und „letztlich unklar“ in dem, was darunter zu fassen sei. Es sei zu befürworten, solange die Nachrichtendienste keine Zwangsbefugnisse erhalten. (27) Wird darunter „jegliche Zusammenarbeit und jeglicher Informationsaustausch zwischen der Polizei und den Nachrichtendiensten verstanden“, sei es abzulehnen. Die Befugnis zur Ausschreibung für die (verdeckte) polizeiliche Beobachtung, die das BfV gemäß § 17 Abs. 3 BVerfSchG vornehmen darf, hält die Fraktion für „zulässig und angemessen, da diese Maßnahme allein der Informationsbeschaffung und damit originär der Aufgabenwahrnehmung der Nachrichtendienste dient“. Die Auskunftsverpflichtung zahlreicher Unternehmen (TK- und Teledienste-Anbieter, Kreditinstitute, bei Luftfahrtunternehmen) erachtet die CDU/CSU als zulässig und angemessen, die Befugnis zahlreicher Landespolizeien zur Ermittlungen im sog. Gefahrenvorfeld organisierter Kriminalität als unproblematisch. Die gemeinsamen Zentren GTAZ und GETZ seien hinsichtlich ihres Erhalts ausreichend gesetzlich legitimiert, besondere juristische Festlegungen seien „entbehrlich“. Verbunddateien wie ATD und RED müssen erhalten bleiben – „Letztlich wären derartige gemeinsame Dateien für alle Extremismusbereiche, mithin auch für den Linksextremismus, wünschenswert“, so die Fraktion.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN   Da sich die Fraktion bedingungslos für die Beibehaltung des sog. Trennungsgebotes zwischen Geheimdiensten und Polizei- bzw. Strafverfolgungsbehörden ausspricht, lehnt sie doppelte Zuständigkeiten in der Aufgabenbestimmung ab. Ebenso spricht sie sich grundsätzlich gegen einen Austausch personenbezogener Daten zwischen VS und Strafverfolgungsbehörden aus. Die Befugnis zur Ausschreibung für die (verdeckte) polizeiliche Beobachtung, die das BfV gemäß § 17 Abs. 3 BVerfSchG vornehmen darf, bewertet die Fraktion unter grundrechtlichen Gesichtspunkten als bedenklich. Ebenso kritisch sei die polizeiliche Befugnis für Ermittlungen im Gefahrenvorfeld Organisierter Kriminalität, sowie die Annäherung der Aufgaben und Befugnisse von Polizei und Nachrichtendiensten. Das im November 2012 gegründete Gemeinsame Extremismus- und Abwehrzentrum GETZ bezeichnet die Fraktion als „blindlings“ und lehnt es ebenso aufgrund seiner inhaltlichen Ausrichtung ab. Die existierenden Verbunddateien und gemeinsamen Projektdateien (ATDG, RED) sollen nach dem Willen der Fraktion zukünftig beschränkt bzw. am Maßstab des Urteils des Bundesverfassungsgerichts überprüft werden, andere daneben bestehende sollen abgeschafft werden. Die Einrichtung weiterer gemeinsamer Dateien und den Ausbau der bestehenden Dateien werden abgelehnt. Weiter zu betreibende Dateien müssten auf eine (neue) gesetzliche Grundlage gestellt werden.

DIE LINKE   Zentren wie GTAZ und GETZ lehnt die Fraktion, besonders im Hinblick auf das Trennungsgebot ab. Daran ändere auch das jüngste Pro-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Anti-Terror-Datei nichts. Verfassungsschutzbehörden ohne Geheimdienstcharakter würden diese Problematik allerdings deutlich entschärfen. Daher sieht das 12-Punkte-Sofortprogramm vor: Die Vertreter der derzeitigen Ämter werden aus allen Kooperationsgremien abgezogen. Dazu gehören auch die Arbeitsgruppen der Innenministerkonferenz, alle EU-Gremien, an denen sie als Vertreter deutscher Geheimdienste beteiligt sind, sowie alle Gremien zur „Bekämpfung des Terrorismus“. (28) Die Verbunddateien erachtet die LINKE als demokratisch nicht kontrollierbar. Letztlich würden die Dateien die Informationsmacht der Geheimdienste stärken und zugleich die Rechtsunsicherheit für viele Menschen erhöhen. „Die Logik der Geheimdienste, der diese Dateien entsprechen müssen, legt dem polizeilichen Informationsaustausch wiederum Ketten an – Stichwort Quellenschutz – die im Ernstfall den Erfolg des Verbunds in Frage stellen.“ (29)

FDP   Laut FDP schließen sich Trennungsgebot und Informationsaustausch nicht aus. Aufgaben und Befugnisse von Polizei und Verfassungsschutz seien hinreichend verschieden. Gemeinsame Datenbanken, wie die Datei zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus, befürwortet die Fraktion unter der Bedingung hoher rechtsstaatlicher Standards. Idealerweise wird im Fall einer konkreten Gefahr zusammengearbeitet. Die bestehende Kompetenzverteilung in der Wahrnehmung verschiedener Aufgaben dürfe nicht ausgehebelt werden. Wichtig sei die verbesserte Zusammenarbeit von Bund und Ländern, Polizeien und Nachrichtendiensten in allen einschlägigen Bereichen. Dabei können gemeinsame Zentren helfen, allerdings ohne das Trennungsgebot zu unterlaufen. Eine gesetzliche Grundlage für die Zusammenarbeit wäre wünschenswert. Angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Anti-Terror-Datei müssen alle gemeinsamen Dateien auf den Prüfstand, ob sie den Vorgaben entsprechen, bzw. welche Änderungen erforderlich sind.

SPD   Eine grundsätzliche Stärkung des Standorts Berlin wird perspektivisch für zweckmäßig erachtet, das BfV solle jedoch nicht komplett nach Berlin umziehen. Zu den Gemeinsamen Sicherheitszentren (GETZ, GTAZ) schlägt die SPD-Fraktion vor, das GETZ an einem Dienstort zu konzentrieren (bisher: Meckenheim und Köln), dessen Verlagerung nach Berlin (an den Sitz des GTAZ) sei wünschenswert. Generell spricht sich die SPD für eine bessere Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaften und Verfassungsschutzbehörden aus. Im Übrigen bekennt sie sich „wie bisher auch zum Trennungsgebot zwischen Polizei- und Verfassungsschutzbehörden“. Bei Ermittlungen, in denen es um Opfer mit Migrationshintergrund geht, brauche es eine deutliche Sensibilisierung für rechtsextremistische Motive.
6. Kontrolle
Das Bundesministerium des Innern übt die Dienst- und Fachaufsicht über das Bundesamt für Verfassungsschutz aus, der Bundesrechnungshof die Finanzkontrolle. Er unterrichtet u.a. das Vertrauensgremium, das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) sowie das Bundesministerium des Inneren über die Ergebnisse seiner Prüfung. Daneben existieren mehrere Kontrollmechanismen für die Arbeit der Verfassungsschutzbehörden:
a) Das parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) hat das Recht auf Akteneinsicht, das Zutrittsrecht zu sämtlichen Dienststellen der Nachrichtendienste und kann Angehörige der Nachrichtendienste befragen. Mitarbeiter der Dienste dürfen sich in dienstlichen Angelegenheiten ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar an das PKGr wenden. Das PKGr erstattet dem Deutschen Bundestag aller zwei Jahre Bericht.
b) Das parlamentarische Vertrauensgremium des Haushaltsausschusses setzt sich aus ausgewählten Mitgliedern des Haushaltsausschusses zusammen. Es beschließt die Wirtschaftspläne der drei Nachrichtendienste des Bundes und kontrolliert deren Umsetzung bzw. die Mittelverwendung. Es verfügt über die gleichen Rechte wie das PKGr und erstattet dem Deutschen Bundestag aller zwei Jahre Bericht. Zwischen PKGr und Vertrauensgremium bestehen wechselseitige Mitberatungsrechte.
c) Die G-10-Kommission entscheidet (vorab) über die Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen der Brief-, Post- und Fernmeldekontrolle sowie besondere Auskunftsbefugnisse nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen. Ihre Mitglieder werden vom PKGr bestimmt, es müssen keine Abgeordneten des Deutschen Bundestages sein. Die Kommission tritt mindestens monatlich zusammen. Die Kontrolle umfasst die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der aus Überwachungsmaßnahmen erlangten personenbezogenen Daten, einschließlich der Entscheidung über die Benachrichtigung der Betroffenen. (30). Dafür steht ihr ein weitreichendes Auskunfts-, Akteneinsichts- und Zutrittsrecht zu.
d) Die Datenschutzaufsicht wird durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) wahrgenommen. Er prüft die Einhaltung gesetzlicher Datenschutzbestimmungen sowie entsprechender Dienstvorschriften. Er verfügt über das Recht zur Akteneinsicht und zur Einsichtnahme in Dateien und Abläufe.
e) Eine gerichtliche Kontrolle oder anderer Rechtsschutz ist für Betroffene nur dann möglich, wenn sie über die bereits erfolgte Überwachung benachrichtigt werden. Da dies oft unterbleibt, bestehen kaum Chancen auf effektiven Rechtsschutz.
Die bestehenden Kontrollmechanismen haben keinen der zahlreichen Skandale des Verfassungsschutzes verhindern können. Den parlamentarischen Kontrollgremien mangelt es an Personal und Ressourcen für eine effektive Wahrnehmung ihrer Kontrollaufgaben; von den Verfehlungen erfahren sie meist aus den Medien oder anderen Quellen – und können sich retrospektiv nur um Aufklärung bemühen. Die Mitglieder der Kontrollgremien sind zudem einer strikten Geheimhaltung unterworfen – was die öffentliche Debatte von Missständen verhindert. Faktisch sind die Kontrollgremien auf die Information durch Behörde bzw. das zuständige Bundesinnenministerium angewiesen.
Unsere Fragen: Welche Kontrollmechanismen für die Arbeit des Verfassungsschutzes haben sich aus Ihrer Sicht bewährt, welche sollten verbessert werden? Wie stehen Sie zum Vorschlag eines parlamentarisch bestellten Geheimdienstbeauftragten? Wie sollte die Benachrichtigungspflicht für die Betroffenen künftig umgesetzt werden?

CDU/CSU   Die CDU/CSU erachtet das parlamentarische Vertrauensgremium des Haushaltsausschusses, die G-10-Kommission, die gerichtliche Kontrolle, die Rechtsschutzmöglichkeiten sowie die Aufsicht der Datenschutzbehörden als geeignet, um die Arbeit der Verfassungsschutzbehörden zu kontrollieren. Verbesserungswürdig sei lediglich die Kontrolle des parlamentarischen Kontrollgremiums selbst. Die Ausnahmetatbestände, unter denen von einer nachträglichen Information der Betroffenen über erfolgte Überwachungsmaßnahmen abgesehen werden kann, sollten in ihrer jetzigen Form beibehalten werden. Ein parlamentarisch bestellter Geheimdienstbeauftragten sei grundsätzlich vorstellbar, dieser könne beispielsweise die Arbeit des parlamentarischen Kontrollgremiums unterstützen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN   Alle bisherigen Kontrollmöglichkeiten (interne Behördenaufsicht, parlamentarische Kontrolle, G10-Kontrolle und Datenschutzkontrolle) müssen deutlich verbessert werden. Ein starker, zentraler und öffentlich tagender parlamentarischer Kontrollausschuss sei zu schaffen. Dem Kontrollausschuss soll ein Ermittlungsbeauftragter mit angemessenem Personalstab beigeordnet werden. Die Mitglieder des Kontrollausschusses müssen das Recht haben, der Öffentlichkeit mitzuteilen, wenn die Geheimdienste ihrer qualifizierten Unterrichtungspflicht gegenüber dem Ausschuss nicht nachkommen. Darüber hinaus soll eine Auskunftspflicht der Dienste gegenüber allen Abgeordneten des Bundestags eingeführt werden.
Zudem fordern die Grünen einen personellen Neustart beim VS und ein neues Selbstverständnis der Behörde. Für mehr Transparenz brauche es klare und strafbewehrte Vorschriften über die Führung, Aufbewahrung und Vernichtung von Akten, sowie die Durchsetzung der Verpflichtung, öffentlichen Archiven Unterlagen anzubieten.

DIE LINKE   Laut dem Korte-Papier „(können) parlamentarische Kontrollgremien (…) am grundsätzlichen Problem nichts ändern. Denn es ist im System angelegt, dass Parlamenten die Kontrolle eines nachrichtendienstlichen VS im Sinne von Grundrechtsschutz und Demokratie nicht möglich ist.“ Dennoch will DIE LINKE – abgesehen von der Forderung nach einer Auflösung des Verfassungsschutzes – eine maßgebliche Stärkung des Innen- und Rechtsausschusses. „Gerade die öffentlich tagenden parlamentarischen Gremien müssen mit mehr Kontrollrechten gegenüber den Sicherheitsbehörden ausgestattet sein.“ (31)

FDP   Die Liberalen wollen eine stärkere parlamentarische Kontrolle. Diese könne über das PKGr erfolgen, aber auch über das Vertrauensgremium des Haushaltsausschusses (jenes kann über die Wirtschaftspläne des VS auch dessen Prioritätensetzungen beeinflussen). Die Fraktion fordert:
ungehinderten Zugang zu den Diensten und Akteneinsicht für die Mitglieder des PKGr
das Recht zur Ladung von Mitarbeitern der Dienste
den erleichterten Zugang zum PKGr für die Mitarbeiter der Dienste
die bislang bestehende Möglichkeit der Nachrichtendienste, die Informationsweitergabe an das PKGr „aus zwingenden Gründen der Nachrichtenbeschaffung“ zu verweigern (§ 6 Abs.2 PKGrG), abzuschaffen
die Bestellung eines ständigen Sachverständigen
die Genehmigung der Dienstvorschriften der Nachrichtendienste durch das PKGr
die regelmäßige Unterrichtung des PKGr über V-Leute-Einsätze
eine grundsätzliche Teilnahme von sicherheitsüberprüften Mitarbeitern der Fraktionen an Sitzungen des PKGr
Protokollführung im PKGr
das Recht für Mitglieder des PKGr, ihre Fraktionsvorsitzenden zu informieren
gegenseitige Unterrichtungsmöglichkeit für PKGr und PKKs der Länder
Stärkung der G-10-Kommission. (32)

SPD   Die Fraktion der SPD fordert für das Parlamentarische Kontrollgremium deutlich mehr qualifizierte Mitarbeiter und darüber hinaus einen „besonderen Arbeitsstab in der Bundestagsverwaltung“ unter der Führung eines leitenden Beamten. Das PKGr müsse künftig befugt sein, auch Personen anzuhören, die nicht Angehörige der Nachrichtendienste sind.

Anmerkungen

1 S. Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus, Abschlussbericht vom 30.4.2013, abrufbar unter www.imk2013.niedersachsen.de/portal/live.php& _psmand=1042.

2 S. Bundesamt, Presseinformation zum Projekt „Reform des Verfassungsschutzes“ vom 22.2.2013, abrufbar unter www.verfassungsschutz.de/download/me-20130222-presseinformation-verfassungsschutzreform.pdf.

3 S. Bundesamt, Ergebnisse des Reformprozesses im Bundesamt für Verfassungsschutz – Zusammenfassung, Köln Juli 2013, abrufbar unter www.verfassungsschutz.de/download/broschuere-1307-ergebnisse-des-reformprozesses-im-bfv.pdf.

4 Bündnis 90/Die Grünen: Für eine Zäsur in der deutschen Sicherheitsarchitektur, Fraktionsbeschluss vom 30.11.2012, abrufbar unter www.gruene-bundestag.de.

5 Bettina Künzel, Mitarbeiterin der BT-Fraktion in der Beantwortung des Fragebogens der vorgänge-Redaktion.

6 Abrufbar unter www.jankorte.de/nc/im_bundestag/themen_a_bis_z/detail/browse/4/ zurueck/themen-a-bis-z/artikel/praktizierter-verfassungsschutz/.

7 Ebd.: Alle Landesbehörden werden zu Abteilungen der Landesinnenministerien umstrukturiert (Nr. 1), die Grundlage zur nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung wird abgeschafft durch: schrittweises Abschalten aller V-Leute, das Abschalten „menschlicher Quellen“, Streichung der Verwendung von Legenden und Tarnpapieren, Streichung der Befugnisse zur Überwachung Krieg/Lüders: Position der Parteien vorgänge #201/202

des Fernmelde- und Postverkehrs, von verdeckten Ermittlungen, Observationen, Aufzeichnung und Entschlüsselung von Kommunikation, Beobachtung des Funkverkehrs (Nr. 2)

8 Petra Pau, MdB in der Beantwortung des Fragebogens der vorgänge-Redaktion.

9 Hartfrid Wolff, MdB und innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, in der Beantwortung des Fragebogens der vorgänge-Redaktion.

10 Vgl. Thomas Oppermann, MdB/Michael Hartmann, MdB/Dr. Eva Högl, MdB: Den Verfassungsschutz fit machen für den Schutz unserer Demokratie. Eckpunkte der SPD-Bundestagsfraktion v. 20.8.2012; abrufbar unter www.spdfraktion.de/themen/positionen.

11 Hans-Peter Uhl, MdB und innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion in der Beantwortung des Fragebogens der vorgänge-Redaktion.

12 Bündnis 90/Die Grünen vom 30.11.2012, s. Anm. 4.

13 Petra Pau, MdB in der Beantwortung des Fragebogens der vorgänge-Redaktion.

14 FDP-Bundestagsfraktion, Geheimdienstkontrolle stärken, Positionspapier v. 25.9.2012, abrufbar unter: www.fdp-fraktion.de/files/1228/Pos.Papier-Geheimdienstkontrolle_staerken.pdf.

15 Hartfrid Wolff, MdB und innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, in der Beantwortung des Fragebogens der vorgänge-Redaktion.

16 FDP-Bundestagsfraktion 2012, s. Anm. 14.

17 S. § 3 Abs. 3 Ziff. 4 LVSG BW für Baden-Württemberg; Art. 3, Abs. 3 Ziff. 1 BayVSG für Bayern, § 2 Abs. 2 Ziff. 4 SächsVS für Sachsen sowie § 2 Abs. 6 ThürVSG für Thüringen.

18 S. Art. 3, Abs. 1 Ziff. 5 BayVSG für Bayern; § 2, Abs. 2 Ziff. 4 VerfSchutzG HE für Hessen; § 3, Abs. 1 Ziff. 4 SVerfSchG für Saarland; § 2 Abs. 1 Ziff. 5 ThürVSG für Thüringen.

19 S. § 2 Abs. 1 Ziff. 4 SächsVS für Sachsen, § 4 Abs. 1 Ziff. 2 VerfSchG-LSA für Sachsen-Anhalt und § 2 Abs. 1 Ziff. 6 ThürVSG für Thüringen.

20 Hans-Peter Uhl, MdB und innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion in der Beantwortung des Fragebogens der vorgänge-Redaktion.

21 Nummer 9 im 12-Punkte-Sofortprogramm, s. Anm. 6.

22 FDP-Bundestagsfraktion 2012, s. Anm. 14.

23 Hans-Peter Uhl, MdB und innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion in der Beantwortung des Fragebogens der vorgänge-Redaktion.

24 Nummern 2, 5 und 8 im 12-Punkte-Sofortprogramm, s. Anm. 6.

25 FDP-Bundestagsfraktion 2012, s. Anm. 14.

26 Vgl. Oppermann/Hartmann/Högl, s. Anm. 10.

27 Zwangsbefugnisse übt die Polizei aus. Beim Verdacht, dass Personen eine Straftat begangen haben oder eine Gefahr für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen, darf sie z. B. Personen festnehmen, durchsuchen, vorladen, vernehmen oder erkennungsdienstlich behandeln. Ferner darf sie Wohnungen durchsuchen und Gegenstände beschlagnahmen.

28 Nummern 4, 6 und 7 im 12-Punkte-Sofortprogramm, s. Anm. 6.

29 Petra Pau, MdB in der Beantwortung des Fragebogens der vorgänge-Redaktion.

30 Momentan ist die Regel, dass unter zahlreichen Umständen von einer nachträglichen Information der Betroffenen über erfolgte Überwachungsmaßnahmen abgesehen werden kann (s. z.B. § 8b Abs. 7 BVerfSchG i.V.m. § 12 Abs. 1 G10-G), die Benachrichtigung der Betroffenen deshalb nur in selten Fällen erfolgt.

31 S. Anm. 6.

32 Hartfrid Wolff, MdB und innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, in der Beantwortung des Fragebogens der vorgänge-Redaktion.

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