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Wird die Humanis­ti­sche Union eine Sammelklage gegen die Steuer-ID organi­sie­ren?

07. August 2008

Nein, die Humanistische Union führt jedoch eine Musterklage vor dem Amtsgericht Köln (Aktenzeichen 2 K 2822/08). Außerdem stellen wir Ihnen einen Mustertext für eine eigene Klage gegen die Steuer-ID bereit und zeigen Ihnen, wie Sie formlos – ohne eigene Klage – gegen die Steuer-ID vorgehen können.

Eine Sammelklage gegen die Steuer-ID, wie Sie vielleicht von der Massenbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung bekannt ist, können wir aus verschiedenen Gründen nicht führen: Einerseits beziehen sich die Feststellungsklagen gegen die Steuer-ID auf das jeweils konkrete Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern, welches alle Bürgerinnen und Bürger zwischen August und Dezember 2008 erhalten. Wenn die letzten Schreiben im Dezember eingehen, ist die Frist für die ersten Bescheide eventuell schon abgelaufen. Außerdem würde eine Sammelklage enormen organisatorischen Aufwand bedeuten, den wir Verein mit vorwiegend ehrenamtlich tätigen Mitgliedern lieber in andere Projekte investieren.

Deshalb bieten wir Ihnen zwei Varianten an, wie Sie selbst tätig werden können:

  • Wenn Sie den Aufwand bzw. die Kosten für eine eigene Klage scheuen, können Sie mit einem formlosen Widerspruchsschreiben an das Bundeszentralamt für Steuern gegen die Speicherung/Verwendung Ihrer Steuer-ID protestieren. Da es kein formelles Widerspruchsverfahren gegen den Bescheid gibt, können Sie mit einem solchen Schreiben (Mustertext hier) Ihr Feststellungsinteresse aufrecht erhalten. Das heißt, sollte unsere Musterklage gegen die Steuer-ID erfolgreich und bestimmte Konsequenzen von einem vorherigen Widerspruch abhängig sein, so wahren Sie mit diesem Schreiben alle Optionen.
  • Für den Fall, dass Sie selbst gegen die Steuer-ID klagen wollen, stellen wir Ihnen einen Mustertext für eine Feststellungsklage zur Verfügung, die Sie beim Finanzgericht Köln (auch ohne Anwalt) einreichen können. Ausführliche Informationen zum Klageverfahren finden Sie in dem unten verlinkten Beitrag. Sie können nach der Klageerhebung Ihr Verfahren auch mit Verweis auf das Musterverfahren ruhen lassen und sparen so Zeit und Geld.

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