Sie wissen nicht, was sie tun: Zum erneuten Beschluss der Ministerpräsidenten zu den Staatsleistungen
Die Bundesländer lehnen es „nach wie vor“ ab, die Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen. So der Beschluss der Konferenz der Ministerpräsidenten vom 25. Oktober 2024 zum Tagesordnungspunkt 12. Die Regierungschefs der Länder wollen also weiterhin auf unabsehbare Zeit den beiden Amtskirchen Jahr für Jahr weit über eine halbe Milliarde Euro zukommen lassen, mit steigender Tendenz, obwohl das Grundgesetz Bund und Länder seit vielen Jahrzehnten zur Ablösung, das heißt, zur Beendigung der Staatsleistungen verpflichtet. Zudem gehören nur noch 46 Prozent der Menschen in Deutschland einer der beiden Kirchen an, mit abnehmender Tendenz.
Johann-Albrecht Haupt von der Humanistischen Union sagt dazu: „Das ist nicht nur ein erneuter Akt obrigkeitlichen Ungehorsams gegenüber der Verfassung, sondern auch ein schwer erträglicher Umgang mit Steuergeldern, die von allen Steuerzahlern aufgebracht werden, auch von denen, die sich von der Kirche abgewandt haben.“ Das ist auch deshalb empörend, weil die Regierungschefs einerseits die knappen öffentlichen Finanzen angesichts der „vielfältigen Herausforderungen“ beklagen, andererseits aber offensichtlich auch weiterhin keine Kenntnis davon haben, ob und in welcher Höhe die Ablösung tatsächlich zu Belastungen der einzelnen Landeshaushalte führen würde. Bisher gibt es nämlich auch nach über 100 Jahren – der Verfassungsauftrag, die Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen, stand bereits in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 – keine Aufstellung darüber, auf welcher Rechtsgrundlage und in welcher Höhe in den einzelnen Ländern die nach der Weimarer Reichsverfassung abzulösenden Staatsleistungen des maßgeblichen Jahres 1919 gezahlt wurden.
Die Humanistische Union weist darauf hin, dass allein seit 1949 mehr als 21,3 Milliarden Euro an die beiden Kirchen gezahlt wurden, im laufenden Haushaltsjahr 618 Millionen Euro und im kommenden Jahr absehbar (noch liegen nicht alle Haushaltsplanentwürfe der Länder vor) mehr als 630 Millionen Euro. Die Humanistische Union plädiert bei solch horrenden Summen dafür, die Ablöse mit den mehr als 21,3 Milliarden Euro als bezahlt zu betrachten.
Johann-Albrecht Haupt