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Mildes Urteil im Fall Daschner ist falsches Signal

Mitteilungen18802/2005Seite 12

Mitteilungen Nr. 188, S.12

Mit dem heute verkündeten Urteil gegen den ehemaligen Vizepräsidenten der Frankfurter Polizei, Wolfgang Daschner, und den mitangeklagten Kriminalhauptkommissar Ortwin Ennigkeit sind weder das Gericht noch die Staatsanwaltschaft der Bedeutung des ausnahmslos geltenden Folterverbotes und dem Schutz der Menschenwürde gerecht geworden. Zwar hat das Gericht die beiden Polizeibeamten für schuldig befunden und die Gewaltandrohungen als rechtswidrig bezeichnet. Die Angeklagten sind jedoch derart milde verurteilt worden, als habe es sich bei der angedrohten Folter um eine Bagatelle gehandelt. Folgt man der Logik des Gerichts, ist die Androhung von Folter in Deutschland – wenn sie aus einer „ehrenwerten Gesinnung“ erfolgt – faktisch legitim. Der Fall Daschner hat über den konkreten Vorwurf hinaus Bedeutung erlangt, weil mit seiner Hilfe das generelle Folterverbot aufgeweicht werden sollte. Offenkundig hat das Gericht die Chance und die Notwendigkeit versäumt, in dieser Frage eine eindeutige Antwort zu geben.

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