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Die Unver­ein­bar­keit von Humanis­ti­scher Union und AfD

Auf der Mitgliederversammlung 2024 wurde viel über ein AfD-Verbot und den Umgang mit dieser Partei diskutiert. Dabei stellte sich heraus, dass die dort anwesenden Mitglieder den Kurs des Bundesvorstandes, kein AfD-Verbot zu fordern und zu forcieren, stützen. Diese Diskussion wurde auch nach der Mitgliederversammlung immer wieder aufgegriffen – etwa im Arbeitskreis „Quo vadis, HU?“ oder auf unserem virtuellen Stammtisch.

Auch wenn die Humanistische Union also kein Parteiverbot fordern wird, entbindet das uns als Bürgerrechtsorganisation nicht davon, uns mit den Problemen, die die Politik der AfD für menschenrechtliche Fragen verursacht, inhaltlich umzugehen, gerade wenn die im Bundestag vertretenen Parteien dies nicht ausreichend tun.

Ein Schritt dahin ist auch zunächst die Feststellung, dass die AfD und ihre politischen Positionen nicht zur HU passen. So ist der Bundesvorstand zwar mehrheitlich gegen die Unterstützung eines Parteiverbotsverfahrens, aber ist einstimmig dafür, die Unvereinbarkeit von HU und AfD zu erklären.

Daher plant der Bundesvorstand der Humanistischen Union, auf der kommenden Mitgliederversammlung am 6. und 7. September 2025 einen Unvereinbarkeitsantrag zu stellen. Vorab freuen wir uns schon über Ihr Feedback dazu.

Der Bundesvorstand der Humanistischen Union

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