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Neue Initiative gegen den Abtrei­bungs­-Straf­tat­be­stand

Eine Aktion des Landesverbandes Berlin der Humanistischen Union. In: vorgänge 10-11/1969, S. 364-367

Der Bundesverband der Humanistischen Union forderte Anfang dieses Jahres in einem Offenen Brief an alle Abgeordneten des Bundestages, der auch als Anzeige in der Wochenzeitung „Die Zeit” veröffentlicht wurde, alle Parlamentarier dazu auf, im Rahmen der bevorstehenden Reform des Strafrechts schnellstens auch eine Reform, das heißt: Abschaffung, des Paragraphen 218 (bis 220) des Strafgesetzbuches, betreffend Abtreibungsdelikte, durchzusetzen. Diese Initiative, die unterstützt wurde von mehr als 150 Ärzten, Richtern und Rechtsanwälten, hatte leider keinen Erfolg, weil die Abgeordneten so kurz vor Beendigung der Legislaturperiode teils aus zeitlichen, teils aus propagandistischen Gründen sich nicht mehr einsetzten für eine Gesetzesänderung, die a) unpopulär, b) auch hinsichtlich des Problems ihrer verbalen Fassung und des Rahmens eines möglichen Kompromisses schwierig sein würde.

Die Initiative des Bundesverbandes wurde inzwischen durch eine Aktion des Landesverbandes Berlin der HU wieder aufgegriffen und in ihrer Begründung vertieft. Eine Ärztegruppe der HU Berlin unter Leitung von Dr. med. Dietrich Mackrodt versandte inzwischen an Kolleginnen und Kollegen einen Brief, mit dem der Gesetzesänderungsvorschlag der HU an den Bundestag mit neuem fachmännischen Gewicht und mit neuen Argumenten erneut vorgelegt wird.

Wir dokumentieren hier a) den Rundbrief des Landesverbandes Berlin der HU an die betroffenen Ärzte (mit Kürzungen), b) die Dokumentation „Was wissen Sie über Abtreibung?”, die am Ende auch den genauen Text der HU-Forderungen an den Gesetzgeber enthält; im Wortlaut.

1. Brief der Berliner HU an die Ärzte

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!

Im März 1969 hatte die Humanistische Union eine Petition von über 150 Ärzten, Richtern und Rechtsanwälten an die Abgeordneten des Bundestages gesandt, mit der Forderung, den „Abtreibungsparagraphen” 218 abzuschaffen. Der bevorstehende Wahlkampf und das vorläufige Sistieren der Strafrechtsreform durch das Auslaufen der Legislaturperiode hielt damals auch einsichtige Abgeordnete von wirksamen Maßnahmen ab. Aus der beiliegenden Dokumentation mögen Sie entnehmen, daß es ein ärztlich nicht zu vertretender Zustand ist, daß durch die Kriminalisierung der Schwangerschaftsunterbrechung Frauen im blühenden Alter durch Tod, Siechtum oder Sterilität bedroht sind, während durch den medizinischen Fortschritt – wie jüngste Zahlen aus Japan, Schweden und dem Ostblock beweisen – die legalisierte, ärztlich durchgeführte Unterbrechung 20-100mal gefahrloser ist als eine Geburt. Die gängigen Berliner Abtreibungspreise von 850 bis 3000 DM sowie die jüngsten Abtreibungsskandale beweisen, daß auch die Verbreitung der oralen Kontrazeptiva dieses Problem nicht löst. Bei konsequenter Anwendung der § 218 – 220 StGB wäre die BRD zur Hälfte ein Land von Straftätern. Seite 4 der Dokumentation mögen Sie die Möglichkeiten einer Humanisierung durch Legalisierung der Abtreibung entnehmen.

Die unterzeichnende Ärztegruppe der Humanistischen Union möchte mit möglichst breiter Unterstützung der Berliner Ärzteschaft die Initiative bei den hoffentlich tatendurstigen Abgeordneten des neuen Bundestages wirksamer aufgreifen und gleichzeitig bei Parteien, Prominenz und Institutionen sowie durch Podiumsdiskussionen etc. der ausstehenden Abschaffung des § 218 Nachdruck verleihen. Die täglich mit dem Abtreibungsproblem konfrontierte Berufsgruppe der Ärzte ist besonders zur Stellungnahme berufen, ja durch ihre Einsicht in die Tatsachen sogar dazu verpflichtet.

Für einen effektvollen Meinungsdruck benötigen wir auch Ihre Solidarität. Unterstützen Sie daher bitte unsere Aktivität durch Einsenden des anhängenden Unterschriftsabschnitts! (…) Auch an kritischen Stellungnahmen ist uns selbstverständlich gelegen.

Für die Ärztegruppe der Humanistischen Union Berlin
Dr. med. Dietrich Mackrodt

2. Dokumen­ta­tion „Was wissen Sie über Abtrei­bung?”

Was wissen Sie über Abtreibung?

Bestimmt zu wenig! Auf kaum einem anderen Gebiet des menschlichen Lebens wird in der bürgerlichen Gesellschaft mehr geheuchelt. Jeder weiß, wo ein Kind geboren werden kann, ,aber niemand weiß offiziell, wo Abtreibungen vorgenommen werden können. Moral als geheuchelte Unkenntnis. Dabei handelt es sich um ein massenhaftes Geschehen, das täglich und stündlich in unserer Umwelt stattfindet. Eine Massenerscheinung, die dem einzelnen körperlich nahezu völlig harmlos wurde, steht unter der Drohung hoher Gefängnis- und Zuchthausstrafen. Es wird ein Verhalten bestraft, das stillschweigend von der Gesellschaftsmehrheit im Privaten akzeptiert und ausgeübt wird und das durch den Fortschritt der Medizin zu einer der ungefährlichsten Operationen überhaupt wurde. In keinem Land konnten Strafgesetze und Strafverfolgung der Schwangerschaftsabtreibung die illegale Abtreibungspraxis einschränken. Denn eine Frau, die sich zur Abtreibung entschlossen hat, steht unter einem solchen psychischen Druck, daß sie in der Regel Mittel und Wege zur Schwangerschaftsunterbrechung findet. Nach Noack haben von den Frauen, bei denen der soziale Aspekt bei dem Wunsche nach einer Schwangerschaftsunterbrechung im Vordergrund stand, nach erfolgter Ablehnung einer legalen Abtreibung rund 60 v.H. doch noch abgetrieben.

„Die Bestrafung der Abtreibung wird mit Worten wie ,Mord` und ,unabdingbarer Schutz des Lebens‘ begründet. Das aber ist eine übergestülpte Ideologie, eine Verhüllung des tatsächlichen Angriffsziels. Nicht die Zerstörung des Embryos wird bestraft, sondern der in ihr dokumentierte Versuch, Befriedigung und ,Lust ohne Last‘, ohne bedrückende Folgen zu erleben. Denn wäre das werdende Kind wirklich das Schutzobjekt des Strafgesetzes, wie sollte man dann das unselige Schicksal der unehelichen Kinder in dieser Gesellschaft begreifen, die nicht abgetrieben, sondern geboren wurden. Die gleichen Leute, die unnachsichtig die Rechte des ungeborenen Kindes verteidigen, kümmern sich nicht mehr um die Kinder, wenn sie auf der Welt sind. Schließlich fällt der Vorwurf des Mordes auf sie selbst zurück, wenn sie mit der Verhinderung der Sexualaufklärung und der zögernden Vergabe der Verhütungsmittel jenen Zustand erst möglich machen, der anders als durch eine Beseitigung des Keimlings nicht zu lösen ist” (H. Bacia).

Außerdem: mit welchem Recht wird die illegale Abtreibung „Mord” genannt, wenn die gleiche Handlung mit staatlicher Legitimation als legale Abtreibung kein „Mord” ist? Abtreibung wird mit härtesten Strafen bedroht, und gleichzeitig werden sexuelle Aufklärung hintertrieben, Erreichbarkeit von Verhütungsmitteln behindert und uneheliche Mutterschaft und uneheliches Kind sozial, rechtlich und menschlich diffamiert. Unwissenheit durch Tabuisierung und Kriminalisierung durch das Gesetz machen den Straftatbestand der Abtreibung für den einzelnen und die Gesellschaft erst zur Gefahr. Nur eben geht es in der Realität nicht um diese Fragwürdigkeit als solche, sondern um die Tatsache, daß millionenfach abgetrieben wird.

Lassen Sie sich das Recht auf Ihren Körper nicht streitig machen! Sie verlieren damit das Recht, über Ihr eigenes und das Leben Ihrer Kinder zu entscheiden.

Das Problem der Abtreibung geht uns alle an. Es ist zu wichtig, um es den Politikern und Juristen allein zu überlassen.

Das Abtreibungsverbot ist ein unsittliches Gesetz, da es notwendigerweise täglich und stündlich verletzt werden muß.“ (W. Stekel zit. n. S. de Beauvoir). Der Kampf gegen das Tabu muß mit der Aufklärung über die medizinischen, soziologischen und psychologischen Fakten beginnen.

Sie müssen wissen, daß rund 80 v. H. aller vorehelichen, gut 15 v. H. aller ehelichen und über 80 v. H. aller nachehelichen Schwangerschaften abgetrieben werden (Kinsey u. a.). Das sind nach Schätzungen kompetenter Fachleute 1 – 2 Millionen Abtreibungen im Jahr in der BRD und Westberlin. Darunter befinden sich nur etwa 6,5 v. H. legale Abtreibungen aus medizinischer Indikation. Nach W. Bitter erfolgt durchschnittlich im Leben jeder dritten Frau mindestens eine Schwangerschaftsunterbrechung. Schätzungen der UNO aus dem Jahre 1965 rechnen weltweit mit jährlich 30 Millionen Abtreibungen. Das bedeutet umgerechnet etwa jede Sekunde eine Abtreibung. Dabei ist in allen Ländern in den letzten Jahrzehnten eine rasch ansteigende Tendenz der Abtreibungen zu beobachten. Nach Erhebungen und Schätzungen bekannter Wissenschaftler (zit. v. Mehlan) kamen in Deutschland auf 1 Abort im Jahre 1880 10 Geburten, nach dem 1. Weltkrieg 4 Geburten, 1930 3 Geburten, nach dem 2. Weltkrieg weniger als 1 Geburt. Dietel errechnete für Hamburg nach dem 2. Weltkrieg auf eine Geburt 3 Aborte. Saller und Kepp schätzen die Zahl der Abtreibungen auf das 3- bis 4fache der Geburten.

„Abtreibung ist nicht, wie das Gesetz glauben machen kann, Angelegenheit einer ,kriminellen Minderheit‘, sondern ein beinahe universelles Vorkommnis in allen Bevölkerungsschichten, eine verbreitete Methode der Geburtenregelung, wenn die anderen Methoden versagt haben und eine Schwangerschaft eingetreten ist” (H. Giese).

Sie müssen wissen, daß das Verhältnis aufgeklärter zu unaufgeklärter Abtreibungsfälle 1:100 bis 1:200 beträgt. Nach amtlichen bundesrepublikanischen Polizeistatistiken wurden 1956 etwas über 6000, 1963 weniger als 3000 Abtreibungsfälle bekannt und bestraft, wobei vor allem die Ärmsten und Hilflosesten betroffen wurden (Kinsey, Tietze). Hierin zeigt sich der ausgesprochene Klassencharakter des noch geltenden § 218. Dabei kommen legale Abtreibungen bei Frauen der oberen Sozial- und Bildungsschichten relativ häufiger vor als bei Frauen der unteren Schichten.
Die außerordentlich große Diskrepanz zwischen heller und dunkler Ziffer läßt nicht auf einen Zufall, sondern auf ein ganz bestimmtes soziales Verhalten schließen” (C. Nedelmann).
Alle Beteiligten schweigen, weil sie ihr Verhalten richtig finden…, weil sie das Geschehen als die einzig mögliche Lösung im Falle einer ungewollten Schwangerschaft empfinden” (R. König). Die hohe Dunkelziffer von ca. 99 v. H. demonstriert die latente Abneigung der Gesellschaft, Abtreibung zu bestrafen. „Ein Gesetz, das in jedem Jahr allein in Deutschland 1 – 2 Millionen Frauen zu Verbrecherinnen macht, ist kein Gesetz mehr” (Höllein zit. nach Mehlan).

Sie müssen wissen, daß die Schauermärchen von Krankheit und Tod nach Abtreibung für die hoch entwickelten Industrienationen einfach nicht zutreffen, denn die Abtreibung wurde durch den medizinischen Fortschritt zu einer der ungefährlichsten Operationen überhaupt. Es gibt erlaubte (legale) und unerlaubte (illegale) Abtreibungen. Wird die illegale Abtreibung von Ärzten durchgeführt, dann sind die Gefahren kaum größer als bei der legalen Abtreibung, weil in beiden Fällen zum gleichen Zeitpunkt die gleichen Methoden verwendet werden. 84 – 87 v. H. der Abtreibungen wurden von Ärzten, 5 – 6 v. H. von sonstigen Personen und 8 – 10 v. H. von den Frauen selbst durch Hausmittel vorgenommen. Kayser fand (1951) unter 153 Fällen von illegalem Abort bei 80 v. H. intrauterine Spülungen (77 v. H. sog. Seifenabort), bei 12 v. H. intraunterine Manipulationen und bei 5,2 v. H. Eihaut-Stich, Laminara-Einlagen oder Zervix-Dilatationen als abtreibende Maßnahmen.
Nach jüngster Mitteilung (J. K. Döhring, 1969) beträgt die Mortalität der in Deutschland noch illegal betriebenen Abtreibungen 0,05 v. H. (d. h. 250 Todesfälle bezogen auf 500 000). Demgegenüber lauten jüngste Vergleichszahlen der Mortalität 1ega1er Abtreibungen unter optimalen medizinischen Bedingungen: CSSR 0,0064 v. H., Ungarn 0,0055 v. H., Japan 0,001 v. H. (C. Tietze, 1969). Mit dem medizinischen Fortschritt erfolgte ein kontinuierlicher Rückgang der Mortalität bei der legalen Abtreibung und damit parallel auch bei der illegalen Abtreibung. In Bulgarien starben nach illegaler Abtreibung 1952 44, 1954 50 Frauen, dagegen 1958 (2 Jahre nach Abschaffung des Abtreibungsverbots) nur noch 20 Frauen (J. Starkaleft u. a. in Mehlan).
Die Müttersterblichkeit bei erwünschter Geburt betrug vergleichsweise in der BRD im Jahre 1960 0,105 v. H. (Bickenbach), d.h. im gleichen Jahr starben 3,5 mal soviel Frauen an einer Geburt als an illegaler Abtreibung.

Sie müssen wissen, daß die gesundheitlichen Folgen der Abtreibung tendenziös übertrieben werden. Kinsey dazu: „Die Literatur ist voll von Urteilen über die Schrecken der Abtreibung. Phantastische Wortgemälde werden entworfen, und die unhygienischen Begleitumstände, die große Ansteckungsgefahr, die nachfolgende Unfruchtbarkeit, die Schuldgefühle, ja Scham und sogar der häufige Tod werden mit eindrucksvollen Worten beschrieben. Alles ohne Zahlenangaben! Wie gewöhnlich werden die möglichen ungünstigen Folgen einer Abtreibung maßlos übertrieben und als Mittel gebraucht, die Menschen vom vorehelichen Geschlechtsverkehr abzuhalten, so wie es auch mit dem Schrecken der Geschlechtskrankheit gemacht wird.
Die in medizinischen Veröffentlichungen gebrachten Zahlen über Krankheit und Tod nach legalen und illegalen Abtreibungen sind fast ausschließlich Krankenhausstatistiken und geben nicht den wahren Sachverhalt über das Ausmaß der Gefährdung wieder. Denn nur die schweren und schwersten Fälle kommen in die Klinik und repräsentieren eine negativ vorbelastete Auswahl. In der Kinsey-Umfrage berichteten von den 1028 Frauen, die eine illegale Abtreibung zugaben, nur etwa 16 v. H., daß sie nach der Abtreibung körperliche Beschwerden gehabt hätten. Davon waren rund 3 v.H. leichte, etwa 7 v.H. mäßige und etwa 6,5 v.H. schwere Nachwirkungen.

Sie müssen wissen, daß Fruchtbarkeit und Fähigkeit, ein Kind auszutragen und zu gebären, nicht negativ beeinflußt wurden (Kinsey). Nach einer schwedischen Untersuchung wurden innerhalb von 3 Jahren 40 v. H. der Frauen nach einer durchgemachten Abtreibung erneut schwanger. Das ist die gleiche Fruchtbarkeit wie bei den übrigen Frauen (Aren u. a.).

Sie müssen wissen, daß psychische Folgen in sehr verschiedener Ausprägung und in Abhängigkeit von der jeweiligen individuellen Situation und vom Verhalten der Umwelt für kürzere oder längere Zeit bei 9 v. H. der Fälle auftraten. Psychische und insbesondere sexuelle Störungen (in 20 v. H. Frigidität) sind auf die Angst vor erneuter Schwangerschaft und erneuter Abtreibung zurückzuführen.
Sie müssen wissen, daß alle möglichen negativen Konsequenzen der Abtreibung durch die Existenz der Abtreibungsgesetze, durch die Tabuisierung des Problems und die Haltung der Gesellschaft nur in verstärktem Maße heraufbeschworen werden.

Sie müssen wissen, daß nur 15 v. H. der Frauen im gebärfähigen Alter die Pille zur Antikonzeption benutzen (nach Angaben der Pharmaindustrie) und daß man eine Zunahme der Zahl der kindlichen und jugendlichen Mütter beobachtet, die mit einer wachsenden Zahl von Abtreibungen in diesem jugendlichen Alter einhergeht (R. Kepp).
Die bestehende Gesetzgebung ist zur Verhinderung der Abtreibungspraxis unwirksam. Sie verfehlt das Ziel. Mit diesen Gesetzen kann man überkommenen moralischen Bedürfnissen Genüge tun, sie verbal und formal befriedigen; soziale Probleme löst man wohl aber nicht auf diese Weise, offenbar verschlimmert man sie” (H. Giese). Nur durch die Abschaffung des Abtreibungsparagraphen kann die große Zahl der illegalen Abtreibungen den Kurpfuschern entzogen und den Gynäkologen zugeführt und nur dadurch kann das „Abtreibungselend” verringert werden. Das zeigen auch neueste Beobachtungen aus Großbritannien: Während die Zahl der Schwangerschaftsunterbrechungen im Staatlichen Gesundheitsdienst von 2000 im Jahre 1960 auf 6400 im Jahre 1966 anstieg, wurden allein in den ersten fünf Monaten nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes (Abortion Act von 1967), 8000 Unterbrechungen vorgenommen. Im gleichen Zeitraum wurden nur 2 Todesfälle mit dem Eingriff in Verbindung gebracht.

Gewiß ist die Schwangerschaftsunterbrechung die am wenigsten empfehlenswerte Art der Geburtenregelung, jedoch erst unter dem Zwang des Gesetzes wird sie zu dem Übel, das sie in unserer Gesellschaft darstellt” (C. Nedelheim).

Empfängnisverhütung und Schwangerschaftsunterbindung sind besser als Schwangerschaftsunterbrechung. Die Möglichkeit einer Unterbrechung sollte auch in hochzivilisierten Kulturstaaten gegeben sein” (H. Nachtsheim).

Erst die Abschaffung der Strafandrohung und Verfolgung schafft die Voraussetzung, die Abtreibungen unter die Kontrolle der Gesellschaft zu bringen.

Deshalb fordert die Humanistische Union:

1. Die Abschaffung der § 218 – 220 StGB („Abtreibungsparagraphen“). Jede Frau muß das Recht bekommen, über das Schicksal einer unerwünschten Schwangerschaft entscheiden zu können.

2. Selbstverständlich muß die Schwangerschaftsunterbrechung durch medizinisch nicht ausgebildete Laien weiterhin bestraft werden. Dabei ist zu erwägen, ob für diesen Tatbestand über das Verbot der Körperverletzung hinaus eine besondere Strafvorschrift in das Strafrecht aufgenommen werden soll.

3. Der Eingriff zur Schwangerschaftsunterbrechung muß von Gynäkologen in gynäkologischen Fachkliniken vorgenommen werden. Darüber hinaus muß der Eingriff medizinisch vertretbar sein, d. h. eventuelle medizinische Gegenanzeigen berücksichtigen und bis zu einem festzulegenden Zeitpunkt der Schwangerschaft vorgenommen werden.

4. Aufbau einer abtreibungsvorbeugenden Organisation. Frauenberatungsstellen müssen geschaffen werden, in denen Frauen mit dem Wunsche nach einer Schwangerschaftsunterbrechung Kontakt zu Ärzten und Sozialpflegern aufnehmen können. Die Aufhebung der Isolierung der abtreibungswilligen Frau ist die dringendste Aufgabe, um den Übergang des Abtreibungsimpulses in die Handlung zu vermeiden. Diese Beratungsstellen könnten etwa nach schwedischem Vorbild arbeiten, wobei sich die Möglichkeit ergibt, durch soziale Hilfsmaßnahmen und rationale Aufklärung und Beratung die Frau von ihrem Abtreibungswunsch abzubringen, bzw. im anderen Fall an einen Gynäkologen zur Abtreibung zu verweisen. In diesen Beratungsstellen gibt ausgebildetes medizinisches und soziales Personal alle mögliche soziale Hilfe, persönliche Beratung und Ermutigung, Auskünfte über Hilfsmöglichkeiten und Risiken, Unterstützung in den Konflikten mit den Eltern oder dem Partner usw.

Verhüten ist besser als Abtreiben“. Eine breit ausgelegte Kampagne zur Aufklärung über Verhütungsmaßnahmen, Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel (insbesondere für die „Pille” und Intrauterinpessare) durch die gesetzlichen Krankenkassen und Intensivierung der Sexualpädagogik in Schulen und Öffentlichkeit sind entscheidend wichtige Maßnahmen im Kampf gegen die illegale Abtreibung.

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