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Perspek­tiven der GUSTAV HEINE­MANN-I­N­I­TIA­TIVE. Eine kritische Selbst­be­sin­nung (25 Jahre GHI)

vorgängevorgänge 15803/2002Seite 140-145

Aus: vorgänge Nr. 158 (Heft 2/2002), S. 140-145

Bürgerrechtsorganisationen sind eine eigentümliche politische Spezies in einer Demokratie. Parteien und (Interessen-)Verbände haben jeweils einen eindeutigen Charakter: sie sind auf Machtausübung und/oder bestimmte inhaltliche Interessen ausgerichtet. Eine Bürgerrechtsorganisation hat demgegenüber einen unbestimmten Charakter: sie ist auf Prozeduren der Demokratie orientiert, auf die Geltung von Grundrechten und das Funktionieren der demokratischen Strukturen. Zwar ist die Entstehungsgeschichte einer Bürgerrechtsorganisation meist mit bestimmten Situationen und Zwecken verbunden; es gibt auch immer wieder politische Lagen, in denen eine Bürgerrechtsorganisation durch die Konzentration auf ein Problem fast eine Single -Purpose -Organisation wird. Aber im Prinzip ist sie nicht auf einen, gar inhaltlichen Zweck ausgerichtet. Dieses prozedurale Interesse an Bürgerrechten, das die Aufgabe stellt, ständig auf der Lauer zu liegen, um vor Entwicklungen zu warnen oder um Chancen aufzugreifen, erschwert die gesellschaftliche Resonanz, z.B. die Beachtung in den Medien oder die Rekrutierung von Mitgliedern – wer ist schon an solcher primär nicht inhaltlichen Arbeit interessiert? -‚ schafft allerdings auch die Chance, präsent zu sein, wo andere Teilnehmer des politischen Lebens fehlen oder als Stimmen nicht akzeptiert werden. Die Sicherheitsgesetze Schilys trafen eine unvorbereitete Öffentlichkeit, die allgemeine Stimmung war den Gesetzen günstig, nur Bürgerrechtsorganisationen sowie wenige berufsbedingt betroffene Verbände konnten sich kompetent zu Wort melden. Dass sie damit letztlich weithin erfolglos blieben, weist auf die Schwäche solcher prozeduralen Interessen hin, macht allerdings ihre Mahnfunktion umso notwendiger. Dies gilt auch deswegen, weil sich seit den 1990er Jahren zeigt, dass die Parteien und Verbände einschließlich der Gewerkschaften wegen des Überwiegens handfester politischer Probleme (Arbeitsmarkt, Sozialstaat, Nachhaltigkeit, Außen- und Militärpolitik usw.) wie auch der Medienbestimmtheit der politischen Auseinandersetzung sich prozeduraler Fragen kaum oder gar nicht annehmen. [141]

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Auf der Basis solcher Einsichten über die Zukunft der GUSTAV HEINEMANN-INITIATIVE (GHI) nachzudenken erfordert zunächst einmal, sich über den Zustand der Demokratie in Deutschland klar zu werden. Zwar ist zu konstatieren, dass trotz aller Befürchtungen die Geschichte der Demokratie in Deutschland eine Erfolgsgeschichte ist. Die Sicherheit über diese Einschätzung macht ein vernünftiges Gespräch über ihre Probleme überhaupt erst aus.

Dennoch gibt es eine Vielzahl von Besorgnissen. Sie sollten allerdings weniger mit spezifischen deutschen Belastungen interpretiert werden, wie dies lange Zeit notwendigerweise üblich war, als vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels verstanden werden, dessen Herausforderungen neue Antworten verlangen. Stichwortartig sei an die Folgen der Globalisierung ebenso erinnert wie an die internen Wandlungen von Demokratien in modernen Dienstleistungsgesellschaften: die Reformschwierigkeiten der deutschen Gesellschaft, die Selbstherrlichkeit von Parteiapparaten, das wachsende Sicherheitsbedürfnis auf Kosten der Freiheitsrechte, die Politikverdrossenheit und der Rechtsextremismus Jugendlicher (vgl. Kleine/Schmalz-Bruns 1997).
Der 11. September markiert besonders deutlich die heutige Phase der Globalisierung. Die Auseinandersetzungen werden unberechenbar, Sicherheiten geben verloren, die Überlegenheit der ‚liberalen Demokratie‘, die Fukuyama nach dem Ende des sowjetischen Imperiums 1990 für unüberwindbar hielt, schwindet. Gewalt in privater oder staatlicher Form wird allgegenwärtig. Frieden, Recht und Gerechtigkeit für alle Menschen – dieser Traum scheint fast irreal zu werden.

Solche Entwicklungen schaffen keine ‚natürlichen‘ Anreize, Demokratie weiterzuentwickeln und Grundrechte zu sichern. Aufgabe derer, die sich diese Ziele vorgenommen haben, ist es mithin, zum einen vor den allzu selbstsicheren Einschätzungen über die Stabilität der Demokratie und die tatsächliche Wirksamkeit der Grundrechte zu warnen – eine solche abwehrende Haltung wird allerdings auf Dauer keinen Erfolg zeitigen können. Es bedarf vielmehr der produktiven Phantasie, auf die genannten Herausforderungen neue Antworten zu finden oder ‚alte‘ Antworten wieder lebendig werden zu lassen. Leitvorstellung für die Arbeit einer Bürgerrechtsorganisation muss die Demokratie sein: nicht als fertiges Ideal, sondern als ein unabgeschlossenes, jeweils neu zu bestimmendes Projekt (ebd.: 11).

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Die GHI befindet sich in einem Suchprozess für ihre weitere Arbeit, für die sich derzeit drei Schwerpunkte abzeichnen: [1]

1. Die Geltung der Grundrechte ist, wie wir nicht erst seit dem 11. September 2001 wissen, immer prekär. Bürgerinnen und Bürger sind an Grundrechten interessiert, wenn sie unmittelbar betroffen sind; im Übrigen hoffen sie darauf, dass der staatliche ‚Rahmen‘ der Gesellschaft einigermaßen funktioniert. Die Sorge um die Grundrechte bleibt dem Verfassungsgericht überlassen. [142]

Dass GHI und HUMANISTISCHE UNION nach dem Ende der Regierung Kohl in engagierter Weise – und fast allein – durch die im Jahre 2000 verstorbene Sprecherin der GHI, Ilse Bechthold, die Verschlechterung der Grundrechtslage aufgewiesen und die neue Regierung 1998 zu Korrekturen aufgefordert haben, ist bezeichnend und beunruhigend zugleich. Nach dem 11. September 2001 hat sich die Lage dramatisch verschlechtert. Sicherheit dominiert das Denken vieler Menschen – Kriminalität und Terror werden bedenkenlos missbraucht, um die Freiheitsrechte einzuschränken. Die Sicherheitsgesetze Schilys fanden in der Bevölkerung nur wenig Widerstand. Fasst man unter die Grundrechte auch die sozialen Rechte, was zwar in manchen liberalen Traditionen bestritten wird, aber für eine Demokratie grundlegend ist, so ist unmittelbar einsichtig, wie sehr aus ganz unterschiedlichen Gründen – z.B. Arbeitslosigkeit oder schlechte Schulen – Sozial- und Bildungsrechte verwehrt oder nicht wahrgenommen werden können. Besondere Probleme wirft die Zuwanderung auf: Unabhängig von politischen Entscheidungen ist festzustellen, dass die Menschenrechte von Zuwanderern immer gering geschätzt werden, dass Zuwanderer nicht primär als Menschen, sondern als eher willkommene oder – meist – unwillkommene Teilhaber unseres ökonomischen Systems gesehen werden. Die Gefahr, dass die vorhandenen Spaltungen der Gesellschaft wachsen und Ausmaße annehmen, wie wir sie aus den USA oder England kennen, ist in den letzten Jahren real geworden.

2. Die Partizipationsrechte der Bevölkerung der Bundesrepublik sind in vielem noch sehr obrigkeitsstaatlich geprägt. Zwar ist es in allen Bundesländern inzwischen selbstverständlich, dass das Wahlvolk mehr oder weniger Politik durch ein Referendum mitbestimmen kann, die Grenzen dafür sind aber oft sehr eng gezogen. Auf Bundesebene gibt es außerhalb der Wahlen keine Partizipation; selbst der bescheidene Ansatz der beiden Regierungsparteien zur Einführung des Volksentscheids (März 2002) hat keine Chance auf Verwirklichung, eine verfassungsändernde Mehrheit fehlt. Die GHI hat 2001/2002 in einem Memorandum weitere Überlegungen zur Verbesserung der Partizipation erarbeitet. Auch für diesen Bereich ist allerdings festzustellen, dass die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger nicht unbedingt auf mehr Mitsprache erpicht ist.

3. Die 1990er Jahre haben der Bundesrepublik jede militärische Bedrohung – zumindest einstweilen – genommen, aber die Bundeswehr ist zum ersten Mal seit ihrer Gründung vor mehr als 45 Jahren weltweit tätig; sie ist auch direkt in militärische Aktionen verwickelt. Dass die deutsche Regierung nach dem Fall des sowjetischen Imperiums und angesichts der ökonomischen Stärke Deutschlands wie seiner Einbindung in die EU weltpolitisch in die Pflicht genommen wird und dies auch gern akzeptiert, ist offensichtlich eine Tatsache. Dass aber darüber außer in kleinen Kreisen fast keine Diskussion stattfindet, ist für eine Demokratie unerträglich.

Die Gefährdungen der Demokratie sind dieser sowohl inhärent wie in der jetzigen Weltlage verankert. Die Lage der deutschen Demokratie ‚schreit‘ also geradezu nach bürgerrechtlichen Aktivitäten. Dass sie oft wenig populär sind, von vielen kaum wahrgenommen werden, lässt eine Bürgerrechtsorganisation zuweilen isoliert erscheinen. Dies darf aber nicht davon abhalten, immer wieder an andere Möglichkeiten als die gegebenen des Mainstream zu erinnern. [143]

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Die GHI entstand 1977/78 als Bürgerrechtsgruppe in der besonderen Situation des Terrors der RAF und der Überreaktion des Staates; sie unterscheidet sich durch ihren Namen von älteren wie neueren Bürgerrechtsgruppen: ihr Selbstverständnis wird durch Berufung auf den Namen des bundesdeutschen Alt-Demokraten Gustav Heinemann [2] versinnbildlicht; die GHI verkörpert die linksliberale Tradition primär eines protestantischen Bürgertums. Sie hat zwei Ziele in enger Anbindung an Heinemann: sie setzt sich für die Sicherung und Erweiterung der Grundrechte ein; sie tritt engagiert für eine Politik des Friedens ein. In Kenntnis der eigenen Kräfte wie ihres Umfeldes hat sich die GHI auf die Arbeit innerhalb Deutschlands beschränkt; für internationale Arbeit gab und gibt es andere Gruppen. Spezialisierung erschien sinnvoll. Die Kooperation mit anderen Gruppen ähnlicher Zielsetzungen hat immer eine große Rolle für die GHI gespielt, ob in der Friedensbewegung, ob im Forum Menschenrechte oder kürzlich im Protest gegen die Schilyschen Sicherheitsgesetze.

Die Existenz einer solchen Gruppe wie der GHI, die in der Entstehung wie in ihren Fragestellungen eng mit der Situation der 70er und 80er Jahre verbunden ist, bedarf sorgfältiger Prüfung. Tradition allem ist keine ausreichende Grundlage für die Weiterarbeit.

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Die Globalisierung der Welt wird intensiver, in für viele beängstigendem Ausmaß. Die Europäische Union nimmt mehr und mehr ehemals nationalstaatliche Aufgaben wahr. Die Handlungsmöglichkeiten eines Staates schrumpfen dramatisch. Die Entwicklung von Politik und Wirtschaft macht es daher anders als früher erforderlich, auf allen Ebenen tätig zu werden. ‚Global denken – lokal handeln‘ – diese Parole der Friedens- und Ökologiebewegung muss man sinngemäß erweitern: global denken, global und lokal handeln. Für diese Aufgaben haben sich Formen bürgerschaftlichen Handelns herausgebildet: Organisationen, die weltweit bestimmten Zwecken nachgehen, etwa Greenpeace. Neu ist die Organisation, die den Charakter der Globalisierung selbst als ihr Problem ansieht: Attac. Ihr Aufstieg ist die direkte Antwort auf die zunehmende Bedeutung internationaler Konferenzen der Mächtigen und Regierenden wie etwa in Seattle, Stockholm oder Genua. Demgegenüber hat sich für die Ebene der EU noch keine handlungsfähige Bürgerorganisation herausgebildet. Die nationalen
Organisationen werden dafür Wege finden müssen; mit der jeweiligen nationalen Einbindung durch die Regierungen darf man sich nicht abfinden.

International hat man sich angewöhnt, Nicht-Regierungsorganisationen (NROs) stärker zu beachten. [3] Der Name ist von Regierungen und internationalen Einrichtungen wie UN oder OECD her gedacht, verdeckt allerdings gewichtige Unterschiede.

Der Klarheit dürfte es dienen, wenn man differenziert. Neben den unterschiedlichsten Interessenverbänden und Gewerkschaften, die ihre nationalen Zwecke international absichern wollen, stehen die im Prinzip uneigennützigen Bürgerrechtsorganisationen, unter denen Single – Purpose – Organisationen wie Amnesty International andere Aufgaben und Strukturen [144] entwickelt haben als allgemeine Bürgerrechtsorganisationen. Insbesondere Bürgerrechtsorganisationen artikulieren Sichtweisen außerhalb der offiziellen Denkweisen; Regierungen wie internationale Einrichtungen haben das Interesse, sie wie alle NROs einzubinden, was für diese allerdings die Gefahr heraufbeschwört, dass sie zu Hilfstruppen werden und ihre Unabhängigkeit verlieren. Auf der EU-Ebene gibt es beispielsweise kaum eine eigenständige Öffentlichkeit außerhalb der EU-Apparate.

Bei allen Einschränkungen wird man die Vielfalt der Organisationen, die sich international engagieren, ob eigenständig oder als Dachorganisationen, als Kern einer sich unter ‚Schmerzen‘ weltweit herausbildenden Zivilgesellschaft charakterisieren können. Rein nationale Organisationen stehen vor dem Problem, sich in übernationale Zusammenhänge zu begeben, ohne ihren eigenen Charakter zu verlieren oder sich zu übernehmen.

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Zur Erkenntnis der eigenen Wirkungsmöglichkeiten ist es für jede Organisation hilfreich, ihren spezifischen Ort unter den vielen kleinen und großen, national und/oder international tätigen genauer zu bestimmen. Die einen haben sich einen bestimmten Zweck gesetzt, können in der Konzentration darauf ihr Profil schärfen und Aufmerksamkeit erregen; man denke etwa an Pro Asyl. Andere wie die GHI kümmern sich um ein breites Spektrum prozeduraler Fragen, sind damit aber auch diffuser. Eine sinnvolle, zweckmäßige und effiziente Arbeitsteilung ist durchaus erwünscht. Über die Verbesserung von Kooperation, möglicherweise selbst verbindlicher Art, ist immer wieder nachzudenken. Zur Erhöhung der Wirkung sind Organisationsformen von Fall zu Fall neu zu bestimmen.

Die unterschiedlichen Bürgerrechtsorganisationen im engeren Sinne, die sich auf Deutschland konzentrieren, beschäftigen sich mit ähnlichen Aufgaben; sie gehen unterschiedlich vor, setzen unterschiedliche Akzente und haben unterschiedliche Resonanz. Solche Vielfalt ist positiv; je mehr Stimmen sich einmischen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass notwendige Aspekte nicht übersehen werden. Nur die Unterschiedlichkeit der Stimmen kann in einer Gesellschaft, die sich nicht selbst um Fragen der Grundrechte, der Demokratie und Friedenspolitik sorgt, sondern sie zu sorglos den Parteien, deren Schwerpunkt machtpolitisch gelagert ist, überlässt, so unbequem werden, dass die von ihnen gestellten Fragen trotz aller drängenden inhaltlichen Probleme auf der Tagesordnung einer Gesellschaft bleiben. Von den Aufgaben her muss jede Organisation, die sich kontinuierlich mit Bürgerrechtsfragen und Friedenspolitik beschäftigt, willkommen sein.

Dabei haben auch kleinere Organisationen eine spezifische Chance, da sie als Organisationen von Laien Vorteile gegenüber den großen haben. Der Mangel an Professionalität macht sie zu einem Element der Zivilgesellschaft, in der Laien ohne Hierarchie und Bürokratie ihre Meinungen austauschen und formulieren können. Nicht zu verkennen ist, dass solche Organisationen durch die Personen, die in ihnen wirken und deren Vernetzung, aufgrund ihrer sozialen Zusammensetzung wie ihrer Prägung durch die akademi? [145] sche Mittelschicht, Einfluss ausüben können, der weit über die zahlenmäßige Bedeutung einer solchen Organisation hinausgeht.

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Bürgerrechtsorganisationen kann man als Wächter der Demokratie verstehen. Sie erfüllen diese Aufgabe ohne jeden Auftrag, einfach kraft des Engagements mündiger Bürgerinnen und Bürger. Diese legitimieren sich nicht durch ihr mögliches Expertentum oder durch ihre Funktionen in der Gesellschaft, sondern als Laien, die von ihren Rechten Gebrauch machen. Das vorschwebende Ideal ist eine demokratische Zivilgesellschaft, in der möglichst viele Menschen ihr Recht auf eigenes Nachdenken und eigenes Handeln unabhängig von Strukturen und Organisationen nutzen. Solches Vertrauen auf die einzelne Bürgerin, den einzelnen Bürger mag naiv erscheinen, ist aber die Mahnung an den eigentlichen Zweck einer zivilgesellschaftlichen Demokratie. Die Würde des Menschen ist immer eine individuelle.

[1] Die Jahrestagungen der GHI wie die Beiratssitzungen haben in den letzten Jahren immer wieder, auch auf der Grundlage von Überlegungen der Vorstandsmitglieder, die Zukunft der GHI thematisiert.

[2] Heinemann ist einer der wenigen Politiker der ersten Stunden der Bundesrepublik, die bereits in der Gründungsphase der Weimarer Republik dezidiert demokratisch dachten und handelten: Zusammen mit Ernst Lemmer verteidigte der linksliberale Student 1919/20 militärisch wie politisch die demokratische Republik gegen ihre Feinde.

[3] Diese Zeitschrift, die von der GHI in Zusammenarbeit mit der HUMANISTISCHEN UNION und dem KOMITEE FÜR GRUNDRECHTE UND DEMOKRATIE getragen wird, hat sich vielfach der Arbeit von Nicht-Regierungsorganisationen gewidmet. So beispielsweise in vorgänge 151 (Heft 3/2000 – September); das Heft stand unter dem Thema NROs zwischen Autonomie und Instrumentalisierung; vgl. hier insbesondere den Aufsatz von Greven 2000.

Literatur

Greven, Michael Th. 2000: Die Beteiligung von Nicht-Regierungsorganisationen als Symptom wachsender Informationalisierung des Regierens, in: vorgänge 151 (Heft 3/2000 – September), 3-12

Klein, Ansgar/Schmalz-Bruns, Rainer 1997: Herausforderungen der Demokratie, in: Dies. (Hg.), Politische Beteiligung und Bürgerengagement in Deutschland. Möglichkeiten und Grenzen, Baden-Baden, 7-38

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