Staatsleistungen der Länder an die Kirchen (Stand: 2019)
in: vorgänge Nr. 225/226 (1-2/2019), S. 193-200
Jedes Jahr zahlen die Bundesländer mit Ausnahme von Bremen und Hamburg erhebliche Summe an die evangelische und die katholische Kirche in Deutschland. Derzeit belaufen sich diese Zahlungen auf 548 Millionen Euro. Diese staatlichen Zuwendungen (Staatsleistungen genannt) werden seit Jahrzehnten entrichtet, sie wachsen kontinuierlich von Jahr zu Jahr. Die Humanistische Union (HU) veröffentlicht seit einiger Zeit die landesbezogenen und die Gesamtbeträge der jährlichen Staatsleistungen an die beiden Kirchen zuletzt in den vorgängen 221/222 (1-2/2018). Damit erinnert sie an den seit mittlerweile 100 Jahren bestehenden Verfassungsauftrag, diese Zahlungen einzustellen (Artikel 140 Grundgesetz i.V.m. Artikel 138 Weimarer Reichsverfassung). Mit der Veröffentlichung der Zahlen soll der politische Prozess zur Ablösung angestoßen werden. Ein solcher Anstoß von außen ist umso dringlicher, als auch in der aktuellen Legislaturperiode des Bundestags die Koalitionspartner bisher keine Anstalten machen, das für die Beendigung der Zahlungen nötige Ablösungsgesetz zu erlassen.
Erläuterungen zu den Tabellen
Die von der Humanistischen Union vorgelegten Übersichten zeigen die für das aktuelle Jahr in den Haushaltsplänen der Länder (außer: Bremen und Hamburg) eingeplanten Staatsleistungen an die beiden Kirchen (Tabelle 1) als auch die seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes (1949) geleisteten Zahlungen (Tabelle 2). Die Angaben beruhen auf den Haushaltsplänen der Länder, in Einzelfällen auch auf Auskünften der zuständigen Ministerien oder auf Parlamentsdrucksachen.
Die Übersichten enthalten nur die von den Ländern geplanten bzw. geleisteten positiven Staatsleistungen. Darin nicht enthalten sind die Einnahmeausfälle, die der öffentlichen Hand durch Befreiungen der Religionsgemeinschaften von Steuern, Gebühren und Beiträgen entstehen (sog. negative Staatsleistungen). Zu den weiteren Erläuterungen, welche der zweckfreien Zuwendungen hier unter dem Begriff der Staatsleistungen zusammengefasst werden (und welche Zahlungen nicht zu den Staatsleistungen zählen), sei auf die Ausführungen in den früheren Veröffentlichungen verwiesen, insbesondere die Dokumentation in vorgänge Nr. 208 sowie den Beitrag von J.A. Haupt in vorgänge Nr. 189.
Hinweise zu Tabelle 1
Spalte 1: Hamburg und Bremen kennen keine Staatsleistungen
Spalten 2 – 4: nach Haushaltsplänen für 2018/2019 (BW, BE, MV, TH) bzw. Haushaltsplanentwürfen 2019 für alle anderen Länder;
Hessen: Auskunft des Kultusministeriums;
Sachsen: errechnet (Haushaltsansatz minus 950.000 [für Jüd. Gemeinde), Aufteilung 96,154% für Evangel. Kirche und 3,846% Kath. Kirche
Spalte 5: Statistisches Bundesamt Stand 31.12.2017
(Länderdaten für 2018 liegen bisher nicht vor)
Spalte 7: Statistik der EKD Kirchenmitgliederzahlen zum 31.12.2017
Spalte 8: Kirchl. Statistik der Bistümer, Jahreserhebung 2017 (Ländertabelle)
Spalten 6, 9, 10: errechnet
Hinweise zu Tabelle 2
Zahlen basierend auf Haushaltsplänen der jeweiligen Bundesländer seit 1949.
Baden-Württemberg (BW): 1949 und 1950 nur Haushaltspläne für Baden und Württemberg-Hohenzollern, die in speziellen Landesarchiven lagern.
Nordrhein-Westfalen (NW) 1949: Interpolation zwischen 1948 und 1950.
Abkürzungen
BW Baden-Württemberg
BY Bayern
BE Berlin
BB Brandenburg
EK Evangelische Kirche
HE Hessen
KK Katholische Kirche
KM Kirchenmitglieder
MV Mecklenburg-Vorpommern
NI Niedersachsen
NW Nordrhein-Westfalen
RP Rheinland-Pfalz
SL Saarland
STL Staatsleistungen
SN Sachsen
ST Sachsen-Anhalt
SH Schleswig-Holstein
TH Thüringen
Verzeichnis der früheren Veröffentlichungen der Staatsleistungen
2018 vorgänge Nr. 221/222 (1-2/2018), S. 213-220
2016 vorgänge Nr. 213 (Heft 1/2016), S. 153-161
2015 vorgänge Nr. 208 (Heft 4/2014), S. 190-193
Literaturhinweise
Johann-Albrecht Haupt: Nichtablösung der Staatsleistungen an die Kirchen. Geschichte eines politischen Versagens. In: vorgänge Nr. 203 (3/2013), S. 16-28.
Johann-Albrecht Haupt: Ewige Rente für die Kirchen? Seit neunzig Jahren fordert die Verfassung eine Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen. In: vorgänge Nr. 189, Heft 1/2010, S. 86-94.
Dokumentation: Stellungnahmen zum Verfassungsauftrag Ablösung der Staatskirchenleistungen, HU-Mitteilungen Nr. 215/216 (Heft 1/2012), S. 14f.
Humanistische Union: Entwurf eines Gesetz über die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen. Berlin, April 2011.