Publikationen / vorgänge / vorgänge Nr. 230: 30 Jahre - wieder vereint?

Amtsgericht läßt Presse­photos beschlag­nahmen

Das Heidelberger Amtsgericht hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft in der Redaktion des Heidelberger Tageblatt drei Pressephotos beschlagnahmen lassen, die am 14. September 1968 bei der Amtseinführung des neuen Oberbürgermeisters vor dem Rathaus aufgenommen waren. Die Bilder halten nach Angaben der Zeitung den Augenblick fest, in dem ein Student von der Polizei abtransportiert wurde, gegen den die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Widerstands gegen die Staatsgewalt erhoben hat. Die Photos sollen als Beweismaterial dienen. Das Tageblatt hat gegen die Maßnahme Beschwerde eingelegt, über die noch entschieden werden muß.

Der südwestdeutsche Journalistenverband hat wegen dieses Vorfalls in „erster Sorge“ um eine „ungezwungene Berichterstattung“ ein Telegramm an den baden-württembergischen Justizminister Schieler gerichtet. Der Verband befürchtet vor allem, daß die Journalisten durch wiederholte Anträge der Staatsanwaltschaft und gerichtliche Anordnung auf Beschlagnahme von Pressephotos in den Augen der Öffentlichkeit als Hilfsorgane der Strafvollzugsbehörden betrachtet und auf diese Weise in ihrer Arbeit beeinträchtigt werden könnten. Auch die deutsche Journalisten-Union in der IG Druck und Papier drückte ihre Besorgnisse über die Häufung solcher Vorgänge aus.

nach oben