Publikationen / vorgänge / vorgänge Nr. 230: 30 Jahre - wieder vereint?

Rechtsstaat oder Unrechts­s­taat?*

War die DDR ein Unrechtsstaat? In: vorgänge Nr. 230 (2/2020), S. 29-31

Im Begriff des „Unrechtsstaats“ kreuzten sich nach der Wiedervereinigung ost- und westdeutsche Befindlichkeiten. Entsprechend umkämpft war und ist dieser Begriff. In diese Debatte mischte sich auch der frühere Bundesverfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde ein. Anders als viele andere Diskutanten hat er sich mit der Frage, welche Stellung das Recht in der DDR-Gesellschaft hatte und wie es angemessen zu bewerten sei, schon lange vor der Wiedervereinigung befasst (s. die Rezension seiner Frühschrift „Die Rechtsauffassung im kommunistischen Staat“ in diesem Heft). Wir drucken hier seinen Beitrag zur deutsch-deutschen Unrechtsstaatsdebatte ab, der erstmals am 13. Mai 2015 in der FAZ erschien.

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ERNST-WOLFGANG BÖCKENFÖRDE   geboren 1930, war von 1983 bis 1996 Richter am Bundesverfassungsgericht. Er ist einer der namhaftesten deutschen Juristen. 2012 sprach ihm die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung den Sigmund-Freud-Preis für wissenschaftliche Prosa zu.

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