Publikationen / vorgänge / vorgänge Nr. 230: 30 Jahre - wieder vereint?

Editorial

in: vorgänge Nr. 230 (2/2020), S. 1-3

„In unserem Lande ist die Kommunikation zwischen Staat und Gesellschaft offensichtlich gestört.“ Mit diesem Satz begann im September 1989 der Gründungsaufruf für das Neue Forum – und damit der Aufbruch für den politischen Umbruch in Ostdeutschland, der bereits ein Jahr später zur Wiedervereinigung führen sollte. Wir nehmen diesen Jahrestag zum Anlass, um auf den Prozess der Wiedervereinigung, speziell die ostdeutschen Erfahrungen zurückzublicken. Mit dem Schwerpunkt „30 Jahre – wieder vereint?“ schauen wir auf den ökonomischen, politischen und rechtlichen Wandel, der mit der Wiedervereinigung einherging. Dabei stehen die oft divergierenden Wahrnehmungen dieses Prozesses in Ost und West im Vordergrund. In dieser Ausgabe der vorgänge kommen deshalb neben den Expert*innen auch „Stimmen aus dem Volk“ zu Wort: Wir haben Ostdeutsche, aus verschiedenen Schichten und Generationen, zu ihrer Sicht auf die Wiedervereinigung befragt. Ihre Antworten finden Sie in anonymer Form im Heft.

„Wir sind das Volk“ – dieser Ruf der Demonstrant*innen ist längst zum Synonym für jene Protestbewegung geworden, die 1989 die Öffnung der Mauer und damit das Ende der DDR eingeläutet hat. Doch wer öffnete letztlich die Mauer? Dieser nur auf den ersten Blick banalen Frage geht Herbert Mandelartz in seiner Chronik nach. Er rekapituliert die Abläufe rund um jene denkwürdige Pressekonferenz vom 9. November 1989, bei der Günter Schabowski wie versehentlich die Öffnung der Mauer bestätigte.

Einem anderen historischen Datum widmet sich Werner Kolhoff: den Vorbereitungen des Festakts zum Tag der Wiedervereinigung. Kolhoff, damaliger Sprecher des Berliner Senats, schildert die Konfliktlinien zwischen Helmut Kohl und Walter Momper, zwischen CDU und SPD sowie Bonn und Berlin, als es darum ging, wo und wie diese Feier ausgetragen werden soll.

Die Wiedervereinigung hat Spuren bei vielen Ostdeutschen hinterlassen.[1] Die wirtschaftliche Entwertung und Enteignung manifestiert sich für viele in der Treuhand-Anstalt. Deren ursprüngliche Idee – noch unter der Übergangsregierung von Hans Modrow entwickelt – bestand darin, das sogenannte Volkseigentum (bzw. Staatseigentum) vor einer schnellen Privatisierung zu schützen und für die Gemeinschaft zu erhalten.[2] Daraus ist bekanntlich nichts geworden. Welche Wendungen die Treuhand-Idee nahm, wie umstritten einerseits bzw. scheinbar alternativlos andererseits sich das Vorgehen der Treuhand aus ost- bzw. westdeutscher Sicht bis heute darstellt, beschreibt der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler Heinz Bierbaum in seinem Beitrag.

Einen zweiten neuralgischen Punkt im Prozess der Wiedervereinigung markiert die Diskussion um den „Unrechtsstaat“. Diese Debatte dreht sich vordergründig darum, ob man die DDR einen Unrechtsstaat nennen soll (oder gar muss) – oder ob dieser Begriff die politischen Verhältnisse nicht zu stark vereinfache bzw. die Lebensrealität vieler DDR-Bürger*innen negiere. Die Diskussion ist aus bürgerrechtlicher Sicht interessant, weil sie nicht nur etwas über die Wahrnehmung der ostdeutschen Gesellschaft, sondern viel über das rechtsstaatliche und demokratische Selbstverständnis (oder: die Selbstgewissheit) der Diskutant*innen verrät. Wir greifen die Debatte auf, indem wir zunächst einen kurzen Kommentar des früheren Bundesverfassungsrichters Wolfgang Böckenförde abdrucken. Mit seinem Text überraschte er all jene, die von einem westdeutschen „Hüter der Grundrechte“ eine klare Abrechnung mit dem Rechtssystem der DDR erwartet hätten. Stattdessen spricht sich Böckenförde dafür aus, auf die (des)integrative Wirkung der Unrechtsstaats-Debatte zu achten: „Zum Zusammenwachsen gehört die sorgfältige, differenzierte und unideologische Wahrnehmung der anderen, ihrer Vergangenheit, ihrer Prägung.“ Dass er seine differenzierte Perspektive auf das DDR-Recht schon lange vor der Wiedervereinigung entwickelt hat, zeigt der Blick in eine Frühschrift Böckenfördes, die Herbert Mandelartz neu rezensiert.

Welche (rechts-)politischen Wendungen die Unrechtsstaats-Debatte seit 1991 genommen hat, zeichnet Hubert Rottleuthner in seinem Artikel nach: Er zeigt zunächst, wie der Begriff von den verschiedenen politischen Lagern benutzt, gemieden oder abgelehnt wurde. Daran anschließend rekapituliert er die Kritik des nationalsozialistischen Unrechtsstaates, die auf Gustav Radbruchs „Fünf Minuten Rechtsphilosophie“ (1945) zurückgeht und vor allem auf das gesetzlich verankerte Unrecht zielte. Rottleuthner zeigt, dass kaum eine westliche Demokratie vollkommene Rechtsstaatlichkeit vorweisen kann; noch könne man den Gesetzen oder der Verfassung der DDR auf den ersten Blick ihren Unrechtscharakter ansehen. Seine Kritik an der begrifflichen Unschärfe und der politischen Einseitigkeit des Begriffs fasst er in elf Thesen zusammen.

Mit der Bedeutung des Rechts in der DDR – wenn auch aus ganz anderer Perspektive – befasst sich seit vielen Jahren die Rechtshistorikerin Inga Markovits. Bereits 2006 legte sie mit „Gerechtigkeit in Lüritz“ eine viel beachtete Studie vor, in der sie anhand eines kleinen mecklenburgischen Amtsgerichts beschrieb, „wie in der DDR das Recht funktionierte“. In ihrem neu erschienen Buch nimmt sie das Thema wieder auf und beschreibt, wie sich die Jurist*innen an der Berliner Humboldt-Universität im Spannungsfeld von Macht und Recht verhielten – sich anpassend/unterwerfend, ausweichend/subversiv oder resignierend. Obwohl Markovits es ablehnt, ein dogmatisches Urteil über das Recht in der DDR zu fällen, positioniert sie sich mit ihren Texten auch zur Debatte um den „Unrechtsstaat“. Wir drucken an dieser Stelle einen Auszug aus ihrem neuen Buch ab.

Den Abschluss des Schwerpunkts bilden zwei Texte, die sich den Künsten in der DDR widmen: Fritz Böhme stellt im Gespräch mit Herbert Mandelartz den Maler Walter Womacka vor, dessen Wandgemälde für viele Ostdeutsche der Inbegriff sozialistischer Kunst sein dürften, da sie an vielen Gebäuden in der DDR zu finden waren. Im Anschluss unterhalten sich der Literaturwissenschaftler Frank Hörnigk und Paul Werner Wagner „über Literatur aus dem Osten, die Kartoffelkantante und Kafka“. Hörnigk beschreibt dabei die Verarmungsmomente der ostdeutschen Literaturpolitik ebenso wie die anspruchsvollen politischen und pädagogischen Ambitionen, welche Teile der DDR-Literatur prägten. Mit diesem Beitrag beschließen wir den Schwerpunkt zu 30 Jahren Wiedervereinigung.

Angesichts der SARS/COVID-19-Pandemie haben wir in diesem Jahr erlebt, wie schnell sich individuelle Handlungsräume, aber auch politische Koordinatensysteme ändern können. Auch in den aktuellen vorgängen reflektieren wir diese Entwicklung, gleich mit drei Beiträgen: Zunächst geben Hartmut Aden, Clemens Arzt und Jan Fährmann einen Überblick über die Einschränkung von Grundrechten infolge der Pandemie und werten das politische Krisenmanagement der letzten Monate aus. Sie kritisieren vor allem die exekutivlastigen und zentralistischen Tendenzen in der Krisenbewältigung und sprechen sich für eine bessere Fehlerkultur aus, um unverhältnismäßige oder gar unsinnige Grundrechtseinschränkungen beim nächsten Mal zu vermeiden.

Martin Kutscha befasst sich im Anschluss mit der Frage, in welchem Maß die Demonstrationsfreiheit auch in Pandemie-Zeiten zu schützen ist. Die zahlreichen Einschränkungen des öffentlichen wie privaten Lebens, mit denen die Ausbreitung des Virus verlangsamt werden sollte, haben viel Kritik hervorgerufen. Der Unmut vieler Anti-Corona-Demonstrant*innen speist sich jedoch keineswegs nur aus den aktuellen Einschränkungen, wie die politisch aufgeladenen Verschwörungsmythen um das Virus oder die schlichte Ablehnung wissenschaftlicher Fakten verdeutlichen. Sie sind Ausdruck jener Störungen in der politischen Kommunikation, die auch im wiedervereinigten Deutschland seit einigen Jahren zu beobachten sind.

Zum Abschluss befasst sich Mathias Hong mit einem ethischen wie rechtlichen Dilemma, das bei einer Überlastung des Gesundheitssystems droht: der sogenannten Triage. Anhand welcher Kriterien könnten Ärzt*innen im Fall unzureichender Kapazitäten entscheiden, welche Patient*innen ein Intensivbett bekommen – und welche nicht? Und welche Vorgaben darf der Staat für die Entscheidungsfindung in derartigen Situationen machen? Aus der Grundrechtsdogmatik leitet Hong ab, dass eine Bevorzugung jüngerer Patient*innen (die potenziell noch länger leben könnten) abzulehnen sei, weil sie zu einer Verrechnung von mehr Leben(sjahren) gegen weniger Leben(sjahre) führe, was dem grundgesetzlichen Gebot der Menschenwürde widerspreche.

Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre mit dieser Ausgabe der vorgänge, und viel Besonnenheit in diesen wechselvollen Zeiten.

Sven Lüders
für die Redaktion

Anmerkungen:

1 Z.B. Petra Köpping: „Integriert doch erst mal uns! Eine Streitschrift für den Osten“, Berlin 2018; Naika Foroutan & Daniel Kubiak (2018): Ausschluss und Abwertung: Was Muslime und Ostdeutsche verbindet, Blätter für deutsche und internationale Politik 63(7), S. 93–102; Johannes Hillje: Rückkehr zu den politischen Verlassenen. Gespräche in rechtspopulistischen Hochburgen in Deutschland. Studie für das Progressive Zentrum, Berlin 2018.

2 S. dazu auch Christa Luft in: vorgänge Nr. 224 (4/2018), S. 25-39 (31 ff.).

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