Hartz IV

Existenzsicherung in der Diskussion

Am 9. Februar 2010 urteilte das Bundesverfassungsgericht: die Festsetzung der existenzsichernden Leistungen für Kinder widerspricht unserer Verfassung. Dem Gesetzgeber wurde aufgetragen, die Regelleistungen in einem transparenten, nachvollziehbaren Verfahren neu zu bestimmen. Dabei sollten neben der physischen Existenzsicherung auch der Fördergedanke und die Teilhabe an sozialen und kulturellen Angeboten berücksichtigt werden.

Was aus diesen Vorgaben geworden ist, und welche bürgerrechtlichen Kriterien für eine angemessene Förderung und Teilhabe von Kindern wie Erwachsenen anzulegen sind, dokumentieren wir auf dieser Seite.

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