Beitragsbild Das kollektive Arbeitsrecht in kirchlichen Einrichtungen
Themen / Staat / Religion / Weltanschauung / Berliner Gespräche

Das kollektive Arbeits­recht in kirchlichen Einrich­tungen

Auf dem zweiten Podium der 5. Berliner Gespräche über das Verhältnis von Staat, Religion und Weltanschauung diskutierten am 28. November 2020:

Mario Gembus, Gewerkschaftssekretär beim Bundesvorstand von ver.di;

Uta Losem Mitarbeiterin im Kommissariat der deutschen Bischöfe;

Christian Twardy stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Marburger Bunds und Mitglied der arbeitsrechtlichen Kommission des deutschen Caritasverbands;

Prof. Dr. Stefan Klumpp ist seit 2009 Inhaber des Lehrstuhls für Arbeits- und Sozialrecht der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg; Dr. Till Müller-Heidelberg Rechtsanwalt und ehemaliger Vorsitzender der Humanistischen Union.

Im zweiten Panel wird zunächst über kollektive Aspekte des kirchlichen Arbeitsrechtes diskutiert. Nicht nur das individuelle Arbeitsrecht ist in großen Wohlfahrtsverbänden teilweise anders geregelt als das staatliche Arbeitsrecht. Auch das kollektive Arbeitsrecht ist anders geregelt und zwar erheblich anders. Für diejenigen, die nicht ganz firm sind im Arbeitsrecht: Zu dem kollektiven Arbeitsrecht zählt das Tarifrecht, das Arbeitskampfrecht und das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben, das Betriebsverfassungsrecht. In allen Bereichen scheren die Kirchen aus den Regelungen des staatlichen Arbeitsrechtes aus, sie gehen den sogenannten dritten Weg des kollektiven Arbeitsrechts. Was dieser dritte Weg ist und ob es tatsächlich drei unterschiedliche Wege zur Regelung der Beschäftigungsbedingungen gibt, wird im Rahmen dieses Podiums besprochen. Ebenso geht es darum, ob es so etwas wie eine christliche Dienstgemeinschaft gibt, von der die Kirchen im Zusammenhang mit der Regelung ihrer Arbeitsverhältnisse sprechen, und ob eine solche christliche Dienstgemeinschaft tatsächlich Abweichungen vom staatlichen kollektiven Arbeitsrecht rechtfertigen kann.

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