MEMORANDUM IN SACHEN MENSCHEN- UND BÜRGERRECHTE DER BÜRGERRECHTSORGANISATIONEN
Mitteilungen Nr. 164, S. 111-114
- Gustav-Heinemann-Initiative
- Humanistische Union
- Internationale Liga für Menschenrechte
- Strafverteidiger-Vereinigungen
- Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen
- BAG Kritische Polizistinnen und Polizisten
- Deutsche Vereinigung für Datenschutz
- Europäische Vereinigung von Juristinnen und Juristen für
- Demokratie und Menschenrechte in der Welt
UMDENKEN UND UMSTEUERN
IN DER POLITIK DER >INNEREN SICHERHEIT
Zumutungen an eine rot-grüne Bundesregierung
Verfasser: RA Dr. Rolf Gössner (Bremen),
veröffentlicht in der Frankfurter Rundschau vom 14.10.1998
„Arbeit, Arbeit, Arbeit“ über alles?
Die Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben begonnen. Nach bisheriger Erkenntnis konzentrieren sie sich auf den alles entscheidenden Großbereich „Arbeit“ – auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, eines Bündnisses für Arbeit, auf Senkung der „Lohnnebenkosten“ etc. Abgesehen davon, daß es dabei nicht allein auf die Quantität, sondern ganz entscheidend auf die sozialen Bedingungen für Arbeit ankommen wird, dürfen über diese Problematik jedoch andere wichtige Politikbereiche nicht vernachlässigt werden.
Problemzone „Innere Sicherheit“ und Bürgerrechte
Einer dieser wichtigen Bereiche ist die sog. Innere Sicherheit, besser: die Öffentliche Sicherheit. Hier sind die Erwartungen an Rot-grün hoch: Das Bürgerrechtsspektrum in der Bundesrepublik erwartet nicht weniger als ein deutliches Umdenken und Umsteuern in der bislang herrschenden Politik der „Inneren Sicherheit“: Der stete Abbau von Grund- und Bürgerrechten in diesem Land muß endlich gestoppt werden; die prekäre Lage der Menschen- und Bürgerrechte muß entscheidende Verbesserungen erfahren; darüber hinaus braucht dieses Land einen Demokratisierungs- und Humanisierungsschub; die Exekutive muß transparenter werden und sich konsequenter als bisher der öffentlichen Kontrolle stellen.
Nun wird auch vielen Bürgerrechtlern klar sein, daß von einer rot-grünen Regierungskoalition nicht erwartet werden kann, daß sie die gesamte Misere der Kantherschen law-and-order-Hinterlassenschaften in nur vier Jahren würde bewältigen können. Das wäre illusorisch. Allein schon deshalb werden die Erwartungen von vornherein stark gedämpft. Auch ist abzusehen, daß etliche bürgerrechtliche Forderungen entweder dem über allem schwebenden Diktat der leeren Kassen oder aber vorrangig erscheinenden Forderungen aus anderen Bereichen zum Opfer fallen werden. Auf der anderen Seite ist zu berücksichtigen, daß viele Reformen, sofern sie in anderen Politikfeldern – etwa der Wirtschafts- und Sozialpolitik – Gegenstand der Koalitionsvereinbarung sind und tatkräftig angepackt werden, sich positiv auf die Entwicklung von Kriminalität und Gewalt auswirken können.
Die ständigen Beteuerungen der potentiellen Koalitionspartner „Wir wollen nicht alles anders, aber vieles besser machen“ und „Wir wollen keine andere Republik“, die ständige Rede von „Kontinuität“ und „Normalität“ lassen zwar nichts Gutes ahnen und dämpfen die Aussichten auf einen wirklichen Politikwechsel erheblich. Doch will man trotz alledem nicht einem lähmenden Realitätspessimismus erliegen, sondern noch an einen angemessenen politischen Entscheidungsspielraum glauben, und dabei vor allem ins Kalkül ziehen, daß es zu Rot-grün keine Alternative gibt, so stellt sich die entscheidende Frage: Wird Rot-grün nicht nur Akzente und Signale setzen, sondern auch Weichen in eine bürgerrechtsorientierte Zukunft stellen? Der Erfolg des rot-grünen Projektes wird nicht zuletzt entscheidend davon abhängen, ob diese Gesellschaft und dieser Staat im Verlaufe der anstehenden Regierungsperiode ein Stück menschlicher, demokratischer und bürgerrechtsverträglicher geworden sein werden. Diese Entwicklung wird schonungslos, aber differenziert zu analysieren und zu beurteilen sein.
16 Jahre law-and-order-Politik
Um was geht es beim Thema „Innere Sicherheit“? Wir erlebten in der 16jährigen Ära der schwarz-gelben Regierungskoalition eine permanente Erweiterung von Polizeibefugnissen, eine Expansion der Geheimdienste und immer wieder einschneidende Strafrechtsverschärfungen – streckenweise angerichtet und serviert von einer faktischen Großen Koalition der „Inneren Sicherheit“. Legalisiert wurden u.a. nachrichtendienstliche Ermittlungsmethoden für die Polizei – Verdeckte Ermittler, präventive Lausch- und Spähangriffe, zuletzt der Große Lauschangriff zur Strafverfolgung. Verdachtsunabhängige Kontrollen wurden legalisiert, Strafverfahren beschleunigt, die Hauptverhandlungshaft eingeführt, das Asylrecht ausgehöhlt, Abschiebungen erleichtert. Stattgefunden hat eine Umstrukturierung des öffentlichen Raumes, die mit fatalen Folgen für „Randständige“ verbunden ist. In den Städten werden dichte „Sicherheitsnetze“ geknüpft, unter denen präventive Intoleranz herrscht: Mithilfe von Platzverweisen, Aufenthaltsverboten und Vorbeugehaft werden Angehörige störender sozialer Minderheiten aus Bahnhöfen und Konsummeilen vertrieben – nach der verhängnisvollen Masche: kollektive Verdrängung von Armut und sichtbarem Elend mit Polizeigewalt statt Lösung der zugrundeliegenden sozialen Problemlagen und Konflikte. In den vergangenen Jahren ist der „Sicherheitsstaat“ in dem Maße aufgerüstet worden, wie der Sozialstaat abgetakelt wurde – was letztlich zu einem dramatischen Grundrechtezerfall und zu einem entsprechenden staatlichen Machtzuwachs geführt hat.
Die Zahl der gesetzlich legitimierten polizeilichen Überwachungs- und Kontrollmöglichkeiten und damit die Kontrolldichte in der Bundesrepublik hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Der bürgerliche Rechtsstaat hat sich – im Zuge innerer Feindbekämpfung – auf den Weg von der Disziplinar- zur Kontrollgesellschaft gemacht, einer Gesellschaft, die dem Kontrollideal der Geheimdienste folgend, präventiv kontrolliert und Überwachungsdaten auf Vorrat sammelt und verarbeitet – ohne damit allerdings „Sicherheit“ produzieren zu können. Verdachtsunabhängige Kontrollen machen alle zu potentiell Verdächtigen, aus deren Kreis die wirklich Verdächtigen herausgefiltert werden sollen: jeder Mensch ein (potentielles) Sicherheitsrisiko. Doch die Ausforschung von Unverdächtigen ist prinzipiell grund- und menschenrechtswidrig.
Herrschende Sicherheitspolitik längst gescheitert
– Die permante innere Nachrüstung, der stete Abbau von Bürgerrechten, die geradezu hilflos erscheinende Einfallslosigkeit des „more of the same“ im Bereich der „Inneren Sicherheit“ ist längst schon kläglich gescheitert – schließlich ist trotz dieser Aufrüstungspolitik die (Massen- und Gewalt-) Kriminalität in bestimmten Bereichen und Regionen weiter angewachsen und haben sich Phänomene herausgebildet, die bis in jüngste Zeiten als sogenannte Organisierte Kriminalität die immer neue Legitimation abgeben für das beharrliche Weiterschrauben an der inneren „Aufrüstungsspirale“.
– Kriminalität und Gewalt gibt es in jeder Gesellschaft – mehr oder weniger, je nach dem, welche Definition zugrunde gelegt wird, je nach den systemimmanenten krimininalitätsverursachenden bzw. -fördernden Bedingungen, Strukturen und Faktoren. Kriminalität und Gewalt können auch mit noch so viel und einer noch so mächtigen und geheimen Polizei, mit einer noch so schnellen und schlagkräftigen Strafjustiz nicht aus der Welt geschafft werden.
– In der deutschen Geschichte war die Freiheit mehr von der Obrigkeit und der Staatsgewalt bedroht, mehr bedroht von ökonomischen Expansionsinteressen, von staatlich-gesellschaftlichen Strukturdefekten und vom „gesunden Volksempfinden“ als etwa von gewöhnlicher Kriminalität, gesellschaftlichen Außenseitern oder von sozialen und politischen Minderheiten, denen sich Polizei, Strafjustiz und Geheimdienste traditionell so überaus vehement widmen.
– Solange nicht die (psycho-)sozialen und (sozio-)ökonomischen Ursachen und Bedingungen von Kriminalität und Gewalt bekämpft werden, sondern mit polizeilichen und strafrechtlichen Scheinlösungen ausschließlich an den Symptomen angesetzt wird, solange wird sich nichts zum Positiven ändern. Statt Ausgrenzung und Drohgebärden ist eine Verbesserung der Lebensqualität, vor allem der Lebensperspektiven für sozial Schwache und insbesondere für Jugendliche gefragt. In bestimmten Bereichen – wie in der Drogenpolitik – sind Entkriminalisierungen und in politischen Konfliktfällen konsequent angewandte Deeskalationskonzepte vonnöten und dazu gehört auch ein kritischer Dialog mit den betroffenen Szenen und Gruppen.
Historische Chance ergreifen
Der durch die Bundestagswahl 1998 möglich gewordene Machtwechsel bietet die historische Chance, den in Jahren und Jahrzehnten systematisch malträtierten Grund- und Bürgerrechten wieder Geltung zu verschaffen – eine Geltung, wie sie ihnen nach dem Anspruch einer freiheitlichen, demokratisch verfaßten Gesellschaft und eines liberalen, demokratischen Rechtsstaates zukommt.
Um diese Chance ergreifen zu können, ist ein grundlegendes Umdenken in der Politik der sogenannten Inneren Sicherheit Voraussetzung. Es wird mittelfristig einer strukturellen Neuorientierung bedürfen, die bereits in der anstehenden Legislaturperiode eingeleitet werden muß.
1. Zeichen setzen, Weichen stellen
Wichtig ist zunächst, daß von beiden potentiellen Koalitionspartnern ein neues Staatsbürger-schaftsrecht geschaffen wird, mit dem auf Geburtsort und Lebensmittelpunkt statt auf „deutsches Blut“ bzw. Abstammung abgestellt wird. Dies wird die Rechtsposition von hier geborenen und langfristig lebenden AusländerInnen erheblich stärken und damit ihre Integration, wozu auch das Wahlrecht für Ausländer beitragen wird. Die Bedeutung eines solchen Reformschrittes ist jedenfalls nicht zu unterschätzen. Doch schon beim Problem der doppelten Staatsbürgerschaft und eines Einwanderungsgesetzes wird es Dissens zwischen beiden Koalitionären geben. Die einverständliche, wenn auch überfällige Feststellung, daß Deutschland ein Einwanderungsland ist, wird hier nicht ausreichen.
Für den Bürgerrechtsbereich seien folgende weitergehenden Merkposten als vorrangig erwähnt:
– Eine neue Politik muß sich grundlegend von der bislang herrschenden Sicherheitspolitik unterscheiden: Diese setzt auf eine polizeiliche „Lösung“ sozialpolitisch und ökonomisch (mit) verursachter Probleme und Konflikte; der Polizeieinsatz gerät zum Politik-Ersatz, repressive Kriminalpolitik per Strafrecht zur Kompensation wirtschafts- und sozialpolitischer Versäumnisse. Demgegenüber muß eine deutliche Absage an die Dominanz polizeilicher bzw. strafrechtlicher Lösungsversuche sichtbar werden; gefordert ist der Mut zu einschneidenden sozial- und wirtschaftspolitischen Lösungsansätzen, die geeignet sind, die soziale Desintegration und Entsolidarisierung in dieser Gesellschaft zu beenden, Angehörige sozialer Minderheiten zu schützen und gleichzeitig der sozialschädlichen Kriminalität und Gewalt den Nährboden zu entziehen, ohne dabei die Grundrechte zu unterhöhlen.
– Viele Bereiche, die gegenwärtig als Probleme der „Inneren Sicherheit“ gehandelt und entsprechend (unverhältnismäßig) behandelt werden, gehören schwerpunktmäßig in andere Ressorts, etwa in das Sozialressort (u.a. Migrationspolitik, Drogenproblematik, Kinderkriminalität, Jugendgewalt). Das trifft auch für notwendige Programme gegen Neonazismus und rechte Gewalt zu sowie für ein zivilrechtlich orientiertes Antidiskriminierungsgesetz.
– Das nach wie vor verfassungskräftige Gebot der organisatorischen und funktionellen Trennung von Geheimdiensten und Polizei muß wieder in Kraft gesetzt werden, nachdem es in der Vergangenheit – u.a. durch Legalisierung von nachrichtendienstlichen Mitteln für die Polizei, durch Zusammenarbeit und Informationsaustausch – bis zur Unkenntlichkeit durchlöchert wurde. Das Trennungsgebot dient der Verhinderung staatlicher Machtkumulation. Auch die Aufgabenüberschneidungen zwischen Polizei und Geheimdiensten – insbesondere beim Staatsschutz – gilt es zu entflechten.
– Die demokratische Kontrolle der Apparate der „Inneren Sicherheit“ ist dringend zu verbessern, insbesondere die der Bundespolizeien. Darüber hinaus steht eine Verbesserung des Datenschutzes auf der Tagesordnung: Zunächst gilt es, die Europäische Datenschutz-Richtlinie als Mindeststandard innerstaatlich umzusetzen. Hierbei ist den neuen technischen Entwicklungen der Informationsgesellschaft (Internet, Chipkarten, CD-ROM, Videoüberwachung etc.) Rechnung zu tragen. Datenschutz steht nicht in Widerspruch zur Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes (freedom of information act); beides ergänzt sich gegenseitig. Die Verbesserung des Datenschutzes erfordert auch eine bessere Regelung und Kontrolle der Privaten Sicherheitsdienste. Denn hier finden umfangreiche Datensammlungen und Grundrechtseingriffe in einer rechtlichen Grauzone statt.
– Die „Europäisierung der Inneren Sicherheit“ ist einer kritischen Überprüfung zu unterziehen – insbesondere Europol und das Schengener Informationssystem. Dabei geht es u.a. um die mangelhafte demokratische Legitimation, das angegriffene Föderalprinzip, die problematischen exekutiven Polizei-Kom-petenzen, die mangelhafte öffentliche Kontrolle und den fehlenden Grundrechtsschutz von Betroffenen sowie um die unerträgliche Immunität der Europolizisten.
– Die in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten im Zuge einer repressiven Law-and-order-Politik erfolgten Gesetzesverschärfungen und staatlichen Befugniserweiterungen dürfen nicht tabu sein. Das bedeutet: Sämtliche problematischen bzw. umstrittenen Gesetze sollten – was ihre Bürger- und Menschenrechtsverträglichkeit sowie ihre Effizienz anbelangt – auf den (unabhängigen) Prüfstand und je nach Erkenntnisstand wieder rückgängig gemacht oder aber modifiziert werden. Eine solche Revision ist eine rot-grüne Koalition sich und dem Wählerauftrag schuldig.
– Das Erfordernis, Gesetze einer gründlichen Revision zu unterziehen, muß für den Großen Lauschangriff, die (BGS-) Schleierfahndung und das Gen-Datei-Gesetz ebenso gelten wie u.a. für das Demonstrationsrecht, das politische Strafrecht, die Kronzeugenregelung und insbesondere für die „Anti-Terror“-Gesetze und das §129a-Sonderrechtssystem, das aus rechtsstaatlichen, bürgerrechtlichen und politischen Gründen aufgelöst werden sollte. Auch bei künftigen Gesetzen sollten solche Prüfungen nach angemessener Zeit vorgenommen werden. Dabei muß dafür Sorge getragen werden, daß die gesetzesausführenden Bundesländer die nötigen Daten für eine solche Überprüfung zur Verfügung stellen.
2. Konfliktpotentiale
Schwierig wird, so ist vorauszusehen, eine entsprechende Verständigung bei jenen Grundrechtsdemontagen dieses Jahrzehnts, an denen Teile der SPD in einer faktischen Großen Koalition mit der nun abgewählten CDU/CSU-FDP-Bundesregierung mitgewirkt haben: Das betrifft insbesondere den sogenannte Asylkompromiß, der eine Aushöhlung des Asylgrundrechts bewirkte, sowie den Großen Lauschangriff, der zur Aushöhlung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung führte. Eine Aufhebung der Grundrechtsände-rungen würde bereits an der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit scheitern. Allerdings sollte im Koalitionsvertrag festgeschrieben werden, daß ein Ausbau des Großen Lausch-angriffs zum Großen Spähangriff nicht in Betracht kommt.
Einfache Gesetze sind durch die neue Mehrheit ohne weiteres änderbar: So sollte die Regelung des Großen Lauschangriffs in der Strafprozeßordnung ersatzlos gestrichen werden; zumindest aber müßte dringend eine einschränkende Abänderung vorgenommen werden – u.a. durch Erweiterung des vom Lauschangriff ausgenommenen Personenkreises auf alle Personen, die ein Aussage- und Zeugnisverweigerungsrecht haben, und durch Reduzierung des Katalogs von Straftaten, die im Falle eines Verdachts Abhörmaßnahmen rechtfertigen.
Darüber hinaus müssen aus der Tatsache, daß Deutschland seit Jahren Weltmeister im Abhören von Telefongesprächen ist, geeignete Konsequenzen gezogen werden – u.a. per Entrümpelung des §100a StPO mit seinen über 80 Anlaß-Tatbeständen sowie einer intensiveren Richterkontrolle (Verlaufs- und Ergebniskontrolle).
Insbesondere für das Asylrecht gibt es – unterhalb der grundgesetzlichen Vorgaben – Handlungsbedarf, um endlich zu einem menschlicheren Umgang mit AusländerInnen zu finden. Das gesamte Asyl- und Ausländerrecht ist zu überprüfen und den völkerrechtlichen Standards anzupassen; mittelfristig muß es um den Verfahrenszustand vor dem „Asylkompromiß“ von 1993 gehen.
3. Strukturelle Veränderungen
Neben den wichtigsten Gesetzesänderungen wird eine rot-grüne Bundesregierung daran gemessen werden, ob sie strukturelle Richtungsentscheidungen trifft und umsetzt. Hierfür seien wenige Beispiele aufgeführt:
– Umfassende Polizeireform auf Bundesebene (im Zuge einer demokratischen Verwaltungsreform), die u.a. eine Struktur- und Ausbildungsreform umfaßt: In einem demokratischen und liberalen Rechtsstaat führt kein Weg vorbei an dem Reformziel einer demokratischen „Bürger-Polizei“ und einer „Entpolizeilichung“ der Zivilgesellschaft – das gilt auch für Bundeskriminalamt und den Bundesgrenzschutz, der in den vergangenen Jahren – entgegen dem machtbegrenzenden föderalen Prinzip – immer mehr zu einer zentralen Bundespolizei ausgebaut worden ist. Die Zentralisierung der Polizei erschwert die Kontrolle. Der zunehmende Einsatz des BGS in den Ländern und Städten zur Bekämpfung von Alltagskriminalität ist aus verfassungsrechtlichen (föderalen) Gründen zu stoppen.
– Zu einer Polizeireform gehört auch die Verbesserung der notorisch mangelhaften Kontrolle von Polizeihandeln und des Polizeiapparates. Deshalb sollte ein unabhängiges Kontrollorgan – Polizeibeauftragte/r oder Polizeikontrollkommission – geschaffen werden, mit eigenen Kontrollbefugnissen, um etwa Fehlentwicklungen und Polizeiübergriffe besser, als dies bislang geschieht, aufarbeiten zu können. Sowohl betroffene BürgerInnen als auch Polizeibeamte sollten dieses Kontrollorgan direkt aktivieren können (vgl. z.B. das rot-grüne Hamburger Modell).
– Bekämpfung der „Organisierten Kriminalität“: In diesem Bereich hat sich in der Bundesrepublik schon allzu viel an geheimpolizeilichen Strukturen zusammengebraut, die längst nicht mehr kontrollierbar sind (auf europäischer Ebene stehen demnächst weitreichende Entscheidungen an). Bei der bisherigen Bekämpfung der sogenannten Organisierten Kriminalität, für die es keine Legaldefinition gibt, geht es im Kern um die „Unterwelt-Kriminalität“ und kaum um Wirtschafts-, Steuer- und Umweltkriminalität. Gerade hier sollten entsprechende Signale gesetzt werden, die deutlich machen, daß die Schonzeit für die in hohem Maße sozialschädliche Oberweltkriminalität der Mächtigen zu Ende geht. Hier sind verstärkt präventive Instrumente außerhalb des Strafrechts anzusetzen: u.a. Korruptionsregister, Kapitalverkehrskontrollen, gewerbliche Kontroll- und Meldepflichten.
– Keine „Geheim-Polizei“: Was die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität anbelangt, so kann sich dieses Land keine staatlich organisierte „Gegen-Mafia“ leisten, die mit der „Organisierten Kriminalität“ Schritt hält und sie bis zur Verwechselbarkeit zu durchdringen versucht. Dieses Land verträgt – schon aus historischen Gründen – keine „Geheim-Polizei“, die in der Lage ist, gesellschaftliche Bereiche zu infiltrieren und die sich der öffentlichen Kontrolle mehr und mehr entziehen kann. Denn: Im Rechtsstaat kann es keine „Waffengleichheit“ mit dem organisierten Verbrechen geben, es sei denn um den Preis von staatlich (mit-) organisierter Kriminalität (was es teilweise schon gibt), von staatlicher Machtkonzentration zu Lasten der Bürgerrechte, um den Preis einer nicht mehr kontrollierbaren Geheim-Polizei und einer partiellen Geheimjustiz. Der Staat muß sich nicht nur in der Zielsetzung, sondern auch in den Methoden von der „Organisierten Kriminalität“ unterscheiden.
– Wende in der Drogenpolitik: Die repressive Drogenpolitik, die Kriminalität erst schafft und dann mit viel polizeilichem und justitiellem Aufwand und wenig Effizienz „verwaltet“, ist grandios gescheitert. Hier werden allzu viele Kräfte der Polizei und Justiz gebunden – die allerdings nichts bewältigen, sondern die Situation vor Ort noch verschärfen, etwa durch Vertreibung der Drogenabhängigen und durch Drogen-Beschlagnahmen, die die Schwarzmarktpreise in die Höhe treiben und zu verstärkter Beschaffungskriminalität und letztlich zu sozialer Verelendung führen. Dieser Teufelskreis muß endlich wirksam mit einer Liberalisierung und Entkriminalisierung (u.a. kontrollierte Heroinabgabe an Schwerabhängige, Entkriminalisierung von weichen Drogen) durchbrochen werden. Motto: „Hilfe statt Strafe“. Die Polizei muß aus diesem Bereich weitgehend herausgezogen werden, denn eine sinnvolle Drogenpolitik ist im Kern Gesundheitspolitik. Im übrigen hat sich die Polizei mit ihren klandestinen Mitteln und Methoden schon heillos in die kriminellen Szenen verstrickt. Dabei sind die Drogenkonsum-Szenen und nicht etwa die Drogen-Kartelle durchsetzt mit Verdeckten Ermittlern, V-Leuten und agents provocateurs der Polizei; hier kommt es zu regelrechten Verflechtungen, Geschäfte werden von polizeilichen Schein(ver)käufern angezettelt und auf diese Weise kleine Fische (Kleindealer) zu großen Fischen befördert. Doch an die Drogenbosse und Drahtzieher ist offenbar auch mit solchen Mitteln nicht heranzukommen – das zeigen auch die Erfahrungen aus anderen Ländern. Solange der schwarze Markt solche Profite abwirft wie im Drogenbereich, wird sich nicht viel ändern lassen.
– Der illegale Drogenhandel bildet mit bis zu 60 Prozent den Kern dessen, was als sogenannte Organisierte Kriminalität gilt; und die Beschaffungskriminalität, eine der gravierenden Folgen der prohibitiven Drogenpolitik, bildet in Ballungszentren mit über 50 Prozent das Schwergewicht der Alltags- bzw. Massenkriminalität. Gerade hier und an der zunehmenden Verelendung der Drogenabhängigen wird deutlich, wie kontraproduktiv und letztlich inhuman sich der „starke Staat“ auswirken kann. Nur eine Politik der behutsamen Liberalisierung und Entkriminalisierung, wie sie selbst von vielen Polizeipräsidenten gefordert wird, kann hier etwas verändern und dem harten Kern der OK und der Massenkriminalität mit sozial- und bürgerrechtsverträglichen Methoden die Geschäftsgrundlage entziehen.
– Zu den notwendigen rechtspolitischen Reformen, insbesondere zur Justizreform gehören u.a. eine Justizentlastung durch Entkriminalisierung im Drogenbereich und von Bagatelldelikten (z.B. bei Ladendiebstahl, Schwarzfahren). Dabei sollte der Wiedergutmachung vor einer Strafverfolgung Vorrang eingeräumt werden; im übrigen wären Bagatelldelikte auch mit Bußgeldern ausreichend sanktionierbar. Insgesamt geht es um die Suche nach Alternativen zur repressiven Kriminalpolitik: u.a. Ausbau des Täter-Opfer-Ausgleichs, Wiedergutmachung, Haftvermeidung; verbesserter Opferschutz. Eine solche Umorientierung könnte auch Justiz und Justizvollzug entlasten. Auf den Prüfstand müssen u.a. Hauptverhandlungshaft und lebenslange Haftstrafe.
– Einstieg in eine geheimdienstfreie Gesellschaft: Geheimdienste „entschleiern“ (Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst). Es gibt gute Gründe für eine Auflösung der Geheimdienste: Demokratie und Geheimdienste sind – was Strukturen und me-thodische Ansätze betrifft – grundsätzlich unvereinbar. Geheimdienste, die als Schutz der Demokratie legitimiert werden, widersprechen ihrerseits selbst dem Prinzip der demokratischen Transparenz und der öffentlichen Kontrolle. Eine Kontrolle kann nur sehr eingeschränkt stattfinden gegenüber einer Institution, die geheim und abgeschottet arbeitet und zu deren auftragsgemäßer Kunstfertigkeit es gehört, ihre eigenen Machenschaften gewerbsmäßig zu verdunkeln. Die Parlamentarischen Kontrollkommissionen liefern zahlreiche Belege für chronische Kontrolldefizite. Regelmäßig beklagten sich Parlamentarier über die Unmöglichkeit einer effektiven Kontrolle: so Gerhard Jahn, Gerhard Schröder, Alfred Emmerlich, Burkhard Hirsch, Manfred Such u.a.. Daher ist eine Überprüfung der Bürgerrechts- und Demokratieverträglichkeit dieser Geheimdienste vorzunehmen sowie kurzfristig eine deutliche Verbesserung der (parlamentarischen) Kontrolle sowie des Auskunfts- und Akteneinsichtsrechts (per Gesetz). Ein schrittweiser personeller und finanzieller Abbau dürfte aus unterschiedlichen (u.a. Effizienz- und finanziellen) Gründen konsensfähig sein. Das Anfang der 90er Jahre in Niedersachsen realisierte rot-grüne Beispiel einer „rechtsstaatlichen Zähmung“ könnte – neben entsprechenden Passagen aus den Verfassungsschutzgesetzen Berlins und Schleswig-Holsteins – Vorbild sein.
– Von einer rot-grünen Regierungskoalition wird die Humanisierung der Gesellschaft und ein konsequenter Ausbau demokratischer Strukturen erwartet: die Verbesserung von Transparenz und demokratischer Kontrolle in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, die Schaffung von Strukturen, die sozialverträgliche Problemlösungen und Konfliktbewältigung unter verstärkter Bürgerbeteiligung ermöglichen – etwa über direkte Teilhabe (plebiszitäre Elemente), Runde Tische, Präventionsräte (ohne polizeiliche Federführung), jedoch keine sog. Sicherheitspartnerschaften. Die aus vordemokratischer Zeit stammende Bannmeile um Parlamente und andere öffentliche Gebäude ist aufzuheben.
„Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche!“?
Dieser Satz, der Che Guevara zugeschrieben wird, kommt einem leicht in den Sinn, wenn man die Anforderungen an eine Politikveränderung im Bereich der „Inneren Sicherheit“ liest. Politik unter den gegebenen Verhältnissen heißt jedoch: „Seien wir realistisch: Versuchen wir das Mögliche und Machbare“. Es wäre in der Tat unrealistisch, wenn all die aufgeworfenen Punkte umgesetzt würden. Doch die alles entscheidende Frage wird sein: Ist von einer rot-grünen Bundesregierung ein Politik- und Klimawechsel (auch) im Bereich der Öffentlichen Sicherheit zu erwarten? Um dies mit Ja beantworten zu können, darf rot-grüne Politik nicht zur Zementierung der gewachsenen, bürgerrechtsfeindlichen Realität verkommen, darf nicht ungebrochen auf der fatalen Polizeientwicklung hin zu einer neuen Geheim-Polizei aufbauen.
Der Koalitionsvertrag muß es rechtfertigen, Rot-grün überhaupt als politische Alternative begreifen zu können. Das hängt davon ab, ob die Menschen- und Bürgerrechte in diesem Lande wieder stärkere Bedeutung und Beachtung gewinnen. Um wenigstens dies zu erreichen, ist es von entscheidender Bedeutung, daß sich die in der Bundesrepublik aktiven Bürgerrechtsgruppen einmischen, daß sie nicht lockerlassen mit der Einforderung von bürgerrechtlichen Essentials. Gerade in rot-grünen Zeiten scheint die Entwicklung einer Bürgerrechtsbewegung ganz besonders sinnvoll und notwendig, um die rot-grüne Regierungsära kritisch zu begleiten und den vorhandenen Gestaltungsspielraum optimal zu nutzen.