Beitragsbild Zur Kritik der Fünf-Prozent-Hürde
Themen / Demokratisierung

Zur Kritik der Fünf-Pro­zent-Hürde

23. Februar 2026

Man kann die Fünf-Prozent-Hürde für den Deutschen Bundestag ja begrüßen, weil sie die Regierungsbildung und die Mehrheitsfindung im Parlament erleichtert. Nur weil die FDP und das BSW bei der Bundestagswahl 2025 vergleichsweise knapp an dieser Sperrklausel gescheitert sind und damit den Einzug in den Bundestag verpasst haben, war es der CDU/CSU und der SPD überhaupt erst möglich, die Mehrheit für ihre jetzige Regierungskoalition zu erreichen. Wären BSW oder FDP eingezogen, so wäre eine zusätzliche Fraktion als Mehrheitsbeschaffer für die Koalition nötig gewesen.

Doch diese Vereinfachung der parlamentarischen Mehrheitsbildung darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass zahlreiche Wählerinnen und Wähler seit der Einführung der Fünf-Prozent-Hürde im Jahr 1953 nicht im Bundestag mit ihrer Wahlentscheidung repräsentiert werden. Auch die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat zwar nun eine Mehrheit im Bundestag, aber eben nicht die Mehrheit der zur Bundestagswahl abgegebenen Stimmen. Der politischen freien Repräsentation ist ohnehin etwas Distinktives und Elitäres inhärent, da das Wahlvolk nur sein politisches Amtspersonal rekrutiert, aber Letzteres dann bis zur nächsten Wahl, ohne nennenswerte Rückbindung an das Wahlvolk, auch gegen die Interessen der Wählerschaft entscheiden kann (wie es in Art. 38 Abs. 1 GG geregelt ist). Hinzu kommt die Sperrklausel, die dafür sorgt, dass ein Teil der abgegebenen Stimmen nicht in Parlamentssitze übersetzt werden. Das entfernt den deutschen Parlamentarismus noch weiter von einer Repräsentation, die die politische Positionierung der Gesellschaft wirklich widerspiegelt, da das Parlament ein Spiegelbild der Gesellschaft sein sollte. Gerade in der aktuellen Legislaturperiode ist der Anteil an Prozentpunkten von Parteien, die den Einzug verpasst haben, insgesamt zweistellig. Das ist ein signifikanter Ausschluss, unabhängig davon, was man von den Parteien hält, die den Einzug verpasst haben.

Art. 38 Abs. 1 GG regelt auch die Grundsätze und die Unmittelbarkeit für Bundestagswahlen als subjektive Grundrechte der Staatsbürgerinnen und -bürger: die allgemeinen, freien und gleichen Wahlen. Wie diese Grundsätze im Wahlrecht konkret ausgestaltet werden, obliegt dem Bundesgesetzgeber, der dies mit einfacher Mehrheit regelt (Art. 38 Abs. 3 GG). Dabei steht die Legitimität der Fünf-Prozent-Hürde immer wieder zur Disposition. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2024 die Fünf-Prozent-Hürde jedoch nur für die CSU aufgehoben, da diese eine Fraktion mit der CDU bildet, weil beide Parteien nicht in Konkurrenz zueinander stehen – sofern CDU und CSU zusammen mehr als fünf Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten. Nur die sogenannte Grundmandatsklausel hat das BVerfG in dem Zuge für verfassungswidrig erklärt (BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2024, Az. 2 BvF 1/23), was die Humanistische Union (HU) für widersprüchlich hält.

Es überrascht nicht, dass die Humanistische Union häufig die Sperrklausel kritisiert hat. Denn wie frei, unmittelbar, allgemein und gleich sind Wahlen tatsächlich, wenn dies einen signifikanten Ausschluss von Wählerstimmen und Parteien bedeutet? Zahlreiche Alternativen zur Fünf-Prozent-Hürde lassen sich denken, mit denen sich die HU mehrfach befasst hat:

  • Denkbar wäre die Streichung der Sperrklausel auf Bundes- und Landesebene. Zum Vergleich: Derzeit gilt dies etwa noch im Europäischen Parlament. Hier bestimmt nur die begrenzte Anzahl an Sitzen der Mitgliedstaaten, ob Parteien mindestens einen Sitz erhalten. Für Deutschland mit seinen 96 Abgeordneten liegt im Moment die Hürde noch bei knapp unter einem Prozent, sodass es auch einige Kleinparteien bei der Europawahl 2024 wieder ins Parlament geschafft haben, ohne dass das Europäische Parlament dadurch handlungsunfähig geworden wäre. Die vollständige Streichung der Fünf-Prozent-Hürde wäre sicherlich der radikalste Schritt.
  • Alternativ wäre die gemäßigtere und realistischere Idee, die Sperrklausel herabzusenken und dadurch den Ausschluss von Parteien (und folglich auch von abgegebenen Stimmen) zumindest zu reduzieren. Diskutabel wäre etwa eine Drei-Prozent-Hürde. Die Argumente für die Sperrklausel – erleichterte Mehrheitsbildung und nicht noch größer werdende Parlamente – blieben bestehen, aber die aus der Sperrklausel resultierenden Probleme würden minimiert. Beispielsweise gelten für die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin und den Bezirksversammlungen in Hamburg eine Hürde von drei Prozent. Warum muss dies auf die lokale Ebene beschränkt sein?
  • Ein dritter Vorschlag wurde auf der Delegiertenkonferenz der HU im Jahr 1997 als Position und Forderung des Vereins beschlossen. Im Zentrum dieser Konferenz stand eine Kritik der Fünf-Prozent-Hürde. Gleichwohl war ein Alternativantrag damals mehrheitsfähig: die Idee einer Ersatzstimme. In diesem Modell bleibt die Fünf-Prozent-Hürde erhalten. Hinzu soll aber die Möglichkeit einer Ersatzstimme zur abgegebenen Zweitstimme für eine Partei Kommen. Hier soll man die Zweitstimme der Partei seiner Wahl geben können. Zugleich kann man in einem separaten Feld eine alternative Partei ankreuzen, der die Stimme dann zugerechnet wird, falls die eigentlich gewählte Partei den Einzug in den Bundestag verpasst. Die Idee dabei ist, dass Wählerinnen und Wähler durch die Ersatzstimme sich nicht genötigt sehen, nur eine Partei zu wählen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit die Sperrklausel überwinden wird, um ihre Stimme nicht zu „verschwenden“ und so am Ende noch Parteien zu stärken, die man keinesfalls stärken will. Denkbar ist, dass dies dazu führen würde, dass mehr Bürgerinnen und Bürger Kleinparteien wählen, weil sie sich durch diese in ihren Interessen und Positionen eher repräsentiert sehen. Von diesen Parteien würde womöglich der einen oder anderen der Einzug in den Bundestag gelingen. Bei den Kleinparteien, die dennoch an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, soll in dem Modell dann die Ersatzstimme, die bei einer strategischen Wahl eine für eine Partei sein wird, der der Einzug wahrscheinlich gelingen wird, greifen.

Möglich wäre auch eine Kombination aus der Herabsenkung der Sperrklausel und der Ersatzstimme. Die derzeitige Sperrklausel ist somit keinesfalls die Lösung, die am besten das Versprechen auf allgemeine, freie und gleiche Wahlen einlöst oder für eine spiegelbildliche Repräsentation sorgt; die Sperrklausel ist stattdessen ein weiterer elitärer Filter. Zudem ist die Fünf-Prozent-Hürde nicht alternativlos.

Philip Dingeldey

 

Weitere Informationen zu den neuen Demokratisierungsvorschlägen der Humanistischen Union finden Sie in unserer kostenlosen Broschüre zu Demokratisierung und im vorgänge-Heft Nr. 252 (= Heft 4/2025) mit dem Titel „Demokratisierung“. Zu allen unseren Beiträgen zum Thema Demokratisierung gelangen Sie hier.

Sie finden unser Engagement und unsere Vorschläge für die Demokratie gut? Dann freuen wir uns über eine Spende! Damit ermöglichen Sie es der Humanistischen Union, mit der bürgerrechtlichen Arbeit weiterzumachen und diese auszubauen. Klicken Sie dazu bitte hier.

nach oben