Verfassungsbeschwerde gegen den Einsatz des IMSI-Catchers ( § 100i StPO)
Am 13. Oktober 2006 hat das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde der Humanistischen Union gegen den Einsatz des sogenannten IMSI-Catchers entschieden. Mit diesem Gerät ist es möglich, die unbekannte Mobilrufnummer einer Zielperson innerhalb eines Umkreises von 100-300 Metern zu orten bzw., wenn die Rufnummer bereits bekannt ist, festzustellen, ob sich die gesuchte Person in diesem Umkreis aufhält.
Mehr zur Verfassungsbeschwerde:Entscheidung des BVerfG vom 13.10.2006Pressemitteilung der Humanistischen Union vom 13.10.2006Schriftsatz der Verfassungsbeschwerde vom 15.7.2003 Zusammenfassung der Verfassungsbeschwerde
Zur Vorgeschichte
Im Sommer 2001 wurde bekannt, das BKA und BGS seit längerem den IMSI-Catcher zur Überwachung von Mobiltelefon-BesitzerInnen einsetzen. Nach dem Bekanntwerden dieser Überwachungstechnik stellte sich die damalige Bundesregierung zunächst auf den Standpunkt, der Einsatz dieser Geräte sei durch die geltenden Regelungen der Strafprozessordnung ( § 100a ff) gedeckt. Diese fragwürdige Auffassung wurde plötzlich geändert: Am 17. Mai 2002 verabschiedete der Bundestag ein Gesetz zur Änderung des § 100i der Strafprozessordnung. In einer Nacht-und-Nebel-Aktion ebnete der Bundestag den Weg für den gesetzlich legitimierten Einsatz des IMSI-Catchers, nicht ohne dabei einige handwerkliche Fehler in das Gesetz einzubauen. Mehr zur Vorgeschichte
Erste Kritik
Nach dem Bekanntwerden des Beschlusses protestierte die Humanistische Union gegen den Beschluss des Bundestages. In einer ersten Stellungnahme wurden v.a. die Intransparenz des Gesetzgebungsverfahrens und die fehlende parlamentarische Debatte angemahnt. „Die Heimlichkeit und Eiligkeit von Grundrechtseinschränkungen durch Bundesregierung und Gesetzgeber hat einen neuen Höhepunkt erreicht„. Zudem wies die Humanistische Union auf einen handwerklichen Fehler des beschlossenen Gesetzes hin: den fehlenden Verweis auf die Einschränkung des Grundrechts auf freie Kommunikation (Zitiergebot). Mehr…
Verfassungsbeschwerde
Nach eingehender Begutachtung des Gesetzes kam die Humanistische Union zu dem Schluss, dass „der Einsatz des IMSI-Catchers zur unterschiedslosen Erfassung gänzlich unverdächtiger Personen“ führt. Deshalb reichte die HU am 15. Juli 2003, vertreten durch ihren damaligen Bundesvorsitzenden Dr. Till Müller-Heidelberg und ihren Geschäftsführer Nils Leopold, eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Mehr…