Protokoll der Mitglie­der­ver­samm­lung

In: Mitteilungen 239 (2/2019), S. 4

Protokoll der Mitgliederversammlung der Humanistischen Union am 22.06.2019 in Freiburg


Angekündigte Tagesordnung:

17:00 Uhr Beginn der Mitgliederversammlung

01. Eröffnung
02. Wahl der Tagungsleitung und Protokollführung
03. Beschluss der Geschäftsordnung
04. Wahl der Antragskommission
05. Verabschiedung der Tagesordnung

17:20 Uhr Berichte

06. Kurzbericht des Vorsitzenden und Vorstands
07. Kurzbericht der Geschäftsführung
08. Aussprache und Diskussion zu den Berichten
09. Entlastung des Vorstands

18:00 Anträge

10. Behandlung von Anträgen an die MV

19:30 Uhr Vereinswahlen

11. Wahlen der Verbandsgremien
– Vorsitzende*r
– Bundesvorstand
– Wahlkommission
– Schiedsgericht
– Revisor*innen
– Diskussionsredakteur*in

Top 1: Eröffnung

Beginn: 17:30 Uhr
Anwesende Mitglieder: 26

Die Mitglieder wurden satzungsgemäß, insbesondere fristgerecht, geladen. Die Tagesordnung (siehe oben) war bei Einberufung der Versammlung mit angekündigt.

Die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung wird festgestellt. Wenn nicht mehr als die Hälfte der zu Beginn anwesenden Mitglieder anwesend sind, erlischt die Beschlussfähigkeit. Um Abmeldung bei Verlassen der Versammlung wird gebeten.

Top 2: Wahl Tagungsleitung und Protokollführung

Zur Versammlungsleitung werden mit 26 Ja-Stimmen, ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen, Udo Kauß und Robin Krahl gewählt.
Für die Protokollführung wird Luise Wagner mit 26 Ja-Stimmen, ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen, bestimmt.

Top 3: Geschäftsordnung (GO)

Es wird beantragt, § 9 III Satz 2 und 3 der GO ersatzlos zu streichen (Pflicht der Vorstandskandidaten, bei Personaldebatten den Raum zu verlassen). Abstimmungsergebnis: ja 8, nein 11, Enthaltung 7. Der Antrag ist abgelehnt.

Die Geschäftsordnung wird mit 24 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung beschlossen.

Die Redezeitbegrenzung nach § 4 GO beträgt für Debattenbeiträge 3 Minuten und für Antragsbegründungen 5 Minuten.

Top 4: Wahl der Antragskommission (§7 GO)

Tobias Baur, Hansjörg Siebels-Horst und Ursula Tjaden werden mit24 Ja-Stimmen, ohne Gegenstimmen und mit zwei Enthaltungen zur Antragskommission gewählt.

Top 5: Wahl der Wahlkommission (ursprünglich Teil von Top 11)

Die Wahl der Wahlkommission wird vorverlegt, da sie vor den weiteren Wahlen feststehen sollte.

Walburga Büchel, Helga Lenz und Carola Otte werden mit 26 Ja-Stimmen ohne Gegenstimmen oder Enthaltungen zur Wahlkommission bestimmt.

Top 6: Tagesordnung

Die Tagesordnung wird mit 24 Ja-Stimmen, ohne Gegenstimmen und mit 2 Enthaltungen beschlossen und angenommen.

Top 7: Bericht des Vorsitzenden & Vorstands

Der Vorsitzende, Werner Koep-Kerstin, berichtet für den Vorstand über die Tätigkeiten des vergangenen Jahres.

Top 8: Bericht der Geschäftsführung

Für die Geschäftsstelle berichtet Carola Otte über die Finanzlage, die Mitgliederentwicklung und das operative Geschäft.

Top 9: Aussprache und Diskussion zu den Berichten

Die Mitglieder besprechen die Berichte.

Top 10: Entlastung des Vorstands

Der Vorstand wird entlastet. Abstimmungsergebnis: ja 21, Enthaltung 4, Abwesend 1.

Top 11: Anträge an die Mitgliederversammlung

Antrag 1 (siehe Mitteilungen 238): betreffend eindeutige Regelung der Satzung zur Vergütung von RA-Tätigkeit von (Vorstands-) Mitgliedern – satzungsändernd

Laut Antrag soll § 11 III der Satzung „entsprechend geändert“ werden. Es muss heißen: „es wird folgender Absatz 3 eingefügt“, sonst würde der aktuelle Absatz 3 entfallen. Grammatische Korrektur in Satz 1: „Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Sofern…“ Der Antragsteller ändert den Antrag entsprechend.

Es wird beantragt, die Abstimmung über den Antrag zu vertagen. Ja 5, Nein 18, Enthaltungen 3. Der Vertagungsantrag ist abgelehnt.

Abstimmungsergebnis zum (wie oben beschrieben geänderten) Antrag: ja 20, nein 2, Enthaltungen 4. Der Antrag ist somit angenommen.

§ 11 der Satzung lautet demnach zukünftig:
„§ 11 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus der oder dem Vorsitzenden und sechs bis zehn weiteren Vorstandsmitgliedern. Die Gesamtzahl der Vorstandsmitglieder wird von der Mitgliederversammlung bestimmt.
2. Der Vorstand leitet die Geschäfte des Vereins. Er kann für die Erledigung der laufenden Geschäfte eine hauptamtliche Geschäftsführung bestellen.
3. Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Sofern Vereinsmitglieder für die Vorbereitung und Durchführung von Rechtsschutzverfahren tätig werden, können sie auf der Grundlage eines Honorarvertrages eine ihrem Arbeitsaufwand entsprechende angemessene Vergütung erhalten. Der Bundesvorstand ist ermächtigt, entsprechende Honorarverträge abzuschließen. Dies gilt auch gegenüber Mitgliedern des Vorstands. § 27 (3) Satz 2 BGB findet keine Anwendung. Der Vorstand ist insoweit von der Anwendung des § 181 BGB befreit. Der Abschluss solcher Verträge ist der darauffolgenden Mitgliederversammlung zur Kenntnis zu geben.
4. Der Vorstand vertritt den Verein nach außen.
5. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich oder außergerichtlich (§ 26 BGB). Im Verhinderungsfall überträgt der Vorstand die Vertretungsbefugnis der Vorsitzenden oder des Vorsitzenden einem anderen Vorstandsmitglied.
6. Schriftlich und mittels Telekommunikation können Beschlüsse des Vorstands mit einer Mehrheit von drei Vierteln seiner Mitglieder gefasst werden, sofern kein Mitglied des Vorstandes der Beschlussfassung im Umlaufverfahren widerspricht. Vorstandssitzungen können auch auf dem Wege telefonischer Konferenzschaltungen veranstaltet werden.
7. Im Übrigen nimmt der Vorstand die Geschäftsverteilung unter seinen Mitgliedern für die Dauer einer Wahlperiode selbst vor. Er gibt sich eine Geschäftsordnung.“

Antrag 2 (siehe Mitteilungen 238) Fahrtkosten – satzungsändernd
Erläuterung: In die Satzung soll ein neuer § 18 Abs. 5 zur Übernahme von Fahrt- und sonstigen im Rahmen der Vereinstätigkeit entstandenen Kosten aufgenommen werden.

Abstimmungsergebnis: ja 26, nein 0, Enthaltungen 0. Damit ist der Antrag angenommen.

Damit lautet § 18 der Satzung zukünftig:

„§ 18 Finanzordnung
1. Die Mitglieder zahlen den von der Mitgliederversammlung als Jahresbeitrag festgesetzten Mitgliedsbeitrag an den Verein. Er ist jeweils zum Jahresbeginn fällig. Der Vorstand ist befugt, im Ausnahmefall den Betrag für einzelne Mitglieder zu ermäßigen. Im Voraus entrichtete Beiträge werden beim Austritt aus dem Verein nicht zurück erstattet.
2. Über die Verwendung von Mitteln aus der Vereinskasse entscheidet der Vorstand, soweit dies nicht durch den Haushaltsplan geregelt ist.
3. Das Finanzgebaren des Vorstandes wird von zwei Revisorinnen oder Revisoren kontrolliert, die von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren zu wählen sind und den beiden folgenden Mitgliederversammlungen zu berichten haben. Den Revisorinnen oder Revisoren ist vom Vorstand jederzeit Einblick in alle die Finanzen betreffenden Unterlagen zu gewähren.
4. Die Einnahmen, das Vermögen sowie etwaige Überschüsse des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Keine Person darf durch Ausgaben, die nicht dem Zweck des Vereins dienen, begünstigt werden.
5. Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins haben einen Anspruch auf die Erstattung von Aufwendungen, die ihnen durch Tätigkeiten für den Verein entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere Fahrt- und Reisekosten sowie Porto- und Telefonkosten. Die Erstattung erfolgt nur mit dem Nachweis der konkreten Auslagen und in dem Umfang und in der Höhe, wie sie durch die gesetzlichen Vorschriften als steuerfrei anerkannt sind. Näheres regelt eine Reisekostenordnung, die der Vorstand beschließt.“

Antrag 3 (siehe Mittei­lungen 238) Kampagne für alternative soziale Medien

Die Antragstellerin ändert den Wortlaut ihres Antrags wie folgt:

„Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Der Bremer Landesverband gründet einen Arbeitskreis zu folgendem Inhalt: Es wird häufig so dargestellt, als käme man nicht umhin, facebook, whatsapp etc. zu nutzen. Nun haben wir ja gelernt, dass nichts alternativlos ist. Das stimmt auch hier, nur meistens sind die Alternativen unbekannt. Als Bürgerrechtsorganisation setzen wir uns für die Grundrechte ein. Deswegen ist ja auch Datenschutz für uns ein wichtiges Thema. Wir finden, dass Schluss sein muss, dass wir mit unseren Daten bezahlen. Wir zeigen auf, dass es Alternativen gibt.
Folgende Schritte schlage ich vor:
1. Es werden Kriterien definiert, die ein datenschutzkonformes Angebot im Netz aufweisen muss.
2. Alle HU Mitglieder (Information über die Mitteilungen, bzw. unseren Newsletter) werden aufgefordert, sich anhand der Kriterien auf die Suche zu machen nach
• Messenger
• Social Networks
• Suchmaschinen
• Arbeits- / Austauschplattformen
3. Bis (z. B. Ende des Jahres) werden die Alternativen im Landesverband Bremen gesammelt. Dabei wird verdeutlicht, warum das eine Alternative ist. Wir sollten auch die Smartphones nennen, die sich um eine nachhaltige und faire Produktion bemühen (z. B. fairphone, shiftphone).
4. Die Sammlung wird in einer gut organisierten Kampagne (Flyer, Anzeigen, Bekundungen von Promis (z. B. unseren Beiratsmitgliedern, aber auch jungen Gesichtern) auf Veranstaltungen, Kongressen etc. vorgestellt.
Ein guter Zeitpunkt könnte z. B. die Funkausstellung 2020 sein. Die Geschäftsstelle richtet für die Arbeitsgruppe eine Mailingliste ein.“

Abstimmungsergebnis: ja 19, nein 0, Enthaltungen 7. Der wie beschrieben geänderte Antrag ist somit angenommen.

Antrag 4: Solidarität mit Fridays for Future

Erläuterung: Die Humanistische Union soll sich solidarisch mit der Fridays-for-Future-Bewegung erklären und dies auf Homepage etc. veröffentlichen.

Der Antrag wird vom Antragsteller auf die ersten beiden Absätze reduziert. Er lautet nun:

„Die Humanistische Union solidarisiert sich mit den Klimaaktionen der Bewegung „Fridays for Future“. Sie fordert alle Verantwortlichen auf, diese demokratischen Proteste gegen eine mangelhafte Klimapolitik zu unterstützen statt zu kriminalisieren.

Ihre Bürgerrechtsarbeit insbesondere für Demonstrations- und Meinungsfreiheit sowie gegen überbordende Überwachung betrachtet die HU als Grundlage demokratischer Aktivitäten im Staat. Daher sind sie aus Sicht der größten und ältesten Bürgerrechtsorganisation Deutschlands Ausdruck praktischer Solidarität mit demokratischen Bewegungen sowie kritischen Bürgerinnen und Bürgern.“ (Antragsteller: Franz-Josef Hanke)

Abstimmungsergebnis: ja 24, nein 0, Enthaltung 2. Der geänderte Antrag ist damit angenommen.

Antrag 5 (Initiativ)

„Der Bundesvorstand organisiert eine Arbeitssitzung, die sich mit den Perspektiven der Humanistischen Union befasst. Eingeladen werden alle Mitglieder der Humanistischen Union.“ (Antragstellerin: Christiane Bodammer)

Abstimmung, ob die Mitgliederversammlung sich mit dem Antrag befasst. Ergebnis: ja 2, nein 21, Enthaltungen 3. Damit wird sich die Mitgliederversammlung nicht mit dem Antrag befassen. Der Antrag wird folglich an den Bundesvorstand verwiesen.

TOP 12: Wahlen

23 stimmberechtigte Mitglieder sind anwesend.

Wahl zum Vorsitzenden:

Vorschlag: Werner Koep-Kerstin (Berlin).

Abstimmungsergebnis: ja 22, nein 0, Enthaltung 1.

Werner Koep-Kerstin nimmt die Wahl an. Damit ist Werner Koep-Kerstin zum Vorsitzenden gewählt.

Wahl Bundesvorstand:

Anzahl der Vorstandsmitglieder: Da es nur sechs Kandidat*innen gibt und dies gem. § 11 I Satzung die Mindestanzahl an Bundesvorstandsmitgliedern (exkl. Vorsitzendem*r) ist, erübrigt sich die Festlegung der Anzahl der weiteren Vorstandsmitglieder. Es werden folgende Kandidat*innen vorgeschlagen und anschließend per Wahlzettel gewählt. Dabei hat gemäß § 9 GO jedes Mitglied die Möglichkeit, die Kandidat*innen (max alle vorgeschlagenen Kandidat*innen, maximal eine Stimme pro Kandidat*in), die es wählen möchte, auf dem Stimmzettel zu notieren. Anschließend werden die Namen ausgezählt. Es gibt folglich keine Nein-Stimmen oder Enthaltungen. Zum Vorstand ist gewählt, wer 20% der abgegebenen Stimmen auf sich vereint, § 9 GO.

Kandidat*innen:

  1. Stefan Hügel, 22 Stimmen
  2. Rosemarie Will, 19 Stimmen
  3. Kirsten Wiese, 20 Stimmen
  4. Tobias Baur, 23 Stimmen
  5. Mikey Kleinert, 21 Stimmen
  6. Christiane Bodammer, 21 Stimmen

Franz-Josef Hanke, dieser lehnt die Kandidatur ab.

Wolfgang Stöger, dieser lehnt die Kandidatur ab.

Alle Kandidat*innen (1 – 6) nehmen die Wahl an. Die abwesenden Kirsten Wiese und Rosemarie Will haben die Annahme der Wahl vorab erklärt.

Wahl Schieds­ge­richt

Kandidat*innen:

  • Till Müller-Heidelberg
  • Anja Heinrich
  • Helga Lenz
  • Roland Otte
  • Ingeborg Rürup

Alle Kandidat*innen haben die Annahme der Wahl vorab erklärt. Abstimmungsergebnis über die Frage, ob alle 5 in das Schiedsgericht gewählt werden sollen: Enthaltungen 1, ja 22, nein 0. Damit sind die fünf Kandidaten in das Schiedsgericht gewählt.

Wahl Revisor*innen

Kandidaten: Ulrich Fuchs, Mathias Meis

Abstimmungsergebnis über die Frage, ob beide zum Revisor gewählt werden sollen: ja 22, nein 0, Enthaltung 1. Damit sind die Kandidaten gewählt.

Wahl Diskussionsredakteur

Kandidat: Johann-Albrecht Haupt

Abstimmungsergebnis: ja 23, nein 0, Enthaltung 0. Damit ist der Kandidat gewählt.

Ende 22:30 Uhr

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