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Bündnis für Volks­ab­stim­mung begrüsst rot-grünen Vorstoss. Wird der Bundestag den Bürgern das Vertrauen ausspre­chen?

Mitteilungen17703/2002Seite 11

Presseerklärung von Mehr Demokratie e.V. vom 14. März 2002

Mitteilungen Nr. 177, S.11

Das 81 Verbände umfassende Bündnis Menschen für Volksab-stimmung (Anm. d. Red.: hierzu gehört von Anfang an auch die HUMANISTISCHE UNION) begrüsst den heute in Berlin vorgestellten Gesetzentwurf von SPD und Grünen für bundesweite Volksentscheide. Das Bündnis kündigte für den kommenden Samstag einen Aktionstag an, an dem die CDU/CSU aufgefordert werden soll, ihren Widerstand gegen die direkte Demokratie aufzugeben.
Claudine Nierth, Vorstandssprecherin von Mehr Demokratie, erklärte: „In den kommenden Monaten wird sich zeigen, ob der Bundestag den Bürgerinnen und Bürgern vertraut. Eine Ablehnung des Volksentscheids wäre ein Misstrauensvotum gegenüber den Menschen in unserem Land. Diese Entscheidung wird zu einer Zäsur für unsere Demokratie. Der jüngste Spendenskandal belegt einmal
mehr, wie dringend Deutschland eine umfassende Demokratiereform braucht. Wer jetzt nur Weiter so ruft, vergrössert den Graben zwischen Politikern und Bürgern.“

Nierth appellierte an die Parteispitzen der CDU/CSU, sich dem Willen der grossen Mehrheit der Bürger nicht länger zu verweigern. Am kommenden Samstag (16. März) lädt Mehr Demokratie bundesweit Abgeordnete der Union zum Gespräch über die Volksabstimmung ein. An dem Aktionstag, der unter dem Motto „Licht an! Das Volk
ist kein Gespenst“ steht, werden sich über vierzig Städte beteiligen.
Die Sprecherin kündigte zugleich eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf von SPD und Grünen an: „In einigen Punkten – etwa in der ausdrücklichen Zulassung finanzwirksamer Volksinitiativen – ist der Entwurf erfreulich bürgernah.

An anderen Stellen macht die Koalition leider die gleichen Fehler, die wir schon aus den Bundesländern kennen. So kommt pro Bundesland nur alle 43 Jahre eine Volksabstimmung zustande. Schuld sind die hohen Hürden. Das ist für die Bürger frustrierend und darf sich deshalb im Bund nicht wiederholen. Hier besteht noch Diskussionsbedarf.“

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