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Im Vorfeld der Münchner Sicher­heits­kon­fe­renz

Mitteilungen Nr. 177, S.10

Presseerklärung des HU-Regionalverbandes München-Südbayern vom 31. Januar 2002
Das Demonstrationsverbot ist unverhältnismäßig. Nach Ansicht der HUMANISTISCHEN UNION handeln die Organisatoren der Sicherheitskonferenz unverantwortlich, wenn sie eine derart
sicherheitssensible internationale Konferenz im Stadtzentrum
veranstalten und die Stadtbevölkerung einem faktischen Ausnahme-zustand aussetzen. Eine Verlegung in einen Ort außerhalb der Stadt ist dringend geboten.
Die HUMANISTISCHE UNION appelliert an die Gerichte, entsprechend
der Brokdorf-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts das Verbot der geplanten Kundgebungen und Demonstrationen aufzuheben. Vage Sicherheitseinschätzungen durch Informanten und Planungsstäbe dürfen das eine Demokratie mittragende Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit nicht aushöhlen.
Die Sicherheitskräfte haben es in der Hand, Provokationen zu vermeiden indem sie zurückhaltend auftreten und auf Stärke demonstrierende Kampfausrüstung verzichten. Die „besondere bayerische Art“ und der „Münchner Kessel“ (1992) dürfen sich nicht wiederholen.
Andererseits appelliert die HUMANISTISCHE UNION auch an die
Demonstranten, sich nicht provozieren zu lassen und ebenfalls
auf Gewalt zu verzichten. Es gibt keine gute Gewalt!

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