Aktuelle Pressemitteilungen: Polizeilicher Angriff auf den Mobilfunk
Humanistische Union erhebt Verfassungsbeschwerde gegen den IMSI-Catcher
Mitteilungen Nr. 182, S.11
HU erhebt Verfassungsbeschwerde gegen den IMSI-Catcher
Die HU hat in ihrer Eigenschaft als Verein sowie über ihre konkret betroffenen Vertreter, den Vorsitzenden sowie den Geschäftsführer, am 15. Juli Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erhoben. Erstellt wurde die Klageschrift von Prof. Dr. Rosemarie Will, Mitglied des Bundesvorstandes, welche die Vertretung der Kläger übernommen hat.
Der polizeiliche Einsatz des sog. IMSI-Catcher stellt ein besonders plastisches Beispiel für Ermittlungsmethoden dar, die undifferenziert auch völlig Unbeteiligte mit einbeziehen. Insoweit ähnelt die heimlich eingesetzte Technik in ihren Folgen für die Grundrechte dem Einsatz von Rasterfahndungen oder der sich ausbreitenden Videoüberwachung. Der IMSI-Catcher bildet einen weiteren Baustein in einem sich herausbildenden, zunehmend perfekter werdenden technischen Netz gesellschaftlicher Überwachung. Bürgerinnen und Bürger können sich durch ihr eigenes (Wohl-)Verhalten den damit eröffneten Zugriffsmöglichkeiten auf Ihre Privatsphäre und den damit verbundenen Eingriffen in ihre Grundrechte nicht mehr entziehen. Die Klage ist in ihrem vollen Wortlaut über die Bundesgeschäftsstelle erhältlich.
Die Humanistische Union (HU) hat mit Datum vom 15. Juli 2003 beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen den IMSI-Catcher eingelegt.
Nach Auffassung der Humanistischen Union, Deutschlands ältester Bürgerrechtsvereinigung, verstößt der Einsatz des IMSI-Catchers gegen das Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 Grundgesetz).
Der sogenannte IMSI-Catcher, ein etwa schuhkartongroßes technisches Gerät, ermöglicht es der Polizei, Mobiltelefone zu orten und ihre individuelle Kennung zu identifizieren und zwar aller eingeschalteten Handys, nicht etwa nur solcher, mit denen gerade telefoniert wird. Die Daten aller, also auch Mobiltelefone unbeteiligter Dritter im näheren Umkreis werden dabei erfasst und gespeichert, ohne dass deren Besitzer/innen es je erfahren. Der Einsatz des Gerätes legt auch den gesamten Mobilfunkverkehr im Umkreis lahm. Eine Modellvariante des IMSI-Catchers erlaubt es gar, Handy-Telefonate mitzuhören. Im Mai vergangenen Jahres war der Einsatz des IMSI-Catchers durch eine Änderung der Strafprozessordnung legalisiert worden – ohne Beratung von einem angesichts der bevorstehenden Pfingstferien nahezu leeren Bundestag.
Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht sind die Humanistische Union als Verein, ihr Bundesvorsitzender, der Bundesgeschäftsführer, ein kirchlicher Beauftragter für Kriegsdienstverweigerer, eine Rundfunk-Journalistin sowie ein Steuerberater. Sie gehören Berufsgruppen an, die in Kontakt auch mit potentiellen Tatverdächtigen stehen können. Die ermittelnden Strafverfolgungsorgane versuchen dann, über Angehörige dieser Berufsgruppen einen Tatverdächtigen zu orten und lokalisieren dabei gezielt auch deren Kontaktpersonen.
Der Bundesgeschäftsführer der HU, Nils Leopold, erklärt: Aus bürgerrechtlicher Sicht führt der Einsatz des IMSI-Catchers zur unterschiedslosen Erfassung gänzlich unverdächtiger Personen. Das Fernmeldegeheimnis wird auf diese Weise undifferenzierten Ermittlungsmethoden geopfert. Der Mobilfunk droht zum Ermittlungsnetz zur Erstellung von Bewegungsbildern und damit einer Kontrolle ganzer Bevölkerungsteile zu verkommen. Diese Entwicklung ist geeignet, das Vertrauen in Demokratie und Rechtsstaat massiv zu beschädigen. Erstaunlich ist aber auch, was sich die Netzbetreiber von den Sicherheitsbehörden alles gefallen lassen. Immerhin verursacht der Einsatz des Geräts Störungen, welche die Erbringung vertraglicher und lizenzrechtlicher Pflichten der Betreiber direkt beeinträchtigen.