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Verfass­sungs­wid­riges Lauschen?!

Mitteilungen18208/2003Seite 11

Mitteilungen Nr. 182, S.11

Wenigstens der Kelch des sog. „Schornsteinfegerverpflichtungs-gesetzes“ dürfte am bundesrepublikanischen Rechtsstaat vorerst vorübergegangen sein. Damit sollten Kaminkehrer, Telefontechniker, Briefträger und Heizungsmonteure zur Kooperation mit der Polizei beim Installieren von Wanzen in Wohnungen verpflichtet werden. Diese sind oft erforderlich, um den Angriff auf das in einer Wohnung gesprochene Wort überhaupt führen zu können. Eben dieser Große Lauschangriff befindet sich gerade auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts. Mit einer Entscheidung über diese Ermittlungsmaßnahme ist im Herbst dieses Jahres zu rechnen.

Die Humanistische Union will den „D-Day“ für das Wohnungsgrundrecht nutzen, um eine Podiumsdiskussion zum Thema zu veranstalten. Als Kooperationspartner konnte bereits der Berliner Verlag („Berliner Zeitung“) gewonnen werden. Der Chefredakteur der Berliner Zeitung, Dr. Uwe Vorkötter, soll die Veranstaltung moderieren. Als Diskutanten sind die ehemalige (Sabine Leutheusser-Schnarrenberger) und die heutige Justizministerin (Brigitte Zypries) vorgesehen. Von Seiten des Bundesvorstandes hat bereits Dr. Jürgen Kühling seine Bereitschaft zur Mitwirkung erklärt. Der genaue Termin der Veranstaltung kann ab Anfang September in der Bundesgeschäftsstelle erfragt werden.

Große Lauschangriffe sind, das zeigt nicht zuletzt der Vorschlag eines „Schornsteinfegerverpflichtungsgesetzes“, mitunter nicht frei von gewissen Komplikationen. Der Bundesverfassungsrichter Bryde nahm entsprechende Erläuterungen in der mündlichen Verhandlung zum Anlass für die Frage, ob gesichert sei, „dass die technischen Probleme erhalten bleiben“. Bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht sich nicht auf einen „Grundrechtsschutz durch technische Schwierigkeiten“ verlässt.

Fredrik Roggan

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