Publikationen / Mitteilungen / Mitteilungen Nr. 187

Mehr Transparenz in deutschen Amtsstuben - durch das Engagement der Humanis­ti­schen Union

Mitteilungen18711/2004Seite 7-8

Mitteilungen Nr. 187, S.7-8

Seit den 80er Jahren fordert die HU ein Informationsfreiheitsgesetz für die Verwaltungen des Bundes und der Länder. Sie stand mit dieser Forderung nicht allein, mehrheitsfähig war dieses Anliegen im „vorwendlichen“ Deutschland jedoch nie.

Das änderte sich nach der Wiedervereinigung, als in Brandenburg 1992 Repräsentanten der ehemaligen DDR-Opposition die Aufnahme eines Gebotes für Informationsfreiheit – im Sinne von Verwaltungstransparenz – mit Art. 21 in die Verfassung des Landes und 1998 darauf aufbauend ein Informationsfreiheitsgesetzes durchsetzen. Beide Schritte, die weder in Brandenburg noch bundesweit in das Bewusstsein einer breiten Öffentlichkeit drangen, bildeten den Keim für eine Entwicklung, die hoffentlich die politische Kultur dieses Landes hin zu einer Verstärkung der politischen Partizipationsmöglichkeiten verändern wird.

Diese Hoffnung wird nicht nur durch die Verabschiedung von Informationsfreiheitsgesetzen in Berlin (1999), Schleswig-Holstein (2000) und Nordrhein-Westfalen (2001) genährt. Die Übernahme von Regierungsverantwortung durch rot-grün 1998 brachte auch auf Bundesebene Bewegung in die Haltung zur Verbesserung der politischen Partizipationsmöglichkeiten im Allgemeinen und zur Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes im Speziellen. Das Versprechen zu Letzterem wurde Bestandteil des Koalitionsvertrages von 1998.

Deutschland als Schlusslicht bei den Informationszugangsrechten in Europa: Staaten mit IFG-Gesetzen (dunkelgrau), mit Verfassungsregeln zum Informationszugang (mittelgrau) sowie Staaten ohne Gesetze bzw. mit Gesetzentwürfen (weiß)

Diese Willensbekundung führte zu einem Anlauf für eine IFG-Gesetzgebungsverfahren, das aufgrund starker Widerstände aus der Verwaltung und auch von wichtigen Interessenvertretern der Wirtschaft nie richtig in die Gänge kam und wurde spätestens nach den Anschlägen vom 11. September 2001 Opfer einer aus bürgerrechtlicher Sicht fatalen Sicherheitspolitik. Die wiedergewählte Regierungskoalition hielt 2002 an ihrem Versprechen fest und schrieb es erneut in den Koalitionsvertrag. Allerdings blieb es bei dieser Absichterklärung. Ansätze zu einem konkreten Gesetzgebungsverfahren wurden nicht erkennbar.

In dieser Situation sah die Humanistische Union zusammen mit Netzwerk Recherche, Transparency International, der Deutschen Journalisten Union und dem Deutschen Journalisten Verband die Notwendigkeit politischen Druck zu erzeugen und die Aussicht, dass der in diesem Rahmen auszuübende Einfluss auch tatsächlich etwas bewirken könnte. Die fünf Organisationen beschlossen gemeinsam einen IFG-Entwurf zu erarbeiten. Die interne Ankündigung dieses Projektes stieß bei den einschlägig interessierten Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition auf große Aufmerksamkeit. Wie in den Mitteilungen bereits berichtet, wurde der Entwurf im April dieses Jahres öffentlichkeitswirksam Bundestagspräsident Thierse übergeben.

Etwa zeitgleich entschloss sich die oben genannte Gruppe von Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition, unter ihnen die innenpolitischen SprecherInnen der beiden Fraktionen Silke Stokar von Neuforn und Dieter Wiefelspütz, einen IFG-Entwurf zu erarbeiten und nicht auf eine Initiative aus dem Hause Schily zu warten. Ohne dies belegen zu können, kann davon ausgegangen werden, dass diese Arbeitsgruppe ohne unser Engagement nicht zu Stande gekommen wäre bzw. nicht so produktiv gearbeitet hätte, wie sie es zwischenzeitlich getan hat. Die Chancen stehen gut, dass im November das Gesetzgebungsverfahren für ein Bundes-IFG offiziell eröffnet wird. An diesem Erfolg hat die Humanistische Union wesentlichen Anteil.

In den nächsten Monaten gilt es Defizite im Entwurf, die sich bereits abzeichnen, so weit wie möglich zu korrigieren. Dazu wird es erneut einer Anstrengung zur Erzeugung politischen Drucks bedürfen. Die Möglichkeiten, Druck zu entfalten sind eng daran geknüpft, ob es gelingt, öffentliche Aufmerksamkeit für das Gesetz herzustellen. Vor allem in den letzten Wochen beginnen die Medien dem Thema mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Diese Entwicklung ist zu wesentlichen Teilen Resultat unserer Pressearbeit. Für das grundsätzliche Politikverständnis der Humanistischen Union und insbesondere im Kontext eines Gesetzes, das primär der Steigerung der Partizipationsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft dient, ist es wichtig, die Öffentlichkeitsarbeit zu erweitern. Dem dient eine Vortragsreihe zum Thema IFG, die die Humanistische Union organisiert. In der zweiten Novemberwoche werden Interessierte in München, Frankfurt/M, Marburg und Essen die Gelegenheit haben, mehr über den Sinn und Zweck von IFG und den Stand des Gesetzgebungsverfahren zu erfahren. Wenn, wovon ausgegangen werden kann, im kommenden Jahr der Bundestag endlich ein IFG beschließen wird und damit Deutschland sein in diesem Politikfeld im internationalen Vergleich bestehendes Demokratiedefizit reduzieren kann, haben die Mitglieder der Humanistischen Union auch ein wenig Grund zum Stolz. In der Folgezeit wird es darauf ankommen, die Umsetzung des Gesetzes aufmerksam zu begleiten.

nach oben