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Gesetz auf Widerruf

Mitteilungen Nr. 187, S.16

Für verfassungswidrig hält die Humanistische Union (HU) den Gesetzentwurf der hessischen Landesregierung zum Kopftuchverbot für Landesbeamtinnen.

Zur abschließenden dritten Lesung des Gesetzes im Hessischen Landtag am Donnerstag (7. Oktober) fordert die HU Hessen die Landesregierung auf, sich strikt an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchstreit zu halten. Keinesfalls dürfe das Land islamische Beamtinnen gegenüber Anhängerinnen anderer Religionsgemeinschaften benachteiligen.

Zuletzt bei ihrem Verbandstag in Lübeck hat die HU ausgiebig über das Kopftuchverbot diskutiert, berichtete HU-Landessprecher Franz-Josef Hanke. Die beiden – vom Bundesverfassungsgericht in seinem „Kopftuch-Urteil“ als grundrechtskonform aufgezeigten – Möglichkeiten habe die hessische Landesregierung aber ignoriert: Entweder verbietet der Staat den Lehrkräften das Tragen religiöser Symbole ohne Ansehen ihrer jeweiligen Glaubensüberzeugung oder aber er gestattet allen gleichermaßen das Tragen ihrer individuellen Symbole.

Die hessische Kultusministerin Karin Wolf möchte jedoch einseitig nur das Kopftuch verbieten und damit die Anhängerinnen des Islam einseitig benachteiligen. Das jedoch widerspricht nach der Überzeugung der HU dem grundgesetzlichen Neutralitätsgebot des Staates.

Der HU-Landessprecher schließt sich der Position des Bundesvorstands der Humanistischen Union an, der für eine Freigabe aller religiösen Symbole – auch in der Schule – plädiert. Die Argumentation der hessischen Kultusministerin, das Kopftuch sei überhaupt kein religiöses Symbol, hält Hanke für nicht haltbar. Dem Staat stehe es nach dem Grundgesetz nicht zu, die religiösen Ausdrucksformen seiner Bürgerinnen und Bürger zu definieren.

In einem Punkt habe Wolf aber zweifellos Recht: Das Kopftuch ist ein Symbol der Unerdrückung von Frauen. Ihr könne man nach Überzeugung der HU aber nicht mit Verboten beikommen, sondern durch Diskussion und Aufklärung. „Mit einem Verbot übt man Druck gerade auf die Frauen aus, die häufig schon von ihren Männern unter Druck gesetzt werden, das Kopftuch anzuziehen“, erläuterte Hanke.

Nach seiner Einschätzung lenkt der Kopftuch-Streit zudem von der eigentlichen Problematik ab: „Bekämpfen müssen wir jede Form von Fundamentalismus und religiösen Eiferertum, die der Anhängerschaft anderer Überzeugungen den Krieg erklärt.“ Dies könne aber am ehesten durch den gesellschaftlichen Diskurs geschehen. Entgegensetzen müsse man dem Fundamentalismus vor allem einen liberale Umgang mit Andersdenkenden und -glaubenden. Dabei sei ein Kopftuchverbot eher schädlich als hilfreich.

„Wir gehen davon aus, dass dieses Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben wird“, prophezeite Hanke. „Die HU wird sich jedenfalls auch weiterhin für die Glaubensfreiheit aller Weltanschauungsgemeinschaften wie auch der Atheisten einsetzen.“

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