Publikationen / Mitteilungen / Mitteilungen Nr. 199

Beschlüsse der 20. Delegier­ten­kon­fe­renz

am 22./23.9.2007 in Hannover, Mitteilungen Nr. 199, Seite 18

Englische Bezeichnung der Humanis­ti­schen Union

§ 1 (1) der Satzung der Humanistischen Union wird um folgenden Satz ergänzt: „In englischen Beschreibungen trägt der Verein den Namenszusatz ‘The German Civil Liberties Union‘.“(Abstimmung: bei einer Enthaltung angenommen)

Arbeits­schwer­punkt „Interne Vernetzung“

Der nächste HU-Bundesvorstand soll die interne Vernetzung und neue Formen der Zusammenarbeit zu einem seiner Arbeitsschwerpunkte machen.
(Abstimmung: einstimmig angenommen)

Ausrichtung der IV. Berliner Gespräche

Die DK bittet den Bundesvorstand, die Berliner Gespräche der HU fortzusetzen. Beim nächsten Mal sollte die Privilegierung der Kirchen, namentlich im finanziellen Bereich, zum Thema gemacht und seitens der HU auf die Abschaffung der Staatsleistungen hingewirkt werden. Der Arbeitskreis Staat und Kirche der Humanistischen Union fordert die Delegiertenkonferenz vom 21. – 23. September in Hannover auf, sich für die IV. Berliner Gespräche wieder stärker auf die Thematik „Trennung von Staat und Kirche“ zu besinnen und insbesondere die starke Privilegierung der beiden deutschen Amtskirchen durch das Konkordat und die folgenden Staatskirchenverträge mit den evangelischen Kirchen auf- und anzugreifen. (Abstimmung: bei 3 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen angenommen)

Stellung­nahme zur Bildungs­po­litik

Die Humanistische Union möge eine Stellungnahme zur Studie des UN-Berichtserstatters Vernor Munoz über das deutsche Bildungssystem erarbeiten und dabei bürgerrechtspolitische Ansatzpunkte herausarbeiten. (Abstimmung: einstimmig angenommen)

Beschlüsse zum Selbst­be­stimmten Sterben

Die Humanistische Union spricht sich für die uneingeschränkte Anerkennung von Patientenverfügungen, für passive und aktive Sterbehilfe aus. Deshalb fordert die Humanistische Union folgende Neufassung des § 216 Strafgesetzbuch („Tötung auf Verlangen“):
„Nicht rechtswidrig sind Handlungen in Fällen
1. des Unterlassens oder Beendens einer lebenserhaltenden medizinischen Maßnahme, wenn dies dem Willen des Patienten entspricht,
2. der Anwendung einer medizinisch angezeigten leidmindernden Maßnahme, die das Leben als nicht beabsichtigte Nebenwirkung verkürzt,
3. einer Tötung auf Grund des ausdrücklichen und ernstlichen Verlangens des Getöteten.“ (Abstimmung: bei 6 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen angenommen)
Die Humanistische Union fordert einen neuen § 1901b für das Bürgerliche Gesetzbuch: „ § 1901b Patientenverfügungen
(1)  Der Betreuer hat den in einer Patientenverfügung geäußerten Willen des Betreuten zu beachten. Liegt eine Patientenverfügung über die Einwilligung oder die Verweigerung der Einwilligung in bestimmte ärztliche oder pflegerische Maßnahmen vor, die auf die konkrete Entscheidungssituation zutrifft, so gilt die Entscheidung des Betreuten nach Eintritt der Äußerungsunfähigkeit fort. Dem Betreuer obliegt es, diese Entscheidung durchzusetzen. Das gilt auch dann, wenn die Erkrankung noch keinen tödlichen Verlauf genommen hat.
(2)  Der Absatz 1 gilt auch für Bevollmächtigte, soweit der Vollmachtgeber nichts anderes bestimmt hat.“
(Abstimmung: bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung angenommen)
§ 130 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches soll durch folgenden Satz 2 ergänzt werden: „Dies gilt auch für eine Patientenverfügung, in der der Patient die Einwilligung oder Verweigerung der Einwilligung in bestimmte ärztliche oder pflegerische Maßnahmen für den Fall seiner Äußerungsunfähigkeit erklärt hat.“
(Abstimmung: bei 6 Enthaltungen angenommen)

Auf der Grundlage des bei der Delegiertenkonferenz diskutierten und beschlossenen Gesetzesvorschlages führt die HU mit Unterstützung der Landes-, Regional- und Ortsverbände eine bundesweite Kampagne durch. (Abstimmung: bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen angenommen)

Bundes­-­Steu­er­datei und Perso­nen­kenn­zei­chen

Die HU ist besorgt über das Überwachungspotential der Steuernummer in Form eines allgemeinen Personenkennzeichens (PKZ) und der geplanten zentralen Steuerdatei. Zwar ist gegen Steuergerechtigkeit und gegen den internen Abgleich von Steuerdaten überhaupt nichts einzuwenden. Aber den hier eingeschlagenen Weg hält die HU mit den Datenschützern aus bürgerrechtlicher Sicht für nicht beherrschbar. Eine Bundes-PKZ und ein Bundes-Melderegister darf es nicht geben, beide sind verfassungswidrig. Daher fordert die HU die Bundesregierung und den Gesetzgeber auf, diese Arbeiten auszusetzen und in einem transparenten Verfahren ohne Hast nach Lösungen zu suchen, die weder die informationelle Selbstbestimmung der BürgerInnen noch die informationelle Gewaltenteilung der Behörden beschädigen. Ohne die Problematik schon abschließend behandelt zu haben, erhebt die HU dabei folgende Forderungen:

  • Ablösung der Steuernummer durch ein modernes Identitätsmanagement
  • kein Konfessionsstatus in der Steuerdatei
  • Entlastung der Arbeitgeber, Banken und des Staates von Abzug/Abführung der Kirchensteuer.
    Die HU wird die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und sich bei Bedarf zu Wort melden.
    (Abstimmung: bei 1 Enthaltung angenommen)
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