Publikationen / vorgänge / vorgänge Nr. 184: Der gläserne Mensch

Zurück ins Mittel­al­ter?

Heribert Prantl fühlt sich bei der Terrorismusbekämpfung an die Hexenverfolgung erinnert

aus: Vorgänge 184 (Heft 4/2008), S.141-142

Auf den ersten Blick hat das hier besprochene Buch mit dem Mittelalter nichts zu tun. Doch bei näherer Lektüre offenbaren sich erstaunliche Parallelen zwischen der aktuellen rechtspolitischen Entwicklung und den Praktiken des theokratischen Feudalismus. Der sog. Terrorismus erfüllt heutzutage die gleiche Funktion wie Hexerei und Höllendrohungen in früheren Epochen. Es geht darum, durch eine Kultur der Angst Gehorsam in der Bevölkerung zu erzeugen.

Heribert PRANTL, Der Terrorist als Gesetzgeber. Wie man mit Angst Politik macht, Droemer: München 2008, 224 S., 14,95 Euro

Denn, wie Prantl treffend schreibt: „Wer seinem Volk Angst macht, der braucht es — für eine gewisse Zeit jedenfalls — nicht zu fürchten. Angst ist gut für Machterhalt und Machterweiterung.“

Im Unterschied zu okkulten Mächten und Orten lässt sich die physische Realität terroristischer Aktionen zwar nicht leugnen (auch wenn ihr offiziell behaupteter Hergang in manchen Fällen bezweifelt werden mag). Doch wie früher Teufel, Dämonen und Fegefeuer religiös geprägter Vorstellungskraft entsprangen, so ist die terroristiche Gefahr von heute in dreifacher Hinsicht eine „hausgemachte“ Ausgeburt der Spätmoderne. Erstens bewirkt der „politischpublizistische Verstärkerkreislauf zwischen dramatisierender Berichterstattung und plakativer politischer Reaktion“, dass trotz sinkender Gewaltkriminalität das allgemeine Bedrohungsgefühl zunimmt, wie Prantl im Anschluss an den Strafrechtler und Kriminologen Franz Streng schreibt. Deshalb, so Prantls sarkastischer Schluss, scheint die Gefahr, Opfer eines Terroranschlags zu werden, real gegeben, obwohl sie deutlich geringer ist als die Wahrscheinlichkeit, vom Blitz erschlagen zu werden.

Zweitens ist die Beurteilung dessen, was als terroristisch gilt, eine Frage der politischen Opportunität, die objektive Kriterien in den Hintergrund drängt: Bekanntlich wurden die afghanischen Taliban trotz (oder gerade wegen) ihrer Gräueltaten als Freiheitskämpfer gefeiert; die Anschläge und Attentate der Exilkubaner, denen bislang etwa 3.400 Menschen zum Opfer fielen, ca. 2.000 dauerhaft Behinderte nicht eingerechnet, finden nach wie vor vielfältige offizielle Unterstützung in den USA.

Drittens stellt sich die Frage nach den Faktoren, die terroristische Aktivitäten auslösen. Dabei sind auch die Herrschaftsverhältnisse und die Rolle der Mächtigen innerhalb und zwischen den Gesellschaften zu berücksichtigen. Insbesondere Selbstmordattentate könnten eine mehr oder minder verzweifelte, wenn nicht pathologische Reaktion auf Gefühle der Demütigung, Entwürdigung und Aussichtslosigkeit sein, die von „struktureller Gewalt“ auf nationaler und internationaler Ebene produziert werden. Der mittlerweile verstorbene französische Philosoph Jean Baudrillard hat nach dem 11. September 2001 den im Herzen wie an den Rändern der globalisierten kapitalistischen Welt hervorgebrachten Terrorismus als deren Selbstzerstörung entschlüsselt: „Der Westen nimmt den Platz Gottes ein; mit göttlicher Allmacht und absoluter moralischer Legitimität ausgestattet, wird er selbstmörderisch und erklärt sich selbst den Krieg.“

Auch in manch anderer Hinsicht bedeutet der „Kampf gegen den Terrorismus eine Rückkehr zu „mittelalterlichen“ Praktiken. Das gilt namentlich für die in den letzten Jahren erhobenen Forderungen nach Wiedereinführung der Folter, die im Übrigen zum Schutz vor terroristischen Aktionen nicht tauglicher ist als damals zur Abwehr der Pest, wie Prantl uns in Erinnerung ruft. Noch schwerwiegender ist der in der rechtspolitischen Diskussion laut gewordene Vorschlag, vom normalen Strafrecht ein gegen Terroristen gerichtetes sog. Feindstrafrecht mit minderen Garantien für den Angeklagten abzutrennen (so der Strafrechtler Günther Jakobs). Ein solches Sonderstrafrecht, letztlich kontraproduktiv, stände nicht nur der Bewältigung von Terrorismus im Wege, der ja ein politisches, strafrechtlich kaum steuerbares Geschehen darstellt. Es wäre auch die Abkehr vom modernen, an der strafbaren Handlung orientierten Tatstrafrecht und die Rückkehr zum sog. Gesinnungsstrafrecht als Kampf gegen das Böse, heutzutage personifiziert durch den Terroristen.

In allen hier angeschnittenen Fragen erweist sich Prantl, früher Richter und Staatsanwalt und heute Leiter des Ressorts Innenpolitik der Süddeutschen Zeitung, als zugleich profunder und eingängiger Sachkenner. Auch wenn der Begriff des Terrorismus deutlicher als politischer Kampfausdruck zu hinterfragen wäre, ist sein locker geschriebenes Buch doch eine treffliche Einführung in die rechtspolitische Dimension dieses Kampfes. Prantl zeigt überzeugend, dass die Terrorismusbekämpfung als Trumpf im politischen Wettbewerb und Machtkampf die „Verwandlung der parlamentarischen zu einer gouvernementalen (d. h. von der Exekutive dominierten) Demokratie“ unterstützt. Ein politisches System aber, in dem die Volksherrschaft sich im Wesentlichen in der Auswahl der Regierungsmannschaft erschöpft, hätte nur noch eine dürftige demokratische Substanz. In zusammenfassender Perspektive ist der Terrorismus demnach zugleich Symptom und Anlass einer parallelen oligarchischen und autoritären Verkrustung von Demokratie und Rechtstaat. Weil also der Kampf gegen ihn nicht den Terror verhindern will und kann, sondern die demokratische und rechtstaatliche Verfasstheit des Gemeinwesens zu revidieren trachtet, muss man in Umkehrung eines bekannten Sprichworts mit Prantl zum Schluss kommen, dass gerade wer nichts zu verbergen angesichts dieser Bedrohung alles zu befürchten hat.

nach oben