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»Da ist ein Kotelett zum Luxus geworden...«

vorgängevorgänge 7302/1985Seite 63-70

Die Neue Armut der Arbeitslosen

aus vorgänge Nr. 73 (Heft 1/1985), S. 63-70

»Was ist Armut? Meine Großmutter lebte im vorigen Jahrhundert. Sie hatte zwar keinen Fernseher, hat aber einigermaßen gelebt. Heute gibt es Leute, die haben zwar einen Fernseher, können aber nicht mehr vernünftig essen oder wohnen, sich das, was für alle anderen selbstverständlich scheint, nicht mehr leisten. Für mich zum Beispiel ist ein Kotelett zum Luxus geworden. Ich habe monatelang von Nudeln und Reis gelebt. Nudeln und Reis, jeden Tag. Ich konnte meine Miete nur verspätet zahlen und wäre deshalb fast aus meiner Wohnung geflogen. Armut heißt auch, wenn man sich keine vernünftigen Kleider mehr leisten, keine Schuhe mehr kaufen kann. Und das fängt auch damit an, daß ich, wenn ich eine Freundin habe, keine Geschenke machen kann. Das ist auch Armut. Geistige und materielle Armut.«

Oliver D. (36), seit vier Jahren arbeitslos, weiß wovon er redet. Er bezieht keinen Pfen nig Arbeitslosenunterstützung mehr und ist auf die Sozialhilfe angewiesen, auf 356 DM im Monat. Armut in der Bundesrepublik im Jahre 1984: Mit 356 DM läßt sich vielleicht in Kalkutta gut leben, nicht aber in München oder Dortmund. Das war auch ‚christlich-demokratischen‘ Politikern klar — solange sie in der Opposition waren:

»Was heißt arm?… Die Armen der Entwicklungsländer wären froh, wenn sie über das Einkommen unserer Armen verfügten. Bei uns muß keiner verhungern… Jede Armutsdefinition muß jedoch relativ sein. Unsere Armen sind nicht in Indien … arm, sie sind es hier und jetzt, in der Bundesrepublik Deutschland, im 20. Jahrhundert. Im Verhältnis zur übrigen Gesellschaft sind sie Entrechtete, und dies vor allem im Hinblick darauf, was bei einer richtigen Politik hätte erreicht werden können. «  (1)

Diese Sätze stammen von Heiner Geißler (CDU). Er schrieb sie 1976, bevor er als Familienminister dazu beitragen konnte, die Armut in der Bundesrepublik zu verschärfen. Betroffen davon sind vor allem Erwerbslose.
Armut hat es in der Bundesrepublik, einem der reichsten Länder der Welt, immer gege ben: die Armut von Rentnern, Obdachlosen, Behinderten, Ausländern und Sozialhilfeempfängern. Aber durch die jetzt schon zehn Jahre lang anhaltende Massenarbeitslosigkeit und die drastischen Kürzungen bei der Arbeitslosenunterstützung ist eine in der Geschichte der Bundesrepublik neue Form der Armut hinzugekommen: die Armut der Arbeitslosen. Im Jahre 1983 mußten sich 5,2 Millionen Arbeiter und Angestellte mindestens einmal bei den Arbeitsämtern als arbeitslos registrieren lassen. Von 1974 bis 1983 haben sogar insgesamt 12,5 Millionen Menschen in der Bundesrepublik erfahren müssen, was es heißt, arbeitslos zu werden. (2)
Im gleichen Zeitraum ist der Anteil der Bezieher von Arbeitslosengeld durch die Dauerarbeitslosigkeit und die Gesetzesverschärfungen immer weiter zurückgegangen. Bezogen 1975 noch 79 Prozent der registrierten Arbeitslosen Arbeitslosengeld, so waren es 1983 nur noch 47 Prozent. Auch die Höhe der (noch) gezahlten Leistungen ist gesunken. Immer mehr Arbeitslose erhalten bei den Arbeitsämtern immer weniger, viele überhaupt keine Unterstützung mehr.

»Das Holz holen wir aus dem Wäldchen«

»Das Feuer brennt hier Tag und Nacht«,  erklärt Heinz K. (52) und legt Holz nach. Funken steigen hoch. Die Flammen verbreiten im Wohnzimmer der Familie K. eine wohlige Wärme. »Aber der Kamin ist nicht zur Zierde da«, stellt Maria K., die Ehefrau klar. » Wir sitzen hier, um zu sparen. Die Gasheizung haben wir abgestellt, und das Holz für den Kamin holen wir uns aus dem Wäldchen da drüben. Wir haben den Bauern gefragt, ob wir das dürfen.«
Familie K. aus dem westfälischen Hamminkeln muß sich einschränken — auch bei den  Heizkosten. Denn Heinz K. ist seit über zwei Jahren arbeitslos. Und: Trotzdem bekommt er keinen Pfennig vom Arbeitsamt. Der Grund: Seine Ehefrau Maria (51) verdient mit monatlich 1279 DM netto zu viel — nach den Bestimmungen des Arbeitsförderungsgesetzes. Heinz K. gilt deshalb nicht als »bedürftig«. Sein Antrag auf Arbeitslosenhilfe wurde vom Arbeitsamt abgelehnt. Der Westfale kann es noch immer nicht fassen: »Ich hatte damit gerechnet, daß ich wenigstens ein paar Mark bekommen würde, damit wir so auskommen. Aber dann…«
Das Ehepaar K. mußte innerhalb nur eines Jahres auf zwei Drittel seines früheren Einkommens verzichten. Zunächst hatte Heinz K. als Maurer 2 200 Mark im Monat verdient. Dann, als er seinen Job verlor, bekam er ein Jahr lang 1400 Mark Arbeitslosengeld. Doch als der 52jährige trotz vieler Bewerbungen auch nach einem Arbeitslosen-Jahr noch keine neue Stelle gefunden hatte, lief das Arbeitslosengeld aus. Jetzt gibt es  keine Unterstützung vom Arbeitsamt mehr. Die Familie muß allein mit den 1279 Mark auskommen, die Maria K. für ihre Arbeit im Krankenhaus bekommt. Die 560 Mark, die das Ehepaar jeden Monat für sein Einfamilienhaus abzahlen muß, interessieren das Arbeitsamt nicht.
Über 30 Jahre lang hatte der Maurer gearbeitet und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt. Trotzdem steht er jetzt ohne einen Pfennig Arbeitslosenunterstützung da. Wie viele Erwerbslose wurde Heinz K. aus der Arbeitslosenunterstützung ausgegrenzt. 637 000 Arbeitslose, die im September 1983 in den Karteien der Arbeitsämter geführt wurden, bekamen weder Arbeitslosengeld noch Arbeitslosenhilfe. Das waren immerhin 30 Prozent der damals registrierten 2,1 Millionen Arbeitslosen. Dabei erfassen die Statistiker der Bundesanstalt für Arbeit nur einen Teil der Erwerbslosen. Denn wer weder Job noch Geld erwarten kann, meldet sich häufig gar nicht (mehr) beim Arbeitsamt. Für 1983 ermittelte das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) eine Million Erwerbslose, die bei keinem Arbeitsamt gemeldet waren. Zusammen mit den registrierten Erwerbslosen ohne Unterstützung mußten damit 1983 über 1,6 Millionen Stellungslose ohne Leistungen vom Arbeitsamt über die Runden kommen.

Freibeträge seit 15 Jahren unverändert

Zu den aus der Arbeitslosenunterstützung Ausgegrenzten gehören zum einen viele län gerfristig Erwerbslose. Das Arbeitslosengeld läuft nämlich spätestens nach einjähriger Arbeitslosigkeit aus. Und Arbeitslosenhilfe gibt es nur für diejenigen, die die rigide ‚Bedürftigkeitsprüfung‘ überstehen. Hierbei wird beispielsweise das Einkommen der Ehepartner der Erwerbslosen bis auf minimale Freibeträge (75 DM wöchentlich plus 35 DM für jedes zu versorgende Kind) voll auf die Arbeitslosenhilfe angerechnet. Diese Freibeträge sind seit 1969, seit 15 Jahren also, nicht angepaßt worden. Die Folge: Selbst Arbeitslosenfamilien, die wie Familie K. aus dem westfälischen Hamminkeln nur über ein geringes Einkommen verfügen, (Maria K. verdient 1279 DM im Monat) gelten heute nicht mehr als bedürftig.

Erste Berufserfahrung: Arbeitslos und ohne Geld

Ausgegrenzt werden weiterhin diejenigen Erwerbslosen, denen der Einstieg oder der  Wiedereinstieg ins Berufsleben erst gar nicht gelingt, oder die nur kurze sozialversicherte Beschäftigungszeiten (Anwartschaftszeiten) vor ihrer Arbeitslosigkeit nachweisen können.

Da ist zum Beispiel die 20jährige Ulrike W. aus Köln. Ihr fünfjähriges Erwerbsleben war bisher vor allem ein Arbeitslosenleben. »Lagerarbeiterin und Zimmermädchen, das waren die einzigen Jobs, die ich bisher hatte, da braucht man keine Lehre für«, sagt Ulrike. »Aber dann haben die mich immer wieder rausgepfeffert. Zwei Monate waren das Längste, wo ich gearbeitet habe.«
Warum sie immer wieder entlassen wurde, versteht die ehemalige Sonderschülerin nicht  so recht: »Die geben mir nie genug Zeit, die Arbeiten richtig zu lernen. Ich brauche aber meine Zeit, ich will doch arbeiten, ich will doch Geld verdienen.«
Das Geldverdienen hat Ulrike heute nötiger denn je. Denn sie hat keinen Anspruch auf  Arbeitslosenunterstützung mehr. Ulrike ist ein Opfer des sogenannten Arbeitsförderungskonsolidierungsgesetzes von 1982. Bis 1981 erhielt sie noch wenigstens Arbeitslosenhilfe, ganze 158 Mark pro Woche. Doch nach den Bonner Sparmaßnahmen reichten ihre kurzfristigen Gelegenheitsjobs auch dafür nicht mehr aus. Heute wird der Nachweis von 150 Tagen sozialversicherter Beschäftigung innerhalb des letzten Jahres vor der Arbeitslosigkeit verlangt, bevor Arbeitslosenhilfe — bei ‚Bedürftigkeit‘ — ausgezahlt wird. Früher reichten 70 Tage — egal ob sozialversichert oder nicht. Auch die Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld wurde ab 1982 von sechs auf zwölf Monate verdoppelt. Die Folge: Immer mehr Erwerbslose haben von vorneherein nichts mehr vom Arbeitsamt zu erwarten. Im September 1983 scheiterte bereits über die Hälfte der registrierten Erwerbslosen ohne Unterstützung an der Hürde »Anwartschaftszeit«.

Unterschiede bei der Absicherung wurden größer

Wer — wie Heinz K. und Ulrike W. — nur schlechte Chancen hat, einen (neuen) Job zu finden, verliert auch am ehesten seinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung.  Die zum Teil extremen Unterschiede in der sozialen Absicherung verschiedener Arbeitslosengruppen haben sich dabei erst in den letzten Jahren herausgebildet. So bezogen etwa Deutsche und Ausländer 1977 noch gleich häufig Leistungen vom Arbeitsamt. 1983 allerdings gehörten die ausländischen Arbeitslosen schon um neun Prozent häufiger zu den ausgegrenzten Erwerbslosen als ihre deutschen Kollegen. Auch die Schere in der Absicherung zwischen Männern und Frauen und zwischen qualifizierten und unqualifizierten Erwerbslosen hat sich erst in den letzten Jahren weit geöffnet. Hauptbetroffene der Ausgrenzung sind:

  • Un- und angelernte Arbeiter
    34 Prozent von ihnen waren im September 1983 aus der Arbeitslosenunterstützung aus     gegrenzt gegenüber ’nur‘ 18 Prozent der als arbeitslos registrierten  Facharbeiter.
  • Frauen
    38 Prozent von ihnen erhielten keine Arbeitslosenunterstützung. Bei den Männern mußten ’nur‘ 23 Prozent ohne Arbeitslosengeld oder -hilfe auskommen.
  • Jugendliche
    48 Prozent der bei den Arbeitsämtern registrierten Jugendlichen (unter 20) erhielten im  September 1983 keine Arbeitslosenunterstützung. Bei den ausländischen Jugendlichen waren es sogar 78 Prozent.
  • Ausländer
    38 Prozent der ausländischen Arbeitslosen insgesamt und sogar 42 Prozent der türkischen Arbeitslosen gingen beim Arbeitsamt leer aus. Dagegen bekamen ’nur‘ 28 Prozent der deutschen Arbeitslosen keine Unterstützung.

Einkommens-Unterschiede verschärft

Die ‚Randgruppen‘ des Arbeitsmarktes sind also deutlich schlechter abgesichert als die  ‚Kerngruppen‘. Damit wird klar: Das System der Arbeitslosenunterstützung in der Bundesrepublik greift die Unterschiede, die bereits im Beschäftigungssystem zwischen verschiedenen Gruppen von Lohnabhängigen bestehen, voll auf und verschärft sie in der Arbeitslosigkeit noch zusätzlich.
Dieser Trend würde noch deutlicher, wenn nicht nur über die registrierten Arbeitslosen,  sondern auch über die Personengruppen der Stillen Reserve exakte Daten vorlägen. Gerade Arbeitslose mit schlechten Arbeitsmarktchancen melden sich nämlich häufig nicht arbeitslos oder gelten — wie viele Ausländer — per Gesetzesdefinition nicht als arbeitslos.

»Geh‘ nach Hause in die Türkei«

»Wenn ich abends nach Hause komme, lege ich mich oft direkt ins Bett, damit ich nicht mit meinem Sohn sprechen muß. Denn mein Sohn sagt manchmal: ‚Papi, gib mir zwei Mark oder drei Mark.‘ Und ich schäme mich zu sagen, ich habe kein Geld. Beim Arbeitsamt sagt man mir: ‚Tut mir leid, es gibt nichts!‘ … Und man sagt mir: ‚Geh nach Hause in die Türkei.’«

Adnan K. (47), Vater von zwei Kindern, ist seit 1980 ohne Arbeit. Seit dem 14. Januar  1984 erhält er jedoch keine Arbeitslosenhilfe mehr, weil er für das Kölner Arbeitsamt nicht mehr als Arbeitsloser zählt. Adnan K. steht dem Kölner Arbeitsmarkt angeblich nicht mehr zur Verfügung, obwohl er weiterhin in der Domstadt lebt und Arbeit sucht und jeden Job sofort annehmen würde. Am 14. Januar dieses Jahres lief nämlich seine (befristete) besondere Arbeitserlaubnis aus. Solange diese Arbeitserlaubnis noch gültig war, konnte der türkische Arbeiter noch — ohne das Arbeitsamt zu fragen — jede Arbeit annehmen. Jetzt — nach dem Auslaufen der Arbeitserlaubnis — muß er, wenn er eine Stelle annehmen will, das Arbeitsamt um Erlaubnis fragen und dieses darf ihm nur dann die Erlaubnis erteilen, wenn es keine deutschen Arbeitslosen gibt, die für denselben Job in Frage kommen. Da es mehr als genug deutsche Arbeitslose gibt, ist Adnan K. angeblich nicht mehr vermittelbar. Er gilt für das Amt offiziell nicht mehr als arbeitslos und hat deshalb keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosenunterstützung. Adnan K. ist somit jetzt auf die Unterstützung vom Sozialamt angewiesen.
Damit läuft er jedoch Gefahr, gemeinsam mit seiner Familie aus der Bundesrepublik ausgewiesen zu werden. Denn nach dem Ausländergesetz kann ausgewiesen werden, wer seinen »Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Angehörigen nicht ohne Inanspruchnahme der Sozialhilfe bestreiten kann oder bestreitet«.
Wie Adnan K. geht es vielen Ausländern, die nicht aus EG-Ländern kommen. Die Ar beitsämter haben diesen Ausländern nämlich in der Vergangenheit häufig eine ’schlechtere‘ Arbeitserlaubnis erteilt als ihnen eigentlich zugestanden hätte. Adnan K. etwa war fast 17 Jahre ununterbrochen in der Bundesrepublik beschäftigt, bevor er seinen Job verlor. Er hätte deshalb schon in den 70er Jahren eine unbefristete Arbeitserlaubnis (statt einer befristeten) erhalten müssen. Mit dieser Form der Arbeitserlaubnis stünde der türkische Arbeiter heute noch relativ gut da: Er würde weiter Arbeitslosenunterstützung erhalten, könnte noch auf eine neue Stelle hoffen und müßte keine Angst vor einer Ausweisung aus der Bundesrepublik haben.

Arbeitslosengeld niedriger als vor drei Jahren

Nicht nur die aus der Arbeitslosenunterstützung ausgegrenzten Arbeitslosen, sondern auch diejenigen, die noch Leistungen vom Arbeitsamt erhalten, werden immer mehr in die Armut gedrängt. Das durchschnittlich ausgezahlte Arbeitslosengeld war im Februar dieses Jahres mit 941 Mark im Monat noch niedriger als vor drei Jahren. Und  die durchschnittlich ausgezahlte Arbeitslosenhilfe blieb mit monatlich 769 DM auf dem Stand von 1981. Der Hauptgrund hierfür: Die jüngsten Sparmaßnahmen der Bundesregierung. Wer keine Kinder zu versorgen hat, bekommt seit Anfang dieses Jahres im Schnitt 72 DM weniger Arbeitslosengeld und 27 DM weniger Arbeitslosenhilfe pro Monat. Zwei Drittel der Empfänger von Arbeitslosengeld und sogar drei Viertel der Bezieher von Arbeitslosenhilfe waren von diesen Kürzungen betroffen. Neben den Kinderlosen trafen die Sparmaßnahmen noch eine andere Erwerbslosengruppe ganz erheblich: Die Berufs-Ausbildungsabsolventen. Wer heute unmittelbar nach seiner Berufsausbildung arbeitslos wird, muß sogar auf rund ein Drittel der Arbeitslosenunterstützung verzichten, die ihm noch 1983 zugestanden hätte. Arno P. etwa, der nach seiner Elektrikerausbildung keinen Arbeitsplatz fand, muß heute monatlich mit 482,64 DM Arbeitslosengeld auskommen. Vor dem Haushaltsbegleitgesetz ’84 hätte er noch wesentlich mehr erhalten: 748,80 DM. Der 18jährige bezahlt die letzten Spargesetze der konservativen Bundesregierung also mit genau 266,16 DM im Monat.

Die Hauptlast müssen die Familien tragen

Obwohl die Unterstützungssätze sinken und immer weniger Erwerbslose überhaupt Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung haben, kann nur ein Bruchteil der Erwerbslo sen mit Hilfe vom Sozialamt rechnen. Im Laufe des Jahres 1983 erhielten rund 230000 Erwerbslosenhaushalte vorübergehend oder für längere Zeit »Hilfe zum Lebensunter-halt«. Diese Zahl erscheint zunächst recht hoch. Im Verhältnis zur Zahl derjenigen, die 1983 insgesamt von Arbeitslosigkeit betroffen waren (5,2 Millionen Personen bzw. rund 4,5 Millionen Haushalte), ist aber der Anteil der Erwerbslosenhaushalte mit Sozialhilfe gering. Nur fünf Prozent der Arbeitslosenhaushalte beanspruchten 1983 zu irgendeinem Zeitpunkt »Hilfe zum Lebensunterhalt«. Auch bei den Haushalten von Erwerbslosen ohne Arbeitslosenunterstützung war dieser Anteil mit etwa sieben Prozent recht niedrig. Die meisten Arbeitslosenhaushalte erhielten keine Sozialhilfe, weil sie nicht als ‚bedürftig‘ galten. Auch bei der Sozialhilfe gibt es eine Bedürftigkeitsprüfung — wenngleich hier andere Sätze als bei der Arbeitslosenhilfe maßgebend sind.
Parallel zu den Streichungen bei der Arbeitslosenunterstützung gab es in den letzten  Jahren auch reale Senkungen bei den Regelsätzen für Sozialhilfe. Sie liegen mittlerweile — nach den Berechnungen des »Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge« — um ein knappes Drittel unter dem tatsächlichen Bedarf zur »Befriedigung der notwendigen Bedürfnisse des täglichen Lebens«.

Fazit: Nicht die Kommunen — als Träger der Sozialhilfe — sondern die Erwerbslosen  und ihre Familien müssen die Lasten der zunehmenden Ausgrenzungen aus der Arbeitslosenunterstützung hauptsächlich tragen.

Zur Pflichtarbeit gezwungen

Den wenigen, die Hilfe vom Sozialamt bekommen, kann es dabei so ergehen wie dem Kölner Elektriker Oliver D.. Ihm wurde zwar zunächst »Hilfe zum Lebensunterhalt«  bewilligt, kurze Zeit später bekam er jedoch Post vom Kölner Sozialamt. Der arbeitslose Elektriker sollte sich bei der Stelle melden, die für die »Hilfe zur Arbeit« zuständig ist. Das Hilfsangebot der Stadt: Umbauarbeiten in einer Kindertagesstätte. Stunden-lohn 1,25 DM. Kein Arbeitsvertrag. Keine Sozialversicherung.
Rund 50000 Sozialhilfeempfänger wurden 1983 von den Sozialämtern zu solchen Arbeiten zwangsverpflichtet. Arbeitslose, die sich weigern, diese ‚Schwarzarbeit‘ der Kommunen auszuführen, müssen mit dem Verlust ihrer »Hilfe zum Lebensunterhalt« rechnen. Oliver D. verweigerte die ‚angebotene‘ Arbeit: »Ich habe immer nach einem Arbeitsvertrag gefragt. Ich wollte arbeiten, aber nur mit Sozialversicherung. Einmal wollten die sogar die Polizei holen, weil ich so lautstark darauf bestanden habe, einen Arbeitsvertrag zu erhalten. Dann haben sie mich vor die Türe gesetzt und auch die Sozialhilfe wurde mir total gestrichen.«

Arbeitslosen-Versicherung mit Milliarden-Überschuß

Die Bonner Sparpolitik bei der Arbeitslosenunterstützung zeigt inzwischen die von den  Haushaltspolitikern gewünschte Wirkung: Das Defizit der Bundesanstalt für Arbeit ist immer weiter zurückgegangen. 1984 wird die Nürnberger Bundesanstalt Überschüsse in Höhe von drei bis vier Milliarden Mark machen. Das alles bei über 1,6 Millionen gemeldeten und nicht gemeldeten Arbeitslosen, die ohne einen Pfennig vom Arbeitsamt auf der Straße stehen.
Eine ähnliche Entwicklung gab es in den 30er Jahren schon einmal. 4,9 Millionen Arbeitslose mußten am Ende der Weimarer Republik ohne Arbeitslosenunterstützung auskommen. Armut und Not — das waren die Folgen der Politik des eisernen Sparens in der Weimarer Republik. Millionen Arbeitslose waren ruiniert, die Arbeitslosenversicherung jedoch war — nach allen Sparmaßnahmen — saniert.
Im Haushaltsjahr 1932/33 — auf dem Höhepunkt der Wirtschaftskrise — betrug ihr  Überschuß 373 Millionen Reichsmark. Zwei Jahre zuvor — im September 1930 — sagte Fritz Tarnow, Vorstandsmitglied des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes, in einer Rundfunkansprache:
»Hinter dem Angriff auf die Sozialpolitik steht … der Angriff auf die Löhne. Die Arbeitslosenunterstützung soll abgebaut werden, um die Widerstandskraft der Arbeiter gegen den Lohnabbau zu zerbrechen.«

Damals konnte die Widerstandskraft der Arbeiter gebrochen werden.
Die Folgen sind bekannt…

Anmerkungen:

1 Geißler, H.: Die neue soziale Frage, Freiburg im Breisgau, S. 28 f.
2  Karr, W.: Anmerkungen zur Arbeitslosigkeit in der nunmehr 10 Jahre dauernden Beschäftigungskrise. In MittAB 3/83, 5. 278.

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