Themen / Datenschutz / Videoüberwachung

Big Brother is watching You! – völlig legal?

01. Dezember 2000

HU-Pressemitteilung vom 15. November 2000

Mitteilung Nr. 172, S. 92

Die HU kritisiert Entwurf zur Videoüberwachung.

Als nach wie vor völlig unzureichend bezeichnet die Humanistische Union (HU) den Entwurf zum Bundesdatenschutzgesetz, der die Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen regeln soll. Deutschlands größte Bürgerrechtsorganisation fordert konkrete Nachbesserungen zum Schutze der Freiheitsrechte.
Zur Zeit diskutiert die Bundesregierung die endgültige Form des novellierten Bundesdatenschutzgesetzes, das Anfang nächsten Jahres in Kraft treten soll. Vorgesehen ist eine eigene Rechtsvor-schrift, worin die rechtliche Regulierung von Videoüberwachungen im öffentlichen Raum vorgenommen werden soll. Erstmals wird damit in Deutschland die mittlerweile massenhaft verbreitete Videoüberwach-ung in Kaufhäusern, Tankstellen und Einkaufszentren, aber auch in öffentlichen Behörden wie den Sozialämtern auf eine rechtliche Grundlage gestellt.
Die HU begrüßt zwar den Vorstoß der Bundesregierung, klare Regelungen zum Schutz der Bürgerrechte bei der Videoüberwachung zu treffen; sie kritisiert den gemachten Vorschlag jedoch als völlig unzureichend. So erlaube der bisherige Regierungsentwurf eine weitgehende Videoüberwachung bereits zu – im Einzelnen nicht näher benannten – Geschäftszwecken oder zur Wahrnehmung eines nicht näher spezifizierten Hausrechts und verzichtete auf eine eindeutige Speicherregelung für Videobildaufnahmen. Die HU verlangt hingegen die Klarstellung, daß nur in besonderen Ausnahmefällen einer konkreten Gefahrenlage für Personen und Sachen überhaupt eine Videoüberwachung in Betracht kommen darf. Das Gesetz müsse eindeutige Speicher- und Löschungsfristen festlegen, um einem eventuellen Mißbrauch der Bilder wirksam zu begegnen.
Darüber hinaus bedürfe es der Einrichtung von öffentlich zugänglichen Online-Videokameraregistern, damit die Bürger sich dort umfassend über die Ausbreitung und die Örtlichkeiten von Überwachungen informieren können. Dies entspreche dem daten-schutzrechtlichen Transparenzgebot und der – immer bedeutsamer werdenden – Informationspflicht des Staates gegenüber dem Bürger.
Die HU kritisiert die andauernde Rechtsunsicherheit im Hinblick auf Videoüberwachungen durch Private sowie öffentliche Träger im öffentlichen Raum: Egal, ob im Buchladen, im Kaufhaus-Schaufenster oder sogar am Eingang vom Sozialamt, überall tauchen zunehmend Video-Überwachungskameras auf und verfolgen die Bürger auf Schritt und Tritt. Die HU tritt dieser bedrohlichen Entwicklung mit einem eigenen Vorschlag entgegen. Darin formuliert sie Anforderungen an einen wirksamen Schutz der Bürgerrechte.
Die von dem Schriftsteller George Orwell schon 1948 in seinem Roman „1984“ beschriebene Fiktion, wonach „der große Bruder“ alles sieht und weiß, darf – so die Humanistische Union – nicht Wirklichkeit werden. Der Staat muss einer Überwachung der Bürger, soweit diese überhaupt stattfindet, enge Grenzen setzen.

Franz-Josef Hanke, HU-Pressesprecher

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