Themen / Datenschutz / Videoüberwachung

Bundes­re­gie­rung will Video­über­wa­chung bald gesetzlich regeln

01. März 2000

Mitteilung Nr. 169, S. 9

Die Bundesregierung will die Überwachung mit Videokameras nach den Worten des Bundesdatenschutzbeauftragten Joachim Jacob innerhalb des nächsten halben Jahres gesetzlich klar regeln. Das Gesetz werde vorschreiben, dass die Aufzeichnung mit Videogeräten an bestimmte Zwecke gebunden sein müsse, beispielsweise aus Sicherheitsgründen, sagte Jacob Ende Januar in der ZDF-Sendung „heute Nacht“. Außerdem müsse die Bevölkerung auf die Überwachung hingewiesen werden, etwa durch Schilder. Das geplante Gesetz solle außerdem festlegen, dass die Daten gelöscht werden müssen, wenn der ursprüngliche Zweck entfallen sei. Erst wenn eine Straftat dokumentiert worden sei, so erläuterte der Datenschutzbeauftragte, könnten die Bänder weiter genutzt werden – auch zu Beweiszwecken oder zur Strafverfolgung.
Der vom bayerischen Innenministerium in Regensburg geplante Modellversuch, bei dem öffentliche Straßen und Plätze mit Videokameras überwacht werden sollen, wäre nach Einschätzung von Jacob auch unter dem neuen Bundesgesetz zulässig. Die Polizei plant in Regensburg, vom Frühjahr an 17 Kameras einzusetzen, um potentielle Straftäter abzuschrecken und das Sicherheitsempfinden der Bürger zu erhöhen.
Nach einer dpa-Meldung, mitgeteilt von Roland Appel (via E-Mail)

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