Themen / Datenschutz

Das "Recht auf Verges­sen­werden" und seine Entwicklung im Lichte aktueller Recht­spre­chung

31. Dezember 2020

in: vorgänge Nr. 231/232 (3-4/2020), S. 53-65

Das Recht auf Vergessenwerden hat in der öffentlichen Diskussion hohe Wellen geschlagen. Ausgangspunkt war eine 2014 ergangene Entscheidung des EuGH. Jan Weimantel stellt davon ausgehend kurz dar, welchen Niederschlag das Recht auf Vergessenwerden in der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gefunden hat. Daran schließt seine Darstellung der aktuellen Entwicklungslinien in der Rechtsprechung an. Er geht auf die verfassungsrechtliche Verankerung, die Konkretisierung und Erweiterung der Abwägungskriterien, den Umfang der Prüfpflichten von Suchmaschinenbetreibern, die territoriale Reichweite des Löschanspruchs und die Löschpflichten gegenüber Betreibern von Online-Archiven ein. Er kommt zu dem Ergebnis, dass sich das Recht auf Vergessenwerden als notwendiges Schutzkonzept etabliert hat, zentrale Antworten aber noch ausstehen.

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JAN WEISMANTEL   Jahrgang 1989, Dr. iur., Europajurist (Univ. Würzburg), ist Rechtsanwalt in München. Zum Thema dieses Beitrags forschte er bereits in seiner 2017 erschienenen Dissertation „Das ‚Recht auf Vergessenwerden‘ im Internet nach dem ‚Google-Urteil‘ des EuGH – Begleitung eines offenen Prozesses“, Duncker & Humblot, Berlin.

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