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Ich habe den Protest­brief gegen die SteuerID an das Bundes­zen­tralamt für Steuern geschickt, und jetzt eine Antwort erhalten. Wie soll ich darauf reagieren?

21. April 2009

Im April 2009 hat das Bundeszentralamt für Steuern den ersten Absendern des Protestschreibens gegen die Steuer-ID geantwortet. Die Behörde fragt an, ob die Betroffenen ihren Widerspruch aufrecht erhalten wollen, oder ob dieser bis zur gerichtlichen Entscheidung der Musterklage ruhen solle.

Unsere Empfehlung:

Es macht durchaus Sinn, den „Widerspruch“ bis zur gerichtlichen Entscheidung ruhen zu lassen. Da das Schreiben, in dem Sie Ihre neue Steuernummer mitgeteilt bekommen haben, wahrscheinlich kein Verwaltungsakt ist, gibt es auch kein formales Widerspruchsverfahren. Sie könnten dem Bundeszentralamt beispielsweise so antworten:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

bei meinem ‚Widerspruchsschreiben gegen die Steuer-ID vom XX.XX.2008 handelt es sich nicht um einen Einspruch i.S.d. §§ 347 ff. AO. Ich habe mit dem benannten Protestschreiben einen Ihrer Zuteilung der Steuer-ID widersprechenden Wille geäußert. Diese Gegenäußerung bezieht sich insbesondere auf die vorangegangene Übermittlung personenbezogener Daten an Ihre Behörde und die Weitergabe der Steuer-ID Ihrerseits an andere Stellen, denen widersprochen werden sollte. Hilfsweise stimme ich dem Ruhen des Verfahrens nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO zu.

Mit freundlichen Grüßen“

Übrigens: Wenn Sie Ihr Widerspruchsschreiben vom Bundeszentralamt als „Einspruch“ i.S.d. Abgabenordnung verstanden wissen wollen, ist ein abschlägiger Bescheid des Bundeszentralamts sehr wahrscheinlich. Diese Ablehnung würde wahrscheinlich kostenpflichtig ergehen – daher der letzte Satz des Mustertextes.

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