Themen / Datenschutz / Steuer-ID

Ich will selbst eine Klage gegen die Steuer-ID einreichen - wie geht das?

21. August 2008

Was Sie bedenken und beachten sollten, wenn Sie selbst gegen die Steuer-ID klagen wollen.

Bevor Sie sich für eine eigene Klage gegen die Steueridentifikationsnummer entscheiden, sollten Sie sich überlegen, wie viel Geld Sie darin investieren und was Sie mit der Klage erreichen wollen.

Die gericht­liche Prüfung der Steuer-ID – ein langer Weg

Eine direkte gerichtliche Prüfung der Zulässigkeit der Steueridentifikationsnummer vor dem Bundesverfassungsgericht ist leider nicht mehr möglich. Die gesetzlichen Grundlagen für die Generierung und Vergabe der SteuerID wurden mit dem Steueränderungsgesetz 2003 geschaffen. Eine direkte Verfassungsbeschwerde gegen Gesetze ist nur unter bestimmten Voraussetzungen, vor allem aber nur innerhalb von 12 Monaten nach dem Inkrafttreten des Gesetzes möglich. Deshalb bleibt für den Rechtsschutz gegen die Steuer-ID nur der Weg über die Finanzgerichtsbarkeit.

Wir gehen davon aus, dass eine positive Entscheidung (in unserem Sinne) über die Nichtzulässigkeit der Steuer-ID in der ersten Instanz nicht möglich ist. Da die Meldebehörden und das Bundeszentralamt für Steuern bei der Generierung, Vergabe und Verwendung der neuen Steuernummern keinen Ermessensspielraum haben (die Abgabenordnung schreibt dies detailliert vor), steht eine Löschung der Steuer-ID bzw. deren Sperrung für einzelne Betroffene nicht in Frage. Anders gesagt: Der gerichtlichen Entscheidung zur Steuer-ID kommt eine grundsätzliche Bedeutung zu. Deshalb rechnen wir mit einem längeren Verfahren, das sich notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wird. Die Kosten dieses Verfahrens können wir bisher nicht abschätzen.

Die Humanistische Union hat sich deshalb entschlossen, ein Musterverfahren gegen die Steuer-ID zu führen. Dieses läuft beim Finanzgericht Köln unter dem Aktenzeichen 2 K 2822/08. Eine Sammelklage gegen die Steuer-ID ist weder möglich, noch könnten wir dies organisatorisch leisten. Wenn Sie sich daher entschließen, keine eigene Klage zu führen, würden wir uns freuen, wenn Sie unsere Musterbeschwerde durch eine Spende unterstützen. Außerdem haben Sie immer noch die Möglichkeit, durch ein formloses Schreiben an das Bundeszentralamt für Steuern Ihr Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Steuer-ID kund zu tun. Mit einem solchen Schreiben, für das wir verschiedene Mustertexte (s.u.) zur Verfügung stellen, behalten Sie sich alle Optionen offen, falls unser Musterverfahren gegen die Steuer-ID erfolgreich war.

Ich will dennoch selbst gegen die Steuer-ID klagen! Wie geht das?

Gegen die Mitteilung der Steuer-ID gibt es keinen außergerichtlichen Rechtsbehelf. Nach dem Erhalt des Schreibens mit der Steueridentifikationsnummer können Sie deshalb sofort eine Feststellungsklage einreichen. Die Humanistische Union stellt Ihnen einen Mustertext für die Klage (s.u.) zur Verfügung. Obwohl wir davon ausgehen, dass Sie Ihr Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Steuer-ID innerhalb eines Jahres nach dem Erhalt des Schreibens geltend machen können, sollten Sie die Klage maximal vier Wochen nach Erhalt des Schreibens einreichen – das entspricht der normalen Widerspruchsfrist im Verwaltungsverfahren. Für alle Klagen gegen die Steuer-ID ist das Finanzgericht Köln zuständig ( §38 Absatz 1 Finanzgerichtsordnung), und nicht – wie wir ursprünglich dachten – das jeweils für Ihren Wohnort zuständige Finanzgericht. Deshalb adressieren Sie Ihre Klage an:

Finanzgericht Köln
Postfach 10 13 44
50453 Köln

Mit Erhebung der Klage vor dem Finanzgericht wird sofort eine Gerichtsgebühr i.H.v. 220 Euro fällig, über die Sie eine Rechnung von der Justizkasse erhalten.

Die Klage vor dem Finanzgericht Köln können Sie ohne anwaltliche Vertretung einreichen. Wenn Sie jedoch vorhaben, das Verfahren über das Finanzgericht Köln hinaus weiter zu führen, so empfehlen wir Ihnen, sich von Anfang an einen Anwalt zu suchen – ab der nächsten Instanz (dem Bundesfinanzhof) besteht ein Vertretungszwang, d.h. Sie benötigen dann einen Rechtsanwalt. (Die Humanistische Union vermittelt übrigens keine Rechtsanwälte!)

Nachdem das Finanzgericht Köln den Eingang Ihrer Klageschrift bestätigt und Ihnen das Aktenzeichen für Ihr Verfahren mitgeteilt hat, können Sie beim Gericht mit einem formlosen Brief (Aktenzeichen nicht vergessen!) ein Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung im Musterverfahren (Aktenzeichen 2 K 2822/08 beim gleichen Gericht) beantragen. Verweisen Sie dazu einfach auf unser Musterverfahren.

Mustertexte:
  • Beschwerdebrief an das BZSt (erweiterte Fassung): Aufforderung zur Löschung und Sperrung der Nummer, vorherige Anzeige von Übermittlungen der Steuer-ID
    PDF-Formular (zum Ausfüllen am Computer)
    PDF-Vorlage (zum handschriftlichen Ausfüllen)
    Word-Vorlage (für Anpassungen des Textes)
  • Beschwerdebrief an das BZSt (einfache Fassung): einfacher Widerspruch gg. Mitteilung der Steuer-ID
    PDF-Formular (zum Ausfüllen am Computer)
  • Muster einer Feststellungsklage gegen die Steuer-ID:
    PDF-Formular (Klage ohne Anwalt)
    Word-Vorlage (Klage ohne Anwalt)
    Word-Vorlage (Klage mit anwaltlicher Vertretung)
nach oben