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Keine geheim­po­li­zei­li­chen Datenpools am Tag des Grund­ge­setzes

23. Mai 2014

Bundesrat beschließt am Tag des Grundgesetzes über geheimpolizeiliche Datenpools: Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union fordert Bundesrat und Parlamentarier dazu auf, bei der geplanten Änderung von Antiterrordatei und Rechtsextremismusdatei die Grundrechte zu wahren

Am heutigen Tag des Grundgesetzes berät der Bundesrat über geheimpolizeiliche Datenpools. Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2013 den Auftrag an die Bundesregierung gegeben, das Gesetz zur Antiterrordatei bis Ende des Jahres zu überarbeiten, da es in seiner jetzigen Form nicht verfassungskonform sei. Auch Änderungen zur Rechtsextremismusdatei sind im vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen.

Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union sieht in den von Polizei und Geheimdiensten genutzten Datenpools einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte. Sie fordert den Bundesrat auf, den von Innen- und Rechtsausschuss vorgeschlagenen Beschränkungen zuzustimmen und darüber hinaus das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten sowie die Rechte potentiell gespeicherter Personen zu wahren.

„Die Bundesregierung bekommt vom obersten Gericht den Auftrag, das Gesetz über gemeinsame Dateien verfassungskonform zu machen – und will die gefährlichen Datenpools stattdessen ausweiten. Das ist ungeheuerlich,“ sagt Rosemarie Will, Professorin für öffentliches Recht und ehemalige Bundesvorsitzende der Humanistischen Union. „Kombinierte Datenabfragen sollen möglich werden. Dafür werden die Rechte derjenigen, die zu Unrecht in den Dateien landen können, nicht beachtet. Gespeichert werden dort nicht nur Mitglieder terroristischer Vereinigungen, sondern auch so genannte ‚Befürworter‘, Unterstützer und Kontaktpersonen.“

„Die Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrats gehen in die richtige Richtung,“ sagt Fredrik Roggan, Professor für Straf- und Strafverfahrensrecht und ehemaliger stellvertretender Bundesvorsitzender der Humanistischen Union. „Die Ausschüsse des Bundesrats wollen verhindern, dass in den Dateien über die Namenssuche hinaus mehrere Suchanfragen und Zusammenhänge erstellt werden können (‚erweiterte Datennutzung‘). Sie wollen auch die Möglichkeit streichen, dass eine Behörde im Eilfall auf die Daten  zugreifen kann ohne das Einverständnis derjenigen Behörde, die die Person dort eingetragen hat.  Die Parlamentarier im Bundestag werden als nächstes an dem Gesetzesentwurf arbeiten. Sie mögen sich die vorgeschlagenen Änderungen des Bundesrats zu Herzen nehmen und darüber hinaus Einsatz für die Grundrechte zeigen.“

„Für alle, die am heutigen Tag der Grundrechte für diese Rechte streiten, ist der Gesetzesentwurf der Bundesregierung ein Affront“, meint Astrid Goltz, Leiterin der Kampagne „ausgeschnüffelt“ der Humanistischen Union. „Weil wir in Deutschland von Geheimpolizeien wie Stasi und Gestapo weg wollten, gibt es das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten. Von gemeinsamen Dateien wie der ‚Antiterrordatei‘ wird dies unterlaufen. Wir fordern, dass die Geheimdienste von gemeinsamen Dateien ausgenommen werden. Sie speichern viele Daten von Menschen, die sich nicht als Terroristen, sondern zivilgesellschaftlich engagieren, wie die jüngste Datenüberprüfung beim niedersächsischen Verfassungsschutz zeigt. Diese Personen gilt es zu schützen. Die Geheimdienste sollen die Ermittlungsbehörden hingegen sofort einschalten, wenn es um Gefahren für Leib und Leben geht. Im Moment steht es ihnen frei, was im Falle der NSU-Morde dazu geführt hat, dass der Verfassungsschutz seine Informationen nicht an die Polizei weitergegeben hat. Ein Alarmsystem funktioniert in solchen Fällen wesentlich besser als eine Datei.“

Weitere Informationen zur Kampagne „ausgeschnüffelt: Verfassung schützen – Geheimdienst abschaffen“ finden Sie im Internet unter www.verfassung-schuetzen.de.

Pressekontakt: Astrid Goltz, Campaignerin Humanistische Union, kampagne@humanistische-union.de, Tel.: 030-20450256, mobil: 0152-56111704

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