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Muss ich für die Einreichung meiner Klage einen Rechts­an­walt beauf­tra­gen?

07. August 2008

Nein, für die Einreichung der Feststellungsklage vor dem Finanzgericht Köln müssen Sie zunächst keinen Anwalt beauftragen, dort besteht kein Vertretungszwang. Allerdings …

gehen wir davon aus, dass die Klage vor dem Finanzgericht nicht erfolgreich sein kann. Das Verfahren gegen die Steuer-ID wird sich vermutlich bis zu einer Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht ziehen. Ab der zweiten Instanz (dem Bundesfinanzhof) benötigen Sie für die Fortsetzung der Klage auf jeden Fall einen Rechtsanwalt. Wenn Sie deshalb planen, mit Ihrer Klage wirklich weiter zu kommen, sollten Sie von vornherein einen Anwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen.

Übrigens: Die Humanistische Union vermittelt keine Rechtsanwälte.

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