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Post von der Kranken­kasse: Es geht auch ohne Bild

31. Juli 2012

Derzeit fordern viele Krankenkassen ihre Mitglieder dazu auf, für die neuen Versichertenkarten ein Bild einzusenden. Neben dem Passbild sollen auf den neuen Karten viele persönliche Daten gespeichert werden. Wer gegen die drohenden Datenschutzrisiken bei seiner Krankenkasse protestieren will, kann das mit unserem Muster-Widerspruchsschreiben tun.

Post von der Krankenkasse: Es geht auch ohne Bild

Für alle Krankenversicherten, die nicht mit der Einführung der neuen elektronischen Gesundheitskarte einverstanden sind, empfehlen wir unser Musterschreiben zum Widerspruch. Und nicht vergessen: Wir freuen uns, wenn Sie über Ihre Erfahrungen mit Ihrem Widerspruch berichten! 

MUSTER­SCHREIBEN ZUM WIDERSPRUCH BEI DER KRANKEN­KASSE

Absender                                                 Ort, Datum

An die
XXX-Krankenkasse
XXX-Straße
XXX-PLZ Ort

Anforderung eines Passbildes zwecks Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte für die/den Versicherte/n Nr. XXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom xx.xx.2012 haben Sie mich aufgefordert, Ihnen ein Lichtbild für die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) zu übersenden. Ich möchte die neue eGK nicht nutzen und bitte Sie, mir erneut eine „alte“ Krankenversichertenkarte auszustellen, sobald meine bisherige Karte im Monat XX/XXXX abläuft. Verstehen Sie bitte meine Weigerung nicht als Kritik an Ihren Dienstleistungen. Ich lehne die eGK aus folgenden Gründen ab:

Ich teile die Zweifel vieler Ärzte, Ärztetage, Patientenverbände und Datenschützer gegenüber diesem technologischen Großprojekt und der geplanten Speicherung riesiger Mengen von Patientendaten. Sie bezweifeln die Sicherheit und die Praktikabilität der gespeicherten Daten, und befürchten eine stärkere Kontrolle von Ärzten und Patienten. Ob dagegen der geplante Zusatznutzen gegenüber der bisherigen Karte jemals erreicht wird, ist völlig unklar. Ebenso unsicher ist auch, mit welchen „Kosten“ die eGK für die informationelle Selbstbestimmung und andere Grundrechte der Patienten verbunden ist. Eine Prüfung durch unabhängige ExpertInnen fand bisher nicht statt.

Mir ist bewusst, dass die elektronische Karte vorerst ganz ähnlich funktioniert wie meine bisherige Krankenversicherungskarte, zunächst nur ein Foto und die Versichertenstammdaten enthält. Da über den Einsatz und die Nutzungsweise des integrierten Chips aber noch keine Klarheit besteht, lehne ich dessen Einsatz ab.
Heute unterliegen meine Krankenakten der Schweigepflicht der Ärzte. Ich möchte nicht, dass meine Daten die Arztpraxis verlassen und künftig zentral gespeichert werden. Ich befürchte, dass die zentral gespeicherten, einheitlich formatierten Krankheitsdaten neue Begehrlichkeiten bei Arbeitgebern, Sicherheitsbehörden oder anderen Stellen wecken – genau so wie bei den Melde-, den Telekommunikations- oder Mautdaten geschehen.

Ich weiß, dass viele Krankenkassen die Ausgabe der eGK nicht von sich aus vorantreiben, sondern von der Politik dazu gedrängt werden. Ich bitte Sie, sich in meinem Namen für die Suche nach einer datensicheren, dezentralen, nutzenorientierten und praktikablen Alternative einzusetzen. Für mich ist der Schutz meiner medizinischen Daten ein zentrales Anliegen – er ermöglicht mir jenes Vertrauensverhältnis zu meinen Ärzten, das Grundlage jeder Behandlung ist. Bitte haben Sie deshalb dafür Verständnis, dass ich beim derzeitigen Sachstand die elektronische Gesundheitskarte nicht benutzen werde, sondern bis auf Weiteres bei einer „alten“ Versichertenkarte bleiben möchte.

Mit freundlichen Grüßen

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